Kleine Beteiligung mit großer Wirkung
Der Mikromezzaninfonds Deutschland unterstützt Existenzgründungen und Jungunternehmen mit 35 Mio. Euro
Von Rainer Breselge, Hannover | Detlef Siewert, HannoverEtwa 40 % der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland haben Bedarf an externen Finanzierungsmitteln. Rund 30 %, das sind etwa eine Million Unternehmen, bekommen deshalb Kredite durch ihre Bank. Die übrigen 10 % jedoch finanzieren sich entweder durch Kapital aus dem persönlichen Umfeld – oder sehen sich unter Umständen Finanzierungs- und Liquiditätsengpässen ausgesetzt, wie die Unternehmensbefragung der KfW und der Verbände aus 2013 zeigt. „Gerade sehr kleine und frisch gegründete Firmen haben aufgrund fehlender Sicherheiten oder geringen Eigenkapitals öfter Schwierigkeiten, Kredite zu bekommen“, weiß Rainer Breselge, Geschäftsführer der MBG Niedersachsen.
Eigenkapital für Kleinstunternehmen und Gründungen
Die Politik hat dieses Problem erkannt und reagiert: Im Herbst 2013 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen neuen Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Mio. Euro aufgelegt, der besonders jenen eben genannten Firmen hilft, die ihre Vorhaben schwer finanzieren können. Er bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern und -innen wirtschaftliches Eigenkapital bis 50 000 Euro und richtet sich insbesondere an solche Firmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Gefördert werden alle Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens, für die langfristige Finanzierungsmittel erforderlich sind. Sanierungsfälle, Umschuldungen und Unternehmen in Schwierigkeiten sind allerdings von der Fondsfinanzierung ausgeschlossen. Refinanziert ist der Fonds aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Verbessertes Rating und neuer Kreditspielraum
Der Fonds dient dem Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Verbesserung des Zugangs von Unternehmen zu kleineren Mezzanin-Finanzierungen. Mittel zum Zweck ist dabei die Stärkung der Eigenkapitalbasis der geförderten Klein- und Kleinstunternehmen, da Mezzanin-Kapital im rechtlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellt. Die positiven Folgen für das finanzierte Unternehmen liegen auf der Hand: „Durch das frische Beteiligungskapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum beziehungsweise Zugang zu weiteren Fremdmitteln ermöglicht“, so Detlef Siewert, Leiter Beteiligungsmanagement der MBG. Auch die Konditionen laufender Kredite können sich so unter Umständen verbessern. Ein weiterer Vorteil der stillen Beteiligung aus dem Mikromezza-ninfonds ist, dass sich der Beteiligungsgeber nicht in das Tagesgeschäft einmischt, also kein Stimmrecht hat. Sachsicherheiten sind für die Mikromezzanin-Beteiligung nicht erforderlich.
Die Förderung erfolgt durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition getätigt wird. Die Beteiligungshöhe beträgt zwischen 10 000 und 50 000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren.
1 000 Mikrobeteiligungen bis 2015 erwartet
Ansprechpartner für diese neue Finanzierungsmöglichkeit ist in Niedersachsen die MBG in Hannover. „Der Mikromezzaninfonds schließt die Finanzierungslücke für kleine und junge Unternehmen nachhaltig. Wer uns mit seinem Vorhaben überzeugt, den begleiten wir mit Eigenmitteln und persönlicher Beratung über die gesamte Finanzierungslaufzeit“, so das Angebot von Rainer Breselge, dem Geschäftsführer der MBG Niedersachsen. Die deutschen MBGen rechnen damit, bis Ende 2015 bundesweit ca. 1 000 Unternehmen durch Mittel aus dem Fonds zu fördern. Weitere Informationen zum Fonds und den Modalitäten findet man im Internet unter www.mikromezzaninfonds-deutschland.de, die Möglichkeit, eine Beratung zu vereinbaren, sowie Antragsformulare auf der Internetseite der MBG Hannover unter: www.mbg-hannover.de.
Mikromezzanin-Beteiligungen der MBG Hannover – im Überblick:
Zielgruppe
- Kleinst- und Kleinunternehmer/-innen
- Existenzgründungen
- Unternehmer/-innen, die in Wachstum, Arbeitsplätze und Ausbildung investieren
- Unternehmer/-innen, die aus der Arbeitslosigkeit gründen
- Menschen mit Migrationshintergrund, die ein Unternehmen führen oder gründen wollen
Finanzierung von
- Betriebsmitteln
- Investitionen
- Kauf eines Unternehmens beziehungsweise Unternehmensnachfolgen
- Existenzgründungen sowie Gründung eines Franchise-Unternehmens und Eigenkapitalstärkung
Beteiligungsbetrag
- Zwischen 10 000 und 50 000 Euro
Beteiligungsform
- Typisch stille Beteiligung
Bedingungen
- Erfolgversprechendes Unternehmenskonzept und klare Geschäftsstrategi
- Fachliche und persönliche Eignung des Antragstellers
Beteiligungsdauer
- Maximal zehn Jahre; Rückzahlung nach sieben Jahren in gleich großen Raten
Beteiligungsvergütung
- Festes Entgelt in Höhe von 8,0 % p. a. des Beteiligungsbetrages
- Zuzüglich einer gewinnabhängigen Vergütung in Höhe von 1,5 % p. a. des Beteiligungsbetrages
Bearbeitungsgebühr
- Einmalig 3,5 % des Beteiligungsbetrages bei Auszahlung
Sicherheiten
- Keine banküblichen Sicherheiten oder Sachsicherheiten erforderlich
- Persönliche Garantie
Kombination
- Eine Kombination mit einem von der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) GmbH verbürgten Kredit ist möglich
Beihilfe
- Der Gesamtbetrag der Beteiligung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
Ansprechpartner
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
Herr Friedhelm Senne
Hildesheimer Straße 6
30169 Hannover
Telefon 0511 33705-45
Telefax 0511 33705-45
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