Artikel erschienen am 15.01.2015
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Öffentliche Fördermittel

Wer den Durchblick hat, kann bei Investitionen viel Geld sparen!

Von Jan-Christopher Breuel, Hamburg

In großen Konzernen ist es gang und gäbe, bei Investitionsvorhaben öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen müssen auf diese Unterstützung nicht verzichten. Entscheidend ist, die eigenen Möglichkeiten zu kennen.

Amtliche Mitteilungen sind nicht jedermanns Sache. Für Jan-Christopher Breuel, Spezialist für öffentliche Fördermittel bei der Hamburger Sparkasse, gehören sie allerdings zur täglichen Pflichtlektüre. Es ist sein Job, Licht in den Dschungel der Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder und der EU zu bringen. Die Erkenntnisse, die er dabei gewinnt, sind für viele Firmenkunden der Hamburger Sparkasse bares Geld wert.

„Gerade in 2014 hat sich in der Förderlandschaft viel getan. Durch die Entscheidungen der EU zur Fördermittelausrichtung bis 2020 sind viele Fördermittel ausgelaufen oder haben sich z. T. stark verändert“, sagt Breuel. „Aber die Förderlandschaft ist auch weiterhin breit und bunt.“

Leider aber auch sehr unübersichtlich. Umso wichtiger ist es, sich mit dem Thema detailliert auseinanderzu-setzen. In großen Konzernen sind ganze Stäbe damit beschäftigt, vor jeder Investition genau zu prüfen, ob und wie öffentliche Fördermittel „angezapft“ werden können. Mittelständler tun sich eher schwer damit. Es erfordere sehr viel Zeit und Expertise, den Markt der Möglichkeiten zu überblicken, sagt der Fördermittelspezialist der Haspa.

Auch Banken machen nicht immer darauf aufmerksam, dass sich die Finanzierung von Investitionsvorhaben mit öffentlichen Fördermitteln optimieren lässt – teils aus Unkenntnis, teils mit Bedacht, um nicht das eigene Kreditgeschäft zu kannibalisieren. Jan-Christopher Breuel: „Die Haspa-Strategie ist seit jeher, unseren Kunden die bestmögliche Finanzierungsstruktur vorzuschlagen – also wann immer möglich – auch öffentliche Fördermittel einzubeziehen. Das stärkt die Kundenbeziehung und ist langfristig auch für beide Seiten das bessere Geschäft.“

Die öffentlichen Fördermaßnahmen lassen sich in vier Gruppen einteilen:

1. Klassische Zuschüsse und Beihilfen von EU, Bund und Ländern, also Geld, das die Unternehmen weder verzinsen noch zurückzahlen müssen. Diese Fördermittel sind zumeist an Investitionen gebunden, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Auch innovative bzw. umweltschonende Vorhaben werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.

2. Zinsgünstige Darlehen der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Für Unternehmen in Hamburg kommen auch Mittel der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) infrage.

3. Oft fehlen einem gewerblichen Unternehmen, das eine Investition per Kredit finanzieren möchte, die banküblichen Sicherheiten. Hier springt ggf. eine Bürgschaftsbank ein, die der Bank bis zu 80 % des Kreditausfallrisikos abnimmt. Diese Form der Unterstützung konzentriert sich auf kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Entsprechende Einrichtungen gibt es in jedem Bundesland. „Als Partner des Mittelstandes arbeiten wir gern mit den Bürgschaftsbanken zusammen, damit kein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern muss“, sagt Breuel.

4. Die vierte Säule der öffentlichen Fördermittel sind Eigenkapital-Ergänzungen durch landeseigene Beteiligungsgesellschaften. In Niedersachsen ist es die MBG, in Hamburg die BTG. Beide Beteiligungsgesellschaften engagieren sich mit stillen Beteiligungen, die bilanziell wie Eigenkapital in Erscheinung treten.

Grundsätzlich gilt: Alle Formen der öffentlichen Förderung sind an bestimmte Bedingungen und Verfahren geknüpft. „Die Details des Vorhabens sind für die Identifizierung der richtigen Fördermittel außerordentlich wichtig“, so der Fördermittelspezialist.

Beispielsweise kann bei der Investition in eine neue Gewerbeimmobilie unter Beachtung bestimmter Energieeffizienzkriterien die Finanzierung mit besonders günstigen Darlehensmitteln der KfW oder NBank erfolgen. „Hier kann der Einsatz der Programme zur Energieeffizienz im Vergleich zu Basisprogrammen der Fördermittelgeber Zinsvorteile von derzeit bis zu 0,55 % nom. p. a. bei gleicher Laufzeit und Zinsbindung bringen“, sagt Breuel. „Die entstehenden Mehrkosten zur Erreichung der Energieeffizienzkriterien werden bei der überwiegenden Mehrzahl solcher Bauvorhaben allein durch diesen Zinsvorteil überkompensiert. Dinge wie zusätzliche Heizkostenersparnis oder bessere Vermarktbarkeit des Gebäudes sind hier noch gar nicht berücksichtigt.“ Ein Vergleich lohnt sich also.

Da der überwiegende Teil der Fördermittel nur in Zusammenarbeit mit einer Bank beantragt werden kann, ist das Wichtigste, die eigene Hausbank möglichst früh in das geplante Vorhaben mit einzubeziehen. Nur dann ist die optimale Ausnutzung der Fördermöglichkeiten möglich. Breuel weiter: „Die überwiegende Anzahl der Fördermittel muss beantragt werden, bevor mit dem jeweiligen Vorhaben begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn gilt dabei in der Regel der Abschluss rechtlich bindender Verträge, also bspw. der Abschluss eines Kauf- oder Bauvertrages.“

Die Haspa ist in der Metropolregion Hamburg der größte Partner der Förderinstitute. Als führende Mittelstandsbank in der Region bietet sie darüber hinaus ein breites Spektrum an Möglichkeiten, um Neugründungen, aber auch Wachstum und Modernisierungen optimal zu finanzieren. Das gilt für bestehende und geplante Darlehen, für Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen, für Kredite mit Festzinsvereinbarung und für Kredite mit variabel gestalteten Zinsen. Darüber hinaus werden attrak­tive Leasingkonzepte und komplexe Finanzierungsgestaltungen, auch unter Einbeziehung von Mezzanine-Kapital, angeboten.

Fotos: panthermedia/Carmen Steiner, Uwe Pillat

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