Der unternehmerische Notfallkoffer
Was gehört zu einer Notfallplanung und warum ist diese so wichtig?
Von Dipl.-Bankbetriebsw. Karen Gruel, HamburgNiemand kann ausschließen, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles plötzlich für Wochen oder Monate auszufallen, oder im schlimmsten Fall nicht mehr ansprechbar zu sein. Notwendige geschäftliche Handlungen können dann nicht mehr durchgeführt werden. Einen ersten Schritt der Absicherung bietet ein unternehmerischer „Notfallordner“, in dem folgende Themen schriftlich hinterlegt werden:
- Namen, Adressen und Telefonnummern Ihres Steuerberaters und Ihrer Rechtanwälte – wer berät zu welchen Themen?
- (Leitende) Mitarbeiter Ihres Vertrauens – wer verantwortet welche Themen?
- Ist eine Organisation/Besprechung eines Vertretungsplans mit Ihren Mitarbeitern erfolgt? Liegen Vollmachten vor und sind die getroffenen Vereinbarungen schriftlich fixiert worden?
- Gibt es weitere für Ihr Unternehmen wichtige Kontaktpersonen bei Verbänden oder Kammern?
- Haben Sie eine Shortlist über Ihre Top-20-Kunden und Lieferanten mit den jeweiligen Ansprechpartnern erstellt?
- Existiert eine Übersicht zu Codes, Passwörtern, Schlüsseln etc.?

Für einen Notfall außerhalb der Todesfallregelung bestehen oftmals keine ausreichenden Regelungen im Unternehmen und im Gesellschaftsvertrag, sodass in Ausfallzeiten wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden können, z. B.:
- Mitarbeiter einstellen oder entlassen,
- betriebsnotwendige Investitionen größeren Ausmaßes tätigen,
- rechtsverbindliche Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten zu Zahlungszielen etc. führen.
Lösungen für eine fachlich kompetente „Notfallgeschäftsführung“ sind oftmals über Personen des Vertrauens aus den Bereichen der Innungen oder Verbände möglich. Die vorgenannten Themenstellungen sind mit unterschiedlichen gesellschaftsvertraglichen Regelungen und Vollmachten zu lösen. Hierzu sollte der Unternehmer unbedingt einen Fachberater aufsuchen, damit die Vereinbarungen auch konkret den Vorstellungen des Unternehmers entsprechen.
Hinweis
Unerlässlich ist die Erteilung von Kontovollmachten und Vollmachten für die elektronische Zahlungsverkehrsabwicklung, damit das Unternehmen immer zahlungsfähig ist.
Foto: panthermedia/Hannu Viitanen
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