Artikel erschienen am 01.05.2014
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Weiterer Anstieg der Einbrüche

Sicherheitsrisiken im privaten und gewerblichen Bereich

Von Dipl.-Verww. (FH) Helmut Marhauer, Polizeidirektor a. D., Hildesheim

Am 31.03.2014 hat der Niedersächsische Innenminister die Kriminalstatistik für 2013 vorgestellt. Er konnte dabei einen erfreulichen Rückgang der Straftaten bei gleichbleibend hoher Aufklärungsquote von insgesamt 61,26 % verkünden. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Einbrüche, insbesondere in Wohnungen, sind wiederum – wie schon 2012 – stark angestiegen: um fast 8 % auf rund 15 700 Delikte. Sie machen der Polizei und den Betroffenen zu schaffen, zumal die Aufklärungsquote deutlich unter 30 % liegt. Insoweit geht nach wie vor kein Weg an eigenverantwortlicher Vorsorge vorbei.

Vorbemerkung

Interessant in diesem Zusammenhang ist es, dass ein Drittel aller Wohnungseinbrüche im Versuch stecken geblieben sind. Umkehrschluss: Der/die Täter wurden bei der Tatausführung entweder gestört oder gelangten nicht in das Gebäude/die Wohnung, weil Fenster und Türen mit wirksamer einbruchshemmender Sicherheitstechnik versehen waren.

Ein Einbruch hat stattgefunden

Sie kommen nach Hause oder in Ihr Büro und sehen bereits Holz- oder Lacksplitter herumliegen. Tür oder Fenster stehen offen, das Türschloss ist verbogen, Hebelspuren am Rahmen sind sichtbar. Im Innenbereich sind sämtliche Schränke – z. T. gewaltsam – geöffnet, Schubladen ragen heraus, Wäsche, Kleidung, Hausrat oder Papierbögen und Akten liegen herum, dazwischen leere Schmuckschatullen bzw. Geldkassetten. Dieses Bild finden Sie in allen Räumen vor, auch im Schlafzimmer. Das sicher geglaubte Geldversteck (z. B. Tresor) ist ebenfalls ausgehoben und geplündert. Einige persönliche Gegenstände, teils mit hohem Erinnerungswert, sind unwiederbringlich weg. Ein Bild, das Ihnen wechselnd Panik, Angst und Zorn verursacht. Es lässt sich an unterschiedlichen Tatorten sicherlich noch mit vielen weiteren Erscheinungsformen (u. a. Vandalismus) beschreiben. Insoweit ist ein Einbruch nicht allein ein Versicherungs-fall, der sich mit dem überwiesenen Betrag der Versicherung regeln lässt. Er wird vom Opfer als Angriff empfun-
den, für Einzelne von ihnen ist er oftmals mit langjährigen posttraumatischen Belastungen verbunden.

Bevorzugte Tatorte, Tatzeiten, Beute

Sicherlich sind die Lage und die Beschaffenheit eines Wohn- oder Gebäudeobjekts wesentliche Auswahlkriterien für den Täter. Die Abgelegenheit, die erkennbar unbewohnte Umgebung, die Nichteinsehbarkeit, keine erkennbaren Sicherungsvorkehrungen, die Vermutung eines wohlhabenden Haushalts, die zu erwartende Beute (Kaffee- oder Gebührenkasse) sowie auch die günstige Gelegenheit eines geöffneten Fensters/einer gekippten Terrassentür werden von ihm hinsichtlich seiner Gewinnerwartung und Risikominimierung bewertet. Aber auch die erkennbare Abwesenheit von Bewohnern spielt eine Rolle. Tatzeiten lassen sich nicht genau definieren. Bevorzugt ist sicherlich der Schutz der Dunkelheit, erkennbar am Anstieg der Einbruchskriminalität zum Beginn der dunklen Jahreszeit (Oktober). Sie erleichtert, – vor allem aufgrund von nicht eingeschalteter Innenbeleuchtung – die Einschätzung, ob jemand zu Hause bzw. im Büro anwesend ist. Gleichwohl gibt es auch das Phänomen des Tageswohnungseinbruchs, dem meist die Beo-bachtung der kalkulierbaren Abwesenheit von Bewohnern vorausgeht. Und die günstige Gelegenheit (geöffnete Fenster) sowie die Nichtaktivierung von Alarmmeldern („bin ja bald wieder zurück“) kann hier ursächlich sein.

Bevorzugte Beute: Bargeld, Scheckkarten, Schmuck, Münzsammlungen, Kommunikationselektronik, Fotoapparate, zunehmend aber auch Silberbestecke, wertvoller Hausrat, teure Kosmetik, Musikinstrumente und medizinisches Gerät.

Foto: panthermedia/Dmitry Kalinovsky

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