Artikel erschienen am 01.10.2014
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Kostenersparnis durch Steuerberatung?

Von Prof. Dr. rer. pol. Sebastian Eichfelder, Magdeburg | Christoph Michler, Magdeburg

Aus Unternehmerperspektive lassen sich Steuerberater als ein Instrument zur Senkung der Steuerlast interpretieren, wobei mögliche Steuerersparnisse mit Beratungskosten verglichen werden. Diese Überlegung vernachlässigt jedoch, dass der Einsatz von Beratern nicht nur mit einer Senkung der Steuerlast, sondern auch mit einer Reduktion interner Bürokratiekosten verbunden sein dürfte. Aktuelle Forschungsergebnisse aus der Steuerlehre verdeutlichen, dass Unternehmen durch einen verstärkten Einsatz von Beratern ihre Bürokratiekosten unter Umständen erheblich senken können.

Bürokratiekosten der Besteuerung

Die Befolgung von steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und anderweitigen bürokratischen Verpflichtungen stellt seit geraumer Zeit eine erhebliche Belastung für Unternehmen dar. Diese Belastungen umfassen sowohl interne Personalkosten bzw. den entsprechenden Zeitaufwand des Personals als auch externe Beratungskosten und weitere monetäre Ausgaben, wie z. B. Ausgaben für Steuerberatungssoftware, Raumkosten der Steuerabteilung, Telefonkosten und weiteres mehr. Auch der zeitliche Aufwand des Unternehmers stellt als Opportunitätskosten eine erhebliche Belastung für das Unternehmen dar, da der Unternehmer seine Arbeitszeit nicht gleichzeitig für „unproduktive“ Verwaltungsarbeiten und für produktive Tätigkeiten – wie Vermarktung, Vertrieb, Produktentwicklung und Unternehmenssteuerung – einsetzen kann.

Belastung durch Bürokratiekosten

Trotz elektronischer Steuererklärung sowie der anhaltenden Bemühungen der deutschen Bundesregierung zum Bürokratieabbau erweist sich das deutsche Steuersystem als ausgesprochen komplex (dies gilt im Übrigen in ähnlicher Form auch für die Steuersysteme anderer europäischer Staaten oder den USA; Blaufus, Eichfelder und Hundsdoerfer, 2013). Einen Anhaltspunkt für entsprechende Kostenbelastungen in Deutschland bieten Befragungsdaten zu Belastungen in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung, Umweltrecht, Arbeitsrecht/Arbeitsschutz und Betriebsstatistik. Entsprechende Daten wurden in den 2000-er Jahren im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erhoben und von Eichfelder und Schorn (2012) auf das Jahr 2012 hochgerechnet. Aktuellere belastbare Befragungsdaten liegen derzeit nicht vor.

Größenklasse/Mitarbeiterzahl1 bis 4950 bis 249250 und mehr
Kosten pro Unternehmen (Euro) 37726 103323 649716
Kosten pro Mitarbeiter (Euro) 3296 1090 894
Kosten pro Umsatz (Euro) 3,27 1,06 0,59
Anteil Steuern (%) 45,43 37,80 34,82
Anteil Sozialversicherungen (%) 30,28 30,40 26,76

Tabelle 1: Belastung durch Bürokratiekosten (Quelle: Eichfelder und Schorn, 2012)

Anhand Tabelle 1 wird deutlich, dass die durchschnittlichen Bürokratiekosten mit der Unternehmensgröße zunehmen. Während kleine Unternehmen der Kategorie „1 bis 49 Mitarbeiter“ durchschnittliche Kosten von 37726 Euro pro Jahr aufgrund öffentlicher Verwaltungslasten in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung, Umweltrecht, Arbeitsrecht/Arbeitsschutz und Betriebsstatistik aufweisen, liegen die Bürokratiekosten bei großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bei durchschnittlich 649716 Euro.

Nichtsdestotrotz machen relative Kennzahlen deutlich, dass kleine Unternehmen deutlich stärker von Bürokratiekosten belastet werden. So liegen die Kosten pro Mitarbeiter bei kleinen deutschen Unternehmen bei durchschnittlich 3296 Euro, während große Unternehmen mit 894 Euro pro Mitarbeiter belastet sind. Bei kleinen Unternehmen betragen die Kosten durchschnittlich 3,27 % des generierten Umsatzes und damit einen erheblichen Anteil der üblichen Umsatzrendite, während bei großen Unternehmen (> 250 Mitarbeiter) nur 0,59 % des Umsatzes als Kostenbelastung anfallen. Ursache dieser überproportionalen Belastung von kleinen Unternehmen sind Kostendegressionseffekte sowie die innerbetriebliche Arbeitsteilung von größeren Unternehmen. Großunternehmen arbeiten somit im Bereich der Befolgung von Rechtsnormen deutlich kosteneffizienter als kleine Unternehmen.

Tabelle 1 macht weiterhin deutlich, dass der Großteil dieser Belastung auf die Verwaltung von Steuern und Abgaben entfällt. Unter Berücksichtigung der Belastungen durch Sozialversicherung und Lohnsteuer entfallen bei kleinen Unternehmen ca. 75 % und bei großen Unternehmen etwa 60 % der Gesamtbelastung auf diesen Bereich. Allein auf die Steuern entfallen demnach je nach Größenklasse 34,82 % bis 45,43 %. Diese Kennzahlen verdeutlichen eindrucksvoll die Komplexität der deutschen Unternehmensbesteuerung, der Lohnsteuer und des Sozialversicherungsrechts.

Alternativen der Komplexitätsbewältigung

Für die Unternehmer stellt sich somit die Frage, wie sie am besten mit dieser Komplexität umgehen, um ihrer Pflicht der Steuerzahlung möglichst kosteneffizient nachzukommen. Grundsätzlich bieten sich hier drei Alternativen:

  • Die Verwaltungstätigkeiten werden manuell durch den Unternehmer oder dessen Mitarbeiter ausgeübt. Diese Form der Verwaltung ist mit Zeitaufwand und damit mit Personalkosten (beim Unternehmer Opportunitätskosten) verbunden.
  • Durch den Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung können Personalkosten eingespart werden. Dies umfasst sowohl den Einsatz von Steuerverwaltungssoftware als auch die kosteneffiziente Einbindung von E-Government-Systemen, die für das Unternehmen nicht in jedem Fall mit einer Kostenersparnis verbunden sein müssen (Stichwort E-Bilanz). Dabei fallen weitere (interne) monetäre Kosten an.
  • Weiterhin können Verwaltungsaktivitäten durch Outsourcing auf externe Berater übertragen werden. In diesem Fall sinken die internen Kosten, während im Gegenzug externe Beratungskosten ansteigen.

Einen Überblick über durchschnittliche Kostenstrukturen von deutschen Unternehmen bietet Tabelle 2 (Eichfelder und Schorn, 2012). Dabei wird deutlich, dass Personalkosten den größten Kostenblock ausmachen, während monetäre Ausgaben für Software, Literatur und ähnliches eine relativ geringe Relevanz aufweisen. Auf externe Beratung entfällt etwa ein Drittel aller Kosten, wobei dieser Anteil bei kleinen Unternehmen geringfügig höher ausfällt.

Größenklasse/Mitarbeiterzahl1 bis 4950 bis 249250 und mehr
Anteil Personalkosten (%) 53,03 55,25 51,72
Anteil moneräte Kosten (%) 10,69 13,04 15,82
Anteil Beratungskosten (%) 36,28 31,70 32,46

Tabelle 2: Kostenstruktur (Quelle: Eichfelder und Schorn, 2012)

Kostenersparnis durch Outsourcing?

Grundsätzlich stellt sich die Frage, welche Kostenbewältigungsstrategie die kostengünstigste ist. Dies lässt sich nicht generell beantworten, da jedes Unternehmen unterschiedliche Anforderungen und Ressourcen aufweist. Eichfelder und Schorn (2012) liefern gleichwohl Belege, dass gerade kleine Unternehmen in zu geringem Ausmaß auf steuerliche Beratungstätigkeiten zurückgreifen. Dies wird anhand statistischer Auswertungen deutlich, bei denen Kosten von Unternehmen mit einem hohen Beratungskostenanteil und Unternehmen mit einem niedrigen Anteil an Beratungskosten verglichen werden. Diese Berechnungen implizieren, dass eine Erhöhung der Outsourcing-Quote von 20 % auf 40 % mit einer durchschnittlichen Minderung der steuerlichen Bürokratiekosten um 14,4 % verbunden ist. Bei der Sozialversicherung sind noch höhere Einsparungen von 24,9 % zu erwarten. Diese Ergebnisse sollten als Durchschnittswerte mit Vorsicht interpretiert werden. Im Einzelfall dürfte es durchaus Unternehmen geben, die ohne Einsatz eines Steuerberaters kosteneffizient arbeiten. Dies verdeutlichen die Ergebnisse von Cooligde, Ilic und Kisunko (2009) sowie von Eichfelder und Kegels (2014). Gleichwohl implizieren die derzeit vorliegenden Ergebnisse, dass gerade Unternehmen mit einem hohen Anteil an Beratungskosten (hohe Outsourcingquote) geringe steuerliche Bürokratiekosten aufweisen. Demnach dürfte sich in zahlreichen Fällen durch eine Steigerung der Outsourcingquote eine Kostenreduktion erzielen lassen.

Literaturhinweise

  • Coolidge, J., Ilic, D., und Kisunko, G. (2009), Small businesses in South Africa: Who outsources compliance work and why?, Policy Research Working Paper 4873, Washington, D.C.: World Bank (http://elibrary.worldbank.org/doi/book/10.1596/1813-9450-4873).
  • Eichfelder, S. und Kegels, C. (2014), Compliance costs caused by agency action? Empirical evidence and implications for tax compliance, in: Journal of Economicy Psychology, Bd. 40,
    S. 200–219 (alternative Onlineversion: http://elpub.bib.uni-wuppertal.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-2674/sdp12005.pdf).
  • Eichfelder, S. und Schorn, M. (2012), Tax compliance costs: A business administration perspective, in: FinanzArchiv/Public Finance Analysis, Bd. 68, S. 191–230 (alternative Onlineversion: http://edocs.fu-berlin.de/docs/servlets/MCRFileNodeServlet/FUDOCS_derivate_000000000508/discpaper03_09.pdf?hosts).
  • Blaufus, K., Eichfelder, S., und Hundsdoerfer, J. (2013), Income tax compliance costs of working individuals, in: Public Finance Review (im Erscheinen, Onlineversion: http://pfr.sagepub.com/content/early/2013/05/20/1091142113488162).

Foto: panthermedia/Joerg Herold

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