Artikel erschienen am 01.02.2014
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Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Was können Mittelständler tun, wenn das Sicherheitenbedürfnis der Bank auf den ersten Blick die eigenen Möglichkeiten übersteigt?

Von Dirk Bachmann, Hamburg

Hinterfragen Sie das Sicherheitenbedürfnis Ihrer Hausbank!

Sie wollen investieren oder benötigen zusätzliche Betriebsmittel für Ihr Umsatzwachstum, haben den Mehrbedarf entsprechend zeitnah kommuniziert und Ihre Hausbank fragt nach handfesten Kreditsicherheiten? Das ist kein Grund für Misstrauen! Die Möglichkeiten der Institute, sog. Blankokredite herauszulegen, sind grundsätzlich in Ihrer Hausbank an Formalitäten geknüpft und bestimmt auch abhängig von einem Unternehmensrating. Hinzu kommt, dass die Bank nur die aktuelle Unternehmenssituation einschätzen kann und Darlehen u. U. mit einer 5- oder 10-jährigen Laufzeit ausgestattet werden sollen. Die eingereichten Unterlagen zu dem Darlehens- oder Kontokorrentkreditwunsch sind hierfür ausgewertet worden und mit den Erfahrungen der Vergangenheit – wie z. B. Bilanzdaten nebst aktueller betriebswirtschaftlicher Unterlagen, Kontoinanspruchnahmen, aber auch der Einhaltung von Zusagen – in ein Scoring- oder Ratingsystem eingeflossen. Sofern Ihre Hausbank die Ergebnisse nicht schon in Jahresgesprächen mit Ihnen erörtert, ist es durchaus legitim, nach der Einschätzung, dem Rating oder Scoring zu fragen. Das bezieht sich gleichfalls auf das Sicherheitenbedürfnis der Hausbank. Die Hausbank wird Ihnen dann erläutern, weshalb für diesen Kredit Sicherheiten erforderlich werden.

Ein schlüssiges Investitionskonzept könnte der Schlüssel zum Kredit sein!

Was möchte die Bank bei einer Neukreditierung, Kreditausweitung oder einer völlig neuen Geschäftsverbindung wissen oder vorliegen haben? Sicherlich die genannten betriebswirtschaftlichen Unterlagen sowie die private Vermögensseite, die sich durch eine gewissenhaft erstellte Selbstauskunft gut darstellen lässt, aber auch eine Unternehmensbeschreibung und eine Zukunftsplanung, die auch eine Ertragsvorschau beinhalten sollte. Zu einem Geschäftskonzept gehören deshalb zwingend Antworten auf Fragen, wie: „Wo kommt das Unternehmen her, wie steht es heute da und wo will es – mit der Investition bzw. Kreditierung – hin?“ Je nach Komplexität des Unternehmensgegenstandes und des Vorhabens sowie Kreditwunsches des Unternehmens sollte hier der Umfang angepasst sein. Manchmal ist weniger mehr und manchmal ist die Hausbank für Details dankbar. Hinterfragen Sie deshalb die Erwartungen Ihrer Hausbank! Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Wo könnten Möglichkeiten einer zusätzlichen Besicherung liegen?

In irgendeiner Phase des Bankgespräches kommt es dazu, dass über die einführend genannte Besicherung gesprochen werden muss. Die Möglichkeiten einer Kreditbesicherung sind vielfältig. Grundsätzlich unterscheidet die Bank zwischen Personen- und Sachsicherheiten, wobei die Personensicherheiten – wie Bürgschaften und Mitverpflichtungen – oft keine echte Werthaltigkeit für die Hausbank beinhalten. Bei den Sachsicherheiten ist neben einer Grundschuld an immobilem Vermögen – also an einem Privat- oder Gewerbeobjekt in entsprechend gutem Rangauslauf – nur selten eine Werthaltigkeit nach den Statuten der Bank gegeben. So beinhalten beispielsweise Sicherungsübereignungen zu berücksichtigende Möglichkeiten des Untergangs, sodass die Gegenstände wie Waren, eine Maschine oder ein Fahrzeug versichert werden müssen. Zusätzlich können Verwertungsrisiken, keine einheitliche Preistaxierung und weitere Hemmnisse einen anzunehmenden Verwertungserlös im Banksinne schmälern. Weitere Sachsicherheiten, wie die Verpfändung von Wertpapieren, sind ggf. durch Kursschwankungen schwierig zu bewerten oder mit entsprechenden Sicherheitsabschlägen zu versehen. Bei der Abtretung von Lebensversicherungen ist für die Bank nur ein angesparter Rückkaufwert ein möglicher werthaltiger Ansatz. Guthaben als Kreditsicherheit, die verpfändet werden sollen, stünden dann dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung, sodass die Frage nach dem betriebswirtschaftlichen Sinn zu stellen wäre.

Bei der Entscheidung, welche Sicherheiten für einen Kredit oder ein Darlehen haften sollen, spielen neben der Einigung zwischen Unternehmerin bzw. Unternehmer und der Hausbank sowie der dargestellten Werthaltigkeit derKreditsicherheit auch weitere Faktoren eine Rolle: Die Hausbank muss auch den formalistischen Aufwand zur rechtmäßigen Bestellung sowie gegebenenfalls eine Verpflichtung zur turnusmäßigen Überprüfung der Kreditsicherheiten berücksichtigen. Ebenso sind rechtliche Rahmenbedingungen, wie Verbote von Einlagenrückgewähr, Übersicherungsverbote, krasse Überforderung von Bürgen und Mitverpflichteten etc., zu berücksichtigen.

Die Bürgschaftsbanken sind in jedem Bundesland für den Mittelstand da!

Kommen Hausbank und Unternehmen zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden können, gibt es in jedem Bundesland eine Institution, die helfen kann: die Bürgschaftsbank. Unter dem Credo „Kein sinnvolles Vorhaben darf an fehlenden Sicherheiten scheitern!“ stellen sie Ausfallbürgschaften für mittelständische Unternehmen und Freiberufler gegenüber Hausbanken zur Verfügung. Verbürgt werden die
Kredite, Darlehen, Avale oder Leasingforderungen bis zu 80 %. Das Obligo der Bürgschaftsbank, also die vereinbarte Bürgschafts-quote bis zu 80 %, darf in den unterschiedlichen Bundesländern meistens 1,25 Mio. Euro je Kreditnehmereinheit nicht übersteigen. Die Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank wird in der Hausbank als werthaltig und einfach im Handling angesehen. Für eine Bürgschaftsübernahme berechnet die Bürgschaftsbank ein einmaliges und ein laufendes jährliches Entgelt. Die Preise sind in den Bürgschaftsbanken der Länder unterschiedlich. Hier hilft ein Blick ins Internet.

Wie kommt die Unternehmerin bzw. der Unternehmer an eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank? Der Weg ist denkbar einfach! Die Hausbank übermittelt die eigenen Unterlagen zur Kreditprüfung – in einigen Ländern auch ohne Antragsformular – in digitaler oder Papierform an die Bürgschaftsbank. Die Firmenkundenbetreuerinnen und -betreuer in den Bürgschaftsbanken erörtern meist in einem persönlichen Gespräch den Bedarf des Kunden, die Rahmenbedingungen und Kreditfazilitäten und stellen anschließend die Bürgschaft in einem Bewilligungsausschuss vor. Das Ergebnis sollte eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Hausbank sein. Die ausgestellte Bürgschaftsurkunde geht im Original an die Hausbank und ist meist die wichtigste Sicherheit in der Kreditakte. In Hamburg finden Sie die Bürgschaftsbank unter www.bg-hamburg.de. Wo alle anderen Bürgschaftsbanken zu finden sind, erfahren Unternehmerinnen und Unternehmer auf der Seite des VDB Verband Deutscher Bürgschaftsbanken unter www.vdb-info.de.

Fotos: panthermedia/Marc Dietrich

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