Artikel erschienen am 01.12.2012
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Kooperative Konfliktlösung – Mediation

Bedeutung und Auswirkungen des Mediationsgesetzes vom 21.07.2012

Von Cordula Ebeling, Braunschweig

Mediation ist ein innovatives und zukunftsweisendes Verfahren zur Konfliktlösung und eine wertvolle Alternative zum Rechtsstreit. Dies bestätigt auch die derzeitige Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung.

Am 26.07.2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Dieses enthält neben der Begriffsbestimmung Mediation eine Reihe von Regelungen über die Pflichten des Mediators und die Gestaltung von Mediationsverfahren. Es ist jedoch nicht nur ein Berufsgesetz für Mediatoren, sondern hat über die hieraus resultierenden Änderungen der Zivilprozessordnung und der Prozessordnungen der anderen Gerichtsbarkeiten weitreichende Bedeutung für Konfliktbetroffene.

Denn nach dem Willen des Gesetzgebers soll mit dem Mediationsgesetz nicht nur die Qualität der Mediationsdienstleistung an sich, sondern auch eine Verbesserung der Streitkultur in Deutschland insgesamt, eine Beschleunigung von Konfliktlösungen sowie eine Entlastung der staatlichen Gerichte erreicht werden. Hierzu ein kurzer Überblick:

Mediation ist bekanntermaßen ein strukturiertes Verfahren zur einvernehmlichen Konfliktlösung, bei dem ein neutraler und allparteilicher Dritter, der Mediator, zwischen den Beteiligten vermittelt. Wesentliches Merkmal ist die Kooperation mit dem Ziel einer für alle Konfliktbeteiligten gewinnbringenden Lösung, der sogenannten „Win-win-Lösung“.

Unter dem Aspekt der Qualität der Mediationsdienstleistung ist für Konfliktbetroffene vor allem von Bedeutung, dass nach § 5 des Mediationsgesetzes jedem Mediator künftig eine Aus- und Fortbildungsverpflichtung obliegt. In der Vergangenheit war ein solches lediglich für einige wenige Berufsgruppen, wie zum Beispiel die Anwälte, Pflicht. Auch die Grundkenntnisse, über welche ein Mediator verfügen muss, sind nunmehr für alle Mediatoren vorgeschrieben.

Die Beschleunigung von Konfliktlösungen und die Entlastung der Gerichte soll insbesondere durch zwei Maßnahmen erreicht werden:

Als Wichtigste ist hier zu nennen, dass durch das Mediationsgesetz die in vielen Bundesländern praktizierte gerichtsinterne Mediation abgeschafft und durch ein Güterichterkonzept ersetzt wurde. Nach
§ 278 Abs. 5 ZPO können zwar die bisherigen Richtermediatoren in ihrer künftigen Rolle als Güterichter ihre Mediationskompetenz einbringen, da nach dieser Vorschrift alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation eingesetzt werden dürfen. Die Rollenbezeichnung gerichtlicher Mediator und die Durchführung von Mediationsverfahren ist jedoch nicht mehr zulässig. Lediglich für eine Übergangszeit bis zum 01.08.2013 dürfen gerichtsinterne Mediationen, die vor dem 26.07.2012 angeboten wurden, fortgeführt werden. Für Konfliktbetroffene bedeutet dies, dass der Gesetzgeber ihnen die Möglichkeit genommen hat, Streitigkeiten im Rahmen eines Klageverfahrens ohne zusätzliche Kosten für einen Mediator durch Mediation zu regeln.

Außerdem soll nach der Änderung von § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO eine Klageschrift künftig auch die Mitteilung enthalten, „ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens zur außergerichtlichen Konfliktlösung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen“. Auch wenn diese Vorschrift lediglich als „Soll-Bestimmung“ und nicht als „Muss-Bestimmung“ ausgestaltet ist und dementsprechend keine Sanktionen für die Nichtbefolgung vorsieht, führt diese doch dazu, dass sich Parteien im Zivilprozess künftig spätestens vor Klageerhebung mit dem Thema Mediation auseinandersetzen sollten. Auch Rechtsanwälte sind unter dem Aspekt möglicher Regressforderungen gut beraten, ihre Mandanten spätestens vor Klageerhebung umfassend über die Chancen und Möglichkeiten einer Mediation als Alternative zum Rechtsstreit aufzuklären.

Zu guter letzt

Mit Blick auf die Wirtschaft ist das Mediationsgesetz deshalb zu begrüßen, weil die Mediation über ihre schnellen, wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Lösungen den Anforderungen und dem Wandel im Wirtschaftsleben entspricht.

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