Artikel erschienen am 07.11.2012
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Unternehmensnachfolge

Die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge

Von Dipl.-Betriebswirt Stephan Krüger, Magdeburg | Frank Müller, Magdeburg

Stiftungen haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Element zur Förderung verschiedenster gesellschaftlicher Belange entwickelt. Die Zunahme des bürgerschaftlichen Engagements und die wachsende Bedeutung privaten Stiftens spiegeln sich auch in der hohen Anzahl der neu errichteten Stiftungen wider. Es ist interessant für Unternehmer, die ein geeignetes Instrument zur Unternehmensnachfolge suchen oder auch für Unternehmer, die ihre Firma veräußert haben und mit einem Teil des Erlöses gemeinnützige Ziele verfolgen oder das Familienvermögen bündeln möchten.

Zunehmende Bedeutung genießt dabei auch das Thema unternehmensverbundene Familienstiftung bzw. Unternehmensstiftung.

Bei der Unternehmensstiftung ist ein besonderes Augenmerk auf die konzeptionellen Fragestellungen bei der Stiftungsgründung und im Folgenden auf die ganzheitliche Verwaltung der Unternehmensstiftung zu legen. Dies gilt gleichermaßen für gemeinnützige sowie privatnützige Stiftungen. Vor Einbringung eines Unternehmens in eine Stiftung ist sehr genau zu prüfen, welcher Zweck hiermit verfolgt werden soll, welche alternativen Nachfolgeinstrumente existieren und inwiefern die Stiftungslösung für den Fortbestand des Unternehmens einen geeigneten Weg darstellt.

Motivation zur Errichtung einer Unternehmensstiftung

Die Motivation zur Errichtung einer Stiftung im Allgemeinen und einer Unternehmensstiftung im Besonderen ist zumeist sehr unterschiedlich.

In zahlreichen – vor allem familiengeführten mittelständisch geprägten – Unternehmen stellt das Thema Nachfolge einen Problembereich dar. Immer seltener steht ein geeigneter Nachfolger innerhalb der Familie zur Verfügung, der bereit ist, sich über eine kapitalmäßige Beteiligung hinaus zu engagieren. Um das aufgebaute Unternehmen für die Zukunft zu erhalten und abzusichern, stellt die Stiftungslösung einen denkbaren Weg dar, sofern sich keine alternative Nachfolgeregelung anbietet – etwa, wenn der Unternehmer sein Lebenswerk nicht verkaufen möchte. Die Stiftung zur Unternehmens-nachfolge ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der langfristige Erhalt des Unternehmens als Ganzes gewährleistet werden soll, weil:

  • eine Zerschlagung des Unternehmens vermieden werden kann – vor allem bei dem Vorhandensein mehrerer Erben,
  • die materielle Existenzsicherung der Familie gewährleistet werden kann – durch die dauerhafte Fortführung des Unternehmens,
  • die Einbringung des Unternehmens in die Stiftung gemeinnützige Zwecke dauerhaft fördern kann.

Zu prüfen ist jedoch vor Einbringung in eine Stiftung, ob das Unternehmen grundsätzlich institutionalisierbar ist, also strukturell von der Person des Unternehmers ablösbar ist. Denn die Wahl des geeigneten Nachfolgeinstrumentes löst noch nicht die inhaltlich-unternehmerische Fragestellung.

Konzeption einer Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge

Durch die Unternehmensstiftung besteht für den Unternehmer die Möglichkeit, seinen Namen und seine individuellen Vorstellungen zu verewigen. Dieses Nachfolgeinstrument ist dadurch gekennzeichnet, dass das Vermögen der Stiftung oder Teile davon aus einem Unternehmen bestehen und Erträge aus diesem Unternehmen dem jeweiligen Stiftungszweck zufließen. Die Unternehmensstiftung ist als selbstständige Stiftung eine mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Vermögensmasse. Wie jede selbstständige Stiftung erlangt die Unternehmensstiftung diesen Status durch den Errichtungsakt des Stifters (Stiftungsgeschäft und Satzung) sowie die staatliche Anerkennung. Generell können Unternehmensstiftungen sowohl gemeinnützige als auch privatnützige Stiftungszwecke verfolgen. Die Organe der Stiftung sind auch bei dieser Art von Stiftungen an den in der Stiftungssatzung festgeschriebenen Willen des Stifters gebunden. Bei der Unternehmensstiftung besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der Ausrichtung eines Unternehmens einerseits und der Stiftungslösung andererseits, da im Rahmen einer auf die Ewigkeit ausgerichteten Stiftung oftmals eine gewisse unternehmerische Gestaltungsflexibilität verloren geht. Zudem ist das Veränderungsrisiko zu beachten, das vor allem bei der Beteiligung von Stiftungen an Wirtschaftsunternehmen von Relevanz ist. Das bedeutet, dass in der Stiftungssatzung die Option zur Veräußerung des Unternehmens eingeräumt werden sollte.

Grundsätzlich kann eine Stiftung sich an jeder Art von Gesellschaft beteiligen, jedoch:

  • ist bei gemeinnützigen Stiftungen darauf zu achten, dass keine Mitunternehmerschaft eintritt (entsteht i. d. R. durch eine Kommanditbeteiligung), da ansonsten die Gemeinnützigkeit gefährdet ist,
  • sollte das Führen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs vermieden werden,
  • darf keine Personenidentität zwischen Stiftungsvorstand und Unternehmensleitung bestehen, um Interessenkonflikte zwischen Stiftung und Unternehmen zu vermeiden; auch dies wäre gemeinnützigkeitsschädlich.

Grundsätzlich sind die Unternehmensträgerstiftung und die Beteiligungsträgerstiftung zu unterscheiden.

Die Unternehmensträgerstiftung betreibt selbst ein Unternehmen. Diese Stiftungsform scheidet aber im Regelfall allein schon unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten als Lösung für eine Unternehmensnachfolge aus.

Die Beteiligungsträgerstiftung hält hingegen Beteiligungen an Unternehmen (aufgrund der Praktikabilität empfehlenswert). Eine Stiftung kann sich dabei grundsätzlich an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft (ggf. Zwischenschaltung einer Holding-GmbH, um eine Mitunternehmerschaft zu vermeiden) beteiligen.

Die Stiftung & Co. KG ist hierbei ein ideales Gestaltungsmittel, um die Kontrolle über das Unternehmen und das Vermögen einerseits und die Gesellschafterstellung der Familie andererseits zu trennen. Bei der Stiftung & Co. KG nimmt die Familienstiftung die Stellung eines Komplementärs ein. In diesem Fall wird die Stiftung als Beteiligungsträgerstiftung mit Mehrheitsstimmrecht ausgestattet und die Führung der Gesellschaft übertragen. Das bedeutet, dass sich der Stiftungszweck neben der Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft auch auf die Förderung der Familie erstreckt. Die Stiftung hat somit zwei Aufgaben. Für einen Kommanditisten besteht trotzdem die Möglichkeit, sich über die Stiftung bzw. als Stiftungsvorstand Einfluss auf die Kommanditgesellschaft zu sichern, auch wenn er als Kommanditist nur untergeordnet beteiligt ist. Der Stifter kann in der Stiftungsverfassung der Geschäftsführung verbindliche Ziele/Maßnahmen für die Unternehmenspolitik festlegen. Ebenso kann der Stifter Familienangehörige von der Führung des Unternehmens ausschließen und ihnen lediglich Einkommen als Destinatär einräumen.

Neben dem Vorstand kann zusätzlich ein kompetenter Beirat eingerichtet werden, der die Aufgabe hat, die Stiftungsvorstände zu kontrollieren.

In der Praxis unternehmensverbundener Stiftungen treten zudem auch Mischformen zwischen der gemeinnützigen und privatnützigen Familienstiftung auf – etwa in Form der sogenannten Doppelstiftung, bei der sowohl eine gemeinnützige als auch eine privatnützige Stiftung etabliert wird und eine Disproportionalität in der Gewinn- und Stimmrechtsverteilung charakteristisch ist. Eine Alternative bzw. oftmals Ergänzung zu der Stiftungslösung stellt die gemeinnützige GmbH (gGmbH) dar. Sie gehört – anders als die Stiftung – nicht sich selbst, sondern bestimmten Gesellschaftern und unterliegt nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Da sie jedoch gemeinnützige Zwecke verfolgt, wird auch hier das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht angewendet.

Grundsätzlich ist bei der möglichen Gestaltung einer Unternehmensnachfolge mit einer Stiftungslösung zu empfehlen, im Vorfeld die folgenden Überlegungen anzustellen:

  • Analyse der Vorteile einer Stiftungslösung vor anderen Alternativen (z. B. Veräußerung, Gründung gGmbH),
  • welcher Stiftungszweck soll verfolgt werden (gemein- oder privatnützig),
  • steuerliche Überlegungen,
  • Errichtungszeitpunkt der Stiftung (von Todes wegen, zu Lebzeiten oder in Kombination),
  • Errichtung im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckung,
  • Stiftungsart (Unternehmensträgerstiftung, Beteiligungsträgerstiftung, Doppelstiftung).

Letztlich stellt die Unternehmensstiftung ein interessantes Instrument der Unternehmensnachfolge dar. Im Einzelfall ist jedoch stets zu prüfen, ob diese Lösung die individuell optimale ist.

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