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Finanzen Steuern Recht

Wie Finanzmittel die Unternehmensnachfolge behindern können

Besteht nach dem neuen Erbschaftsteuergesetz betriebliches Vermögen in zu großem Umfang aus Finanzmitteln oder hat der Gesellschafter erst kurz vor der Übertragung Einlagen zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit geleistet, könnte darin Verwaltungsvermögen zu sehen sein, welches im Grundsatz einer erbschaftsteuerlichen Begünstigung nicht zugänglich ist.

Ostwestfalen/Lippe 2018 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Behaltensregelungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge

Das seit dem 01.07.2016 geltende Erbschaftsteuergesetz macht die endgültige Gewährung der Verschonung von begünstigtem Unternehmensvermögen von der Einhaltung bestimmter Fort­führungsbedingungen abhängig. Dabei muss der Schenker abgesichert werden, ist dieser doch im Rahmen der vorwegge­nommenen Erbfolge auch Steuerschuldner.

Ostwestfalen/Lippe 2019 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld | Thorsten Vree, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Bewertungseinfluss auf Verwaltungsvermögen

Das neue Erbschaftsteuergesetz verschont begünstigtes Vermögen, wenn nicht mehr als 20 % Verwaltungsvermögen vorhanden ist. Wird die Grenze überschritten, gibt es die Regelverschonung von 85 %. Bei mehr als 90 % Verwaltungsvermögen ist überhaupt keine Verschonung möglich. Gleichzeitig sinkt der Unternehmenswert, was schnell zum Überschreiten der maßgeblichen Quote und damit zu einer hohen Steuerbelastung führen kann.

Ostwestfalen/Lippe 2017 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld

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Finanzen Steuern Recht

Die Erbschaftsteuerreform 2016

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Steuerbegünstigungen für Firmenerben als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Nach einem langwierigen Vermittlungsverfahren haben sich Bundesrat und Bundestag auf einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuerreform verständigt. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick darüber verschaffen.

Magdeburg 2017 | Franz Steuer, Leipzig | Nicolas Gaudefoy, Leipzig

Finanzen Steuern Recht

Gewerbesteuerliches Schachtel­privileg verstößt gegen EU-Recht

Auch im entsprechend historisch gewachsenen mittelständischen Konzern stellt sich die Frage nach der Rückführung von Auslandsgewinnen nach Deutschland. An die Gewerbesteuerfreiheit stellt das Gesetz dann deutlich erhöhte Anforderungen, wenn diese aus Drittstaaten wie z. B. den USA oder China stammen.

Ostwestfalen/Lippe 2019 | Dr. iur. Uwe Hohage, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Erweiterte steuerliche Dokumentationspflichten bei Auslandsgeschäftstätigkeit

Die bestehenden Dokumentationsvorschriften für internationale Geschäftsbeziehungen werden die Empfehlungen der G20/OECD angepasst. In diesem Zusammenhang wird bereits ab Geschäftsjahren, die im Jahr 2016 beginnen, ein dreistufiger Dokumentationsansatz eingeführt – für viele Unternehmen akuter Handlungsbedarf.

Ostwestfalen/Lippe 2017 | Dr. iur. Uwe Hohage, Bielefeld | Prof. Dr. rer. pol. Cornelia Kraft, Bielefeld