Artikel erschienen am 01.10.2014
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Professionelle Konfliktbeilegung ohne Gerichtsprozesse

Eine echte Alternative

Von Dr. iur. Michael Moeskes, Magdeburg

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind manchmal notwendig. Meistens sollte man sie jedoch vermeiden. Gerichtliche Verfahren kosten Geld, Zeit und – häufig auch – Nerven. Demgegenüber schaffen gerichtliche Verfahren – schon wegen der Zeitdauer – oft keine Planungssicherheit. Häufig ist der Ausgang ungewiss und hängt von vielen Unwägbarkeiten ab. Für Unternehmen ist daher ein Prozess sehr häufig leider nicht die bestmögliche Alternative. Es gibt bessere Alternativen.

Mediation – was ist das?

Auch in unserem Lande haben sich daher alternative Wege zur Streitbeilegung entwickelt. Diese Erledigungsmethode kommt aus Amerika (Alternative Dispute Resolution) und bedeutet, dass mit professioneller Hilfe eine außergerichtliche Verständigung und Konfliktbereinigung erfolgt. Diese Methode ist so erfolgreich, dass der Gesetzgeber vor Kurzem beschlossen hat, sogar in gerichtlichen Verfahren derartige Methoden und Wege anzuwenden. Der Prozess wird noch vom Gericht auf Eis gelegt. Es erfolgt ein Mediationsverfahren im Gericht.

Es gibt zahlreiche Konflikte:

  • Sachkonflikte, Differenzen über Sachfragen
  • Beziehungskonflikte, Auseinandersetzungen, die die Beziehung zwischen den Beteiligten betreffen
  • Strategiekonflikte, Auseinandersetzung über den Weg / die Mittel zur Erreichung eines Zieles
  • Verteilungskonflikte, Auseinandersetzung über die Verteilung von begrenzten Ressourcen
  • Wertkonflikte, Auseinandersetzung über Wertvorstellungen

(nach Duve/Eidenmüller/Hacke, Wirtschaftsmediation, S. 15 ff.; zitiert nach Deutsches Anwaltsinstitut, 10. Fachausbildung Mediation, Dr. von Münchhausen, Teil 1, Band 2)

In die Zivilprozessordnung wurde ein Güterichtersystem eingeführt. Auch in anderen Gerichtsbarkeiten, insbesondere am Verwaltungsgericht, ist dies mittlerweile sehr verbreitet. Der Güterichter ist ein Richter, der zur Gerichtsbarkeit gehört, jedoch mit dem konkreten Fall nicht als Richter befasst ist, sondern als Mediator.

Der Mediator ist nicht nur unabhängig, sondern mehr als das. Er ist allparteilich. Die Erfahrung zeigt, dass dieses Verfahren bereits in vielen Konflikten erfolgreich angewendet werden konnte.

Alternative Streitbeilegung ist häufig nicht nur besser, sondern auch preiswerter als gerichtliche Verfahren. Sämtliche gerichtlichen Verfahren sind hierzu geeignet (außer Strafprozesse). Eine außergerichtliche Streitbeilegung nach Beginn eines Prozesses ist zwar spät, aber nicht zu spät.

Noch besser, weil noch früher, ist eine alternative Streitbeilegung und Konfliktbereinigung, noch bevor der Streit überhaupt bei Gericht gelandet ist. Kernstück der außergerichtlichen Streitbeilegung ist die Mediation. Mediation, die von Rechtsanwälten betrieben wird, ist eine professionelle juristische Dienstleistung.

Sie ist so erfolgreich und durchsetzungsstark und zudem preiswert, dass sich der Gesetzgeber entschlossen hat, in einem Mediationsgesetz diese außergerichtliche Mediation zu erfassen und zu regeln. Das Mediationsgesetz aus dem Jahr 2012 hat daher die Mediation gesetzlich geregelt.

Sehr weit verbreitet sind Wirtschaftsmediation und Verwaltungsmediation. Dies betrifft z. B. Fragen der Nachfolgeplanung im Unternehmen genauso wie innerbetriebliche Konflikte oder Konflikte mit der Gemeinde oder der Gewerbeaufsicht bei Industriestandorten oder der Einhaltung bestimmter öffentlich-rechtlicher Standards.

Die Mediation ist ein gegliedertes Verfahren, das aus folgenden Schritten besteht:

  1. Vorbereitung und Mediationsvertrag
    Was möchten Sie mit der Mediation erreichen?
    Wie läuft eine Mediation ab und was ist zu beachten?
  2. Informations- und Themensammlung
    Worum geht es genau?
    Welche Themen möchten Sie besprechen?
  3. Interessenklärung
    Warum sind diese Themen so wichtig?
    Worum geht es bei dem Streit wirklich?
  4. Kreative Lösungssuche
    Was wäre für Sie alles denkbar?
    Wie könnten Sie sich eine Lösung konkret vorstellen?
  5. Bewertung und Auswahl von Optionen
    Was ist von den Vorschlägen machbar?
    Wie könnten wir es angehen?
    Was passiert, wenn Sie sich nicht einigen?
  6. Vereinbarung eines Lösungspaktes

Der finanzielle Vorteil für die Beteiligten besteht darin, dass sehr schnell Lösungen gefunden werden (können). Es ist ein unglaublicher Erfolg und stärkt die Rechtssicherheit für das Unternehmen, wenn etwa innerhalb von 3 – 4 Wochen bei einer erfolgreichen Mediation eine vollständige Konfliktbereinigung erfolgte und ein gerichtliches Verfahren nicht mehr stattfinden muss. Langfristig können hierdurch sogar Beziehungen stabilisiert und verbessert werden. Es besteht die große Chance, dass keine Dispute mehr bestehen, sondern Lösungen im Konsens gemeinsam entwickelt werden.

Die Kosten sind in aller Regel deutlich geringer als in einem gerichtlichen Verfahren.

Das Bundesverfassungsgericht hat daher festgestellt:

Auch in einem Rechtsstaat ist es besser, einen Streit durch eine einvernehmliche Lösung zu bewältigen, als eine gerichtliche Streitentscheidung herbeizuführen (Beschl. v. 14.02.2007 – Az. 1 BVR 1351/01).

Das Thema war bereits Gegenstand einer Veranstaltung der IHK Halle-Dessau und der IHK Magdeburg in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt. Die Industrie- und Handelskammern haben bereits Interesse an einer Fortentwicklung geäußert.

Foto: Panthermedia/Macrovector

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