Öffentliche Fördermittel für Hamburgs Unternehmen
Was gibt es zu diesem Thema „Neues“ in Hamburg und profitiert der Mittelstand davon?
Von Dipl.-Bankbetriebsw. Karen Gruel, HamburgÜberwiegend bekannt sind die klassischen Fördermittel, die über die jeweilige Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Investitionen und Existenzgründungen beantragt werden können.
Auch die Förderung in Hamburg durch die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH in Form der Übernahme von Ausfallbürgschaften für Bankkredite ist seit Jahren ein bekanntes und hervorragend funktionierendes Förderinstrument für mittelständische Unternehmen. Die BTG Beteiligungsgesellschaft mbH fördert Hamburgs Mittelstand durch Bereitstellung von Beteiligungen zur Kapitalstärkung.
Die Fragen, welche Mittel von wem
- für Innovationsvorhaben
- Forschung und Entwicklung
- Ressourcenschutz oder
- außenwirtschaftliche Aktivitäten
- etc.
zur Verfügung stehen, welche Inhalte die Förderung konkret umfasst, wie hoch die Fördersumme ist und ob es darüber hinaus weitere Zuschüsse, zum Beispiel von der Freien und Hansestadt Hamburg gibt, war nur
mit erheblichem zeitlichen Aufwand für Unternehmen und teilweise auch für Banken zu erschließen.
Seit dem 01.08.2013 hat sich zu diesem komplexen Thema in Hamburg einiges geändert und die mittelständische Wirtschaft Hamburgs hat nun eine
zentrale Beratungsstelle für alle Förderungen. Die neu gegründete Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) ist im öffentlichen Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg in Wirtschafts- und Innovationsförderung, Wohnungsbau, Stadtentwicklung sowie Klima- und Umweltschutz aktiv.
Ein zentrales Beratungsteam, die „Förderlotsen der IFB“, berät Hamburger Unternehmen und Freiberufler sowie Existenzgründer auf der Suche nach Fördermöglichkeiten aus allen vorhandenen Förderstrukturen, zum Beispiel für:
- Existenzgründung oder -festigung
- Betriebsübernahmen
- Investitionen und Wachstum
- Forschung, Entwicklung und Innovationsförderung
- Umweltschutzmaßnahmen
- außenwirtschaftliche Aktivitäten.
Die Beratungsleistung umfasst:
- Unterstützung bei der Wahl der passenden Fördermöglichkeiten
- Aufklärung über Antragswege und Voraussetzungen
- Beratung zu Eigenmittel- und Sicherheitenanforderungen
- vorbereitende Hinweise für Gespräche mit den Kreditinstituten und Fördereinrichtungen.
Die Bereitstellung der Förderdarlehen erfolgt überwiegend über die jeweilige Hausbank des Unternehmens. Dazu gehört auch der von der Förderbank neu aufgelegte „Hamburg Kredit“ für mittelständische Unternehmen. Daher erfolgt zwischen der IFB, der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg, der Beteiligungsgesellschaft Hamburg und den Banken vor Ort eine enge und kundenorientierte Zusammenarbeit.
Fazit
Hamburgs Mittelstand profitiert durch die Zentralisierung der Beratungsleistungen sowie durch die enge Zusammenarbeit der Finanzpartner.
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- Hamburg 2014