Artikel erschienen am 27.10.2014
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Rating in der unternehmerischen Praxis

Auch kleine- und mittelständische Unternehmen durchlaufen bei der Kreditvergabe einen Bewertungsprozess

Von Guido Kutscher, Halle (Salle

Es war ein Paukenschlag, als Anfang Juni 2011 die Ratingagentur Standard & Poor's die Kreditwürdigkeit der USA, der immer noch größten Volkswirtschaft der Welt, nicht mehr mit der Bestnote bewertete. Es folgte ein mittleres Erdbeben an den internationalen Finanzplätzen. Die weltweite Staatsschuldenkrise hat das Rating bzw. dessen politische Dimension in das Licht der Öffentlichkeit gerückt.

Dabei ist die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit jeher Bestandteil einer Kredit-entscheidung. Seit Basel II (in Kraft seit 2004) richtet sich die Höhe des von Kreditinstituten vorzuhaltenden Eigenkapitals je verliehenen Euro insbesondere nach der Bonität bzw. dem Rating des jeweiligen Kreditnehmers.

Das Rating beschreibt die Bewertung oder Einstufung der Bonität eines Schuldners; ermittelt die Ausfallwahrscheinlichkeit für Fremdfinanzierungen. Dabei ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Gegenübers nicht nur bei Banken, sondern in vielfältigen, regelmäßig wiederkehrenden unternehmerischen Situationen von Bedeutung.

Die Entscheidung, ob Forderungen gegen den Kunden abgesichert werden müssen oder ob dem Partner, zu dem erst seit Kurzem ein Kontakt besteht, ein Lieferantenkredit eingeräumt werden kann, bedingen eine Expertise, um das wirtschaftliche Risiko der Geschäftsbeziehung bewerten zu können.

Auch für Banken und Sparkassen gehört die Prüfung des betriebswirtschaftlichen Risikos zum alltäglichen Kreditgeschäft. Sie sind verpflichtet, jedes Kreditrisiko mit Eigenkapital zu unterlegen. Seit dem seit 2007 gültigen sog. Basel-II-Aufsichtsstandard hängt die Höhe der prozentualen Unterlegung von Unternehmenskrediten von der Bonität des Kreditnehmers ab. Banken sind demnach verpflichtet, das Kreditausfallrisiko ihres Kreditnehmers nach objektiven Maßstäben zu bewerten. Mit Basel III wurde daneben ein neues Rahmenwerk mit geänderten Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute eingeführt, welches stufenweise bis zum Jahr 2019 umzusetzen ist. Angesichts der veränderten Risikoübernahmemöglichkeiten der Kreditwirtschaft durch Basel III ist die Bedeutung des Ratings für die Unternehmensfinanzierung und die Finanzierungskosten eher weiter gestiegen.

Das größte nicht kalkulierbare Ausfallrisiko aus Sicht der Banken liegt im Kreditnehmer selbst. Jedes Unternehmen, welches durch Kreditaufnahmen Kapital beschaffen will oder muss, ist über seine wirtschaftliche Situation in der Regel besser informiert als die kreditgebende Bank. Informationen über die wirtschaftliche Gesamtsituation des Kreditnehmers müssen deshalb transparent und vollständig dargestellt werden, um eine positive Kreditentscheidung zu fördern.

Um das Ausfallrisiko zu kalkulieren, führen Kreditinstitute Ratingprozesse bei der Kreditvergabe durch und beziehen die Ergebnisse in die Kredit- und Konditionenentscheidung ein. Aus der konkreten Beurteilung der Bonität, d. h. der Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalls, ergeben sich sehr genau kalkulierbare Risikokosten der kreditfinanzierenden Bank, die sich in den Kreditkonditionen niederschlagen.

Zwei wesentliche Faktoren bestimmen das Rating:

Das Ratingergebnis wird zunächst durch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens bestimmt. Dieses quantitative Bewertungskriterium wird aus der Analyse der relevanten Jahresabschlüsse gewonnen, um Aussagen über Finanzkraft, Finanzergebnis, Eigenkapitalquote, Vermögensstruktur, Anlagendeckung, Neuverschuldung, Investitionen und bestehende Verbindlichkeiten zu treffen. Die so ermittelten Kennzahlen geben Aufschluss darüber, inwieweit das Unternehmen aus eigener Kraft befähigt ist, wirtschaftlichen Problemsituationen zu widerstehen, insbesondere aber, den Kapitaldienst für eine Fremdfinanzierung aufzubringen. Grundsätzlich ist daher aus Ratinggesichtspunkten die Kreditvergabe an ein Unternehmen umso eher zu bejahen, je besser es z. B. mit Eigenkapital ausgestattet ist. Auch die Kreditkonditionen werden mit höher bewerteter Kapitaldienstfähigkeit besser.

In die Bewertung des Kreditausfallrisikos fließen aber auch qualitative, zukunftsorientierte Faktoren des Kreditnehmers mit ein. Hier ist von wesentlicher Bedeutung, ob das Management kurzfristig in der Lage ist, auf sich abzeichnende Entwicklungen zu reagieren, ob eine tragfähige Zukunftsplanung besteht, wie das Unternehmen am Markt positioniert ist und über welche humanen Ressourcen das Unternehmen verfügt.

Aus diesem Zusammenspiel von qualitativen und quantitativen Bonitätsmerkmalen wird seitens der Bank das Ausfallrisiko eines Kreditnehmers bestimmt. Der Kreditnehmer wird anhand des Ratingergebnisses in eine Risikoklasse eingeordnet. Anhand dieser Einordnung wird eine Kreditentscheidung der Bank getroffen, die auch eine Entscheidung über die Höhe der Tilgungsraten und die Laufzeit der Rückzahlung beinhaltet.

Kreditsicherheiten bleiben bei einem Rating grundsätzlich außer Betracht. Weder ihre Anzahl noch ihre Qualität haben Einfluss auf die Ausfallwahrscheinlichkeit für ein Kredit-engagement. Kreditsicherheiten begrenzen lediglich die Verlustquote der Bank im Zeitpunkt des Kreditausfalls. Denkbar ist aber, dass auch bei nicht gegebener Kapitaldienstfähigkeit eine Kreditgewährung mit Blick auf eine ausreichende Sicherheitenunterlegung erfolgt. Da eine solche Kreditgewährung immer auch mit rechtlichen Risiken (etwa der Insolvenzfestigkeit) verbunden ist, wird hier regelmäßig Zurückhaltung geübt.

Da eine hohe Eigenkapitalquote das Ratingergebnis verbessert, können Änderungen in der Finanzierungs- und Bilanzstruktur zu einer Verbesserung dieses Bewertungskriteriums führen. Der gezielte Einsatz einer verstärkten Innenfinanzierung, z. B. durch Gewinnthesaurierung, führt bei gleichzeitiger kontinuierlicher Bilanzpolitik zu einer Verbesserung der Eigenkapitalposition. Entsprechende Außenfinanzierungsinstrumente, z. B. Eigenfinanzierung durch Gesellschafter, können ähnliche Wirkungen erzielen. Unternehmen, die in diesem Bereich über begrenzte Möglichkeiten verfügen, können auch durch Einsatz von Beteiligungskapital und mezzanine Finanzierungsformen eine Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals erreichen. Hierfür gibt es verschiedene Kapitalbeteiligungsgesellschaften, zu denen auch solche gehören, die öffentlich gefördert werden.

Weitere Steuerungsinstrumente sind eine stetige Bestandsoptimierung und ein nachhaltiges Bestandsmanagement. Die Bewertung des Bestandes der Vorräte sowie der fertigen und unfertigen Erzeugnisse hat regelmäßig erfolgswirksame Auswirkungen auf die Bilanz; so ergeben sich etwa aus einer Unterbewertung der Vorräte bei einer Veräußerung zu Marktpreisen höhere Roherträge; umgekehrt bei einer Überbewertung Verluste aus der Differenz zwischen erzieltem Umsatz und Bestandveränderung. Auch die Struktur des Umlaufvermögens und der Verbindlichkeiten sowie deren Veränderung haben Auswirkungen beim Rating. Eine Veränderung des Debitorenmanagements durch die Nutzung von Factoring führt zunächst zu einem Aktivtausch in der Bilanz, ist also erfolgsneutral. Für das Rating ist dann weiter von Bedeutung, wie der so generierte Liquiditätszuwachs verwendet wird.

Daher ist regelmäßig zu prüfen, ob die Bi­lanzpolitik mit den Ratinganforderungen zu vereinbaren ist. Dabei sollte im Vorfeld der unternehmerischen Entscheidung auch die Bank einbezogen werden. So kann einer negativen Auswirkung der Bilanzstruktur entgegengewirkt werden; denn Ratingprozesse können zum Nutzen aller Beteiligten effektiviert werden, wenn sie transparent sind.

Schließlich dürfen die beschriebenen qualitativen Faktoren nicht unterschätzt werden. Eine nachhaltige Unternehmensführung, die eine zukunftsorientierte Unternehmenssteuerung gewährleistet, ist für optimale Ratingergebnisse zwingend. So können sich etwa fehlende Nachfolgeplanungen oder -regelungen nachteilig auswirken. Ist eine geregelte Unternehmensnachfolge nicht gewährleistet, können belastbare Aussagen für künftige Ausfallwahrscheinlichkeiten nicht getroffen werden. Dabei kann ein Unternehmen wirtschaftlich hervorragend dastehen. Wird aber der Unternehmenserfolg – wie häufig – stark durch den Unternehmer selbst geprägt, kann sich bei Ausscheiden der Bezugsperson der wirtschaftliche Erfolg schnell ins Gegenteil verkehren. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Nachfolgeregelung selbst. Diese darf das Unternehmen nicht unstrukturiert belasten, etwa durch steuerliche Auswirkungen.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit allein ist also kein Garant für geringe Ausfallwahrscheinlichkeiten, was deutlich am Beispiel der USA nachvollzogen werden kann, die auch 2014 von der Ratingagentur Standard & Poor's weiterhin „nur“ mit der zweitbesten Note bewertet werden. Grund: der weiterhin hohe Schuldenstand und das hohe Haushaltsdefizit. Es lohnt daher, Maßnahmen zur Verbesserung des eigenen Ratings zu ergreifen, jedenfalls den Einfluss bei der Fremdkapitalaufnahme nicht zu unterschätzen.

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