Finanzen Steuern Recht
Jeden Menschen – egal welchen Alters – kann unvorhergesehen das Schicksal ereilen, dass er seine Angelegenheiten aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder aufgrund einer psychischen Krankheit nicht mehr selbst besorgen kann. Dabei können nicht ohne Weiteres der Ehegatte oder nahe Angehörige für den Geschäftsunfähigen handeln.
Halle (Saale) 2012/2013 | Christine Albert, Halle (Saale