Die Familienstiftung

Nachhaltige Vermögens- und Unternehmenssicherung für Unternehmerfamilien

Von Karin Kutz, Braunschweig
Karin Kutz
Karin Kutz
Steuerberaterin, Fachberaterin für internationales Steuerrecht

 

Die Familienstiftung bietet Unternehmerfamilien einen langfristigen und strukturierten Ansatz, um Unternehmens- und Privatvermögen zusammenzuhalten, die Familie zu versorgen und steuerliche Belastungen planbar zu gestalten.


Ausgangslage in Unternehmerfamilien

In vielen Unternehmerfamilien zeigt sich ein ähnliches Bild: Das Unternehmen soll erhalten bleiben, idealerweise unter familiärem Einfluss. Gleichzeitig ist nicht immer eine geeignete Nachfolge vorhanden oder gewollt. Selbst wenn ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin existieren, führt die Aufteilung von Anteilen häufig zu Konflikten, Blockaden oder wirtschaftlichen Risiken.


Hinzu kommen familiäre Aspekte: Nicht jedes Kind möchte oder kann im Unternehmen tätig sein. Dennoch besteht ein berechtigtes Interesse an einer fairen Beteiligung am Familienvermögen. Genau an dieser Schnittstelle setzt die Familienstiftung an.


Grundidee der Familienstiftung

Die Familienstiftung ermöglicht es, Unternehmensanteile oder andere wesentliche Vermögenswerte dauerhaft zu bündeln. Das Vermögen wird rechtlich verselbstständigt und nach festen Regeln verwaltet. Die Familie profitiert nicht durch die Aufteilung der Substanz, sondern durch laufende Leistungen aus den Erträgen.


Für Unternehmerfamilien bedeutet dies:

  • das Unternehmen bleibt handlungsfähig und entscheidungsstark
  • aktive Familienmitglieder können das Unternehmen führen
  • nicht aktive Familienmitglieder werden wirtschaftlich beteiligt
  • das Vermögen bleibt über Generationen hinweg erhalten.


Die Stiftung wirkt damit stabilisierend – sowohl wirtschaftlich als auch familiär.


Gestaltung und Steuerung der Familienstiftung

Die Familienstiftung ist kein starres Konstrukt, sondern ein Gestaltungsrahmen. Der Stifter legt fest, welche Familienmitglieder begünstigt sind, wie Leistungen erfolgen und welche Leitlinien für die Vermögensverwaltung gelten.
Gerade bei Unternehmerfamilien ist es sinnvoll, Leistungen an Familienmitglieder nicht als festen Anspruch auszugestalten. Stattdessen können Stiftungsorgane – etwa ein Vorstand oder Beirat – innerhalb klarer Vorgaben entscheiden. Dies verhindert eine Überforderung der Stiftung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und schützt das Unternehmensvermögen.
Auch Fragen der Unternehmensführung lassen sich in der Stiftung verankern, etwa durch Vorgaben zur Stimmrechtsausübung, zur Besetzung von Organen oder zur strategischen Ausrichtung. So bleibt der unternehmerische Geist der Familie erhalten.


Steuerliche Rahmenbedingungen – speziell für Unternehmerfamilien

Die steuerliche Betrachtung spielt bei Unternehmerfamilien eine zentrale Rolle. Vermögenswerte sind häufig hoch, illiquide und langfristig gebunden. Umso wichtiger ist eine vorausschauende Strukturierung.

Besteuerung bei der Einbringung von Unternehmensvermögen

Die Übertragung von Unternehmensanteilen oder anderem Vermögen auf eine Familienstiftung unterliegt grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Maßgeblich ist jedoch nicht die Stiftung als solche, sondern das familiäre Näheverhältnis zwischen dem Unternehmer als Stifter und den begünstigten Familienmitgliedern.

Entscheidend ist, welches Familienmitglied nach der Stiftungssatzung am weitesten vom Stifter entfernt ist. Auf dieses Verhältnis wird steuerlich abgestellt. Dadurch können – bei entsprechender Gestaltung – günstigere Freibeträge und Steuersätze genutzt werden. Gerade bei Unternehmerfamilien ist es daher entscheidend, den Kreis der Begünstigten frühzeitig und bewusst festzulegen. Die steuerliche Wirkung entsteht bereits durch die Möglichkeit der Begünstigung, nicht erst durch tatsächliche Leistungen.

Laufende Besteuerung der Stiftung

Die Familienstiftung erzielt laufende Einkünfte, etwa aus Unternehmensgewinnen, Ausschüttungen oder anderen Vermögensanlagen. Diese unterliegen der laufenden Besteuerung. Steuerliche Sondervorteile bestehen in der Regel nicht.


Die Stiftung ist als eigenständiges Steuersubjekt körperschaftsteuerpflichtig. Ihre Einkünfte unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Im Vergleich zur progressiven Einkommensteuer natürlicher Personen führt dies jedoch häufig zu einer gut kalkulierbaren und moderaten Steuerbelastung auf Ebene der Vermögensverwaltung.


Eine Gewerbesteuerpflicht besteht hingegen nur insoweit, als die Familienstiftung tatsächlich einen Gewerbebetrieb unterhält. Beschränkt sich die Stiftung auf das Halten von Beteiligungen und andere vermögensverwaltende Tätigkeiten, fällt regelmäßig keine Gewerbesteuer an. Gerade für Unternehmerfamilien mit Holding-Strukturen kann dies einen erheblichen Vorteil darstellen.


Für Unternehmerfamilien bedeutet dies insgesamt: Die Stiftung sollte so strukturiert sein, dass ausreichend Liquidität für laufende Steuerzahlungen und für die Versorgung der Familie vorhanden ist, ohne die Unternehmen selbst in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen.


Die Erbersatzsteuer – Bestandteil der langfristigen Planung

Ein wesentliches Thema bei rechtsfähigen Familienstiftungen ist die sogenannte Erbersatzsteuer. Sie fällt in festen zeitlichen Abständen von 30 Jahren an und simuliert steuerlich einen Generationenwechsel.


Gerade für Unternehmerfamilien ist hierbei entscheidend, dass diese Besteuerung langfristig vorhersehbar ist. Sie kann daher in die strategische Planung der Stiftung integriert werden. In der Praxis bewährt haben sich unter anderem:

  • eine klare Trennung zwischen operativem Unternehmensvermögen und sonstigem Vermögen
  • eine langfristige Liquiditäts- und Ausschüttungsplanung
  • flexible Regelungen in der Stiftungssatzung, die Anpassungen ermöglichen.


Aber auch die Gründung einer zweiten Familienstiftung kann sich als Gestaltung anbieten. Die Erbersatzsteuer wird in der Nachfolgeplanung daher nicht als isolierte Belastung betrachtet, sondern als planbarer Bestandteil einer generationenübergreifenden Vermögensstruktur. Nichtrechtsfähige Familienstiftungen unterliegen dieser Besteuerung jedoch nicht, was bei der Wahl der geeigneten Stiftungsform berücksichtigt werden kann.

Besonderer Vorteil bei Wegzug des Unternehmers

Ein weiterer relevanter Aspekt für Unternehmerfamilien betrifft die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.
Unternehmer, die wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, unterliegen grundsätzlich der Wegzugsbesteuerung. Dabei werden die stillen Reserven in den Beteiligungen fiktiv aufgedeckt und sofort besteuert, obwohl tatsächlich keine Veräußerung erfolgt.


Sind die Unternehmensanteile jedoch zuvor in eine Familienstiftung eingebracht worden, gehören sie nicht mehr zum Privatvermögen des Unternehmers. Die Stiftung als eigenständiges Rechtssubjekt unterliegt selbst keiner Wegzugsbesteuerung. Verlegt der Unternehmer daher später seinen Alterswohnsitz ins Ausland, greift die Wegzugsbesteuerung nicht.


Gerade für Unternehmerfamilien mit internationaler Lebensplanung oder dem Wunsch, den Ruhestand im Ausland zu verbringen, kann die Familienstiftung somit nicht nur ein Instrument der Nachfolge- und Vermögenssicherung sein, sondern auch ein wichtiger Baustein zur Vermeidung erheblicher Liquiditätsbelastungen im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung.


Fazit für Unternehmerfamilien

Die Familienstiftung ist für Unternehmerfamilien ein wirkungsvolles Instrument, um Unternehmen und Vermögen dauerhaft zu sichern, familiäre Konflikte zu reduzieren und steuerliche Belastungen planbar zu gestalten. Sie ersetzt keine unternehmerische Strategie, kann diese aber entscheidend stabilisieren.

Voraussetzung für ihren Erfolg ist eine sorgfältige, individuell abgestimmte Gestaltung, die unternehmerische, familiäre und steuerliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Richtig konzipiert schafft die Familienstiftung einen verlässlichen Rahmen für Vermögen und Unternehmen – nicht nur für die nächste, sondern für viele Generationen.

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