Artikel erschienen am 14.05.2013
E-Paper

Optimieren Sie Ihre Finanzierungsstruktur

Ein Skontoertrag kann teilweise höher sein als ein Zinsaufwand – Kreditaufnahme sinnvoll?

Von Rainer Breselge, Hannover

Viele Lieferanten gewähren ihren Kunden bei Rechnungszahlung innerhalb einer bestimmten Frist (i. d. R. 10 Tage) einen prozentualen Preisnachlass, auch Skonto genannt. Durch den gewährten Skontoabzug streben Rechnungssteller kurze Zahlungsziele an – ihr Vorteil dadurch: Ein früher Geldeingang erhöht die Liquidität des Lieferanten und reduziert finanzielle Engpässe. Zudem eröffnet sich die Möglichkeit, selbst Skonto ziehen zu können.

Kunden profitieren von dem Preisnachlass durch Skontoziehung – sogar dann, wenn ein Kontokorrentkredit in Anspruch genommen wird. Der Vergleich des Zinssatzes für den Kontokorrentkredit p. a. mit dem effektiven, auf das Jahr umgerechneten Zinssatz des Skontos zeigt Folgendes: Die Ersparnis durch den Skontoabzug liegt häufig über den anfallenden Zins­aufwendungen für den Kontokorrentkredit.

Lieferantenkredit kann teuer sein

Die andere Möglichkeit ist die Inanspruchnahme der gesamten Zahlungsfrist von i. d. R. 30 Tagen. Der sogenannte Lieferantenkredit hat allerdings seinen Preis. Die Effektivverzinsung errechnet sich hierbei folgendermaßen: Skontosatz * 360 / (Zahlungsziel – Skontofrist) = effektiver Zinssatz. Bei 3 % Skonto, einem Zahlungsziel von 30 Tagen sowie einer zehntägigen Skontofrist liegt der effektive Zinssatz bei 54 %.

Die kurzfristige Zahlung der Rechnung, finanziert durch einen Kontokorrentkredit, ist durch den Skontoabzug meist die finanziell attraktivere Alternative.

Rechenbeispiel

Wenn ein Unternehmen einen Warenbezug von einer Million Euro im Jahr aufweist und die Skontoziehung möglich ist (10 Tage Skontofrist, 3 % Skonto, 30 Tage Zahlungsfrist), dann kann es bei Ausnutzung des Preisnachlasses einen Skontoertrag in Höhe von 30 000 Euro pro Jahr erzielen. Unterstellt man, dass der Zeitraum zwischen dem 10. und dem 30. Tag mit einem Kredit in Höhe 83 000 Euro (1/12 des Jahreswarenbezuges) überbrückt werden muss, so beträgt der Zinssatz bei Einbindung eines Niedersachsen-Kredites nur 1,05 % bis maximal 5,4 %. p. a. (siehe Tabelle). Nach Zinsen von rd. 4 500 Euro und Tilgungen von 16 600 Euro p. a. verbleibt somit ein Überschuss von fast 9 000 Euro pro Jahr.

Diese zusätzliche Ertragsmöglichkeit sollte man sich nicht entgehen lassen. Nun hat aber nicht jedes Unternehmen ausreichend finanziellen Spielraum, um seine Rechnungen im Rahmen der Skontofristen bezahlen zu können.

NBB verbürgt auch Kontokorrentkredite

Wenn eine Krediteinräumung oder -ausweitung bei der Hausbank an fehlenden Sicherheiten scheitern würde, besteht die Möglichkeit, dass die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH den zusätzlichen Kredit gegenüber der Hausbank mit bis zu 80 % verbürgt.

NBB-Bürgschaft sorgt für günstige Kreditzinsen

Durch die werthaltige Bankbürgschaft der NBB verbessert sich auch der Zinssatz, den der Kunde für einen Kredit zahlen muss. Der Zinssatz hängt u. a. von der Bonität des Kunden und von den gestellten Sicherheiten ab. Für Unternehmerkredite der KfW, der Förderbank des Bundes, aber auch für Niedersachsen-Kredite der NBank, der Förderbank des Landes Niedersachsen, ergibt sich der vom Unternehmen zu zahlende Zins in Abhängigkeit von Bonitätsklasse und Besicherungsklasse. Ein Kunde mit bester Bonität und höchster Besicherungsklasse zahlt den Zins der Preisklasse A, ein Kunde mit mittlerer Bonität (Bonitätsklasse 3) und geringer oder fehlender Absicherung (Besicherungsklasse 3) fällt dagegen schon in die Preisklasse H. Der Zinsunterschied beträgt 3,25 %. Durch eine 80%ige Bürgschaft der NBB würde der Kunde mit der Bonität 3 in die Preisklasse C springen und damit 2,6 % pro Jahr sparen. Da die Avalprovision für die 80%ige Bürgschaft der NBB 1,25 % bzw. 1,5 % beträgt, hat der Unternehmer auch nach Kosten der Bürgschaft einen deutlichen Zinsvorteil. Näheres zeigt die Tabelle unten.

Ähnliche Artikel

Finanzen Steuern Recht

Liquiditätssicherung im Mittelstand

Der Einsatz von Sale-and-Lease-Back im Finanzierungsmix

Die Erinnerungen an den Untergang von Lehmann Brothers und die darauf folgende Bankenkrise 2008 verblassen allmählich. Die Finanzmärkte stabilisieren sich, die Gefahr der Inflation ist gebannt, die Wirtschaft kommt wieder in Schwung. Doch der Schein trügt – die Finanzkrise ist noch nicht überwunden.

Hamburg 2014 | Carl-Jan von der Goltz, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Neue Chancen der Verlustnutzung für alle Körperschaften

Erleichterung insbesondere für Start-up-Finanzierungen

Der Gesetzgeber hat eine neue, ergänzende Vorschrift (§ 8d KStG) zur Rettung steuerlicher Verluste bei Körperschaften eingefügt. Diese Regelung ermöglicht insbesondere Unternehmen mit hohen Verlusten in der Entwicklungsphase diese auch nach einem Anteilseignerwechsel zu nutzen.

Hamburg 2017 | Eva Doyé, Hamburg | Barbara Degen, Hamburg