Nachfolgeregelungen: Das Leben geht weiter!
Überlegungen im unternehmerischen Bereich
Von Nicole Held, MagdeburgOder wenden Sie einmal den Blick in die Zukunft, in die Zeit, zu der Sie sich als Führungskraft aus dem unternehmerischen Alltag zurückziehen möchten. Wer führt Ihr Unternehmen, Ihr Lebenswerk, wie, in welcher Form und mit welchem Erfolg weiter?
Für eine gelungene Unternehmer- bzw. Unternehmensnachfolge müssen die Beteiligten zahlreiche Hürden überwinden. Sie sehen sich einer Vielzahl zu bewältigender Fragen wirtschaftlicher, juristischer und steuerlicher Natur sowie emotionalen und psychologischen Aspekten ausgesetzt. Welche Maßnahmen, welche Hilfestellungen können Sie heute schon ergreifen, um die Fortführung Ihres Unternehmens zu gewährleisten?
Soforthilfe

Erarbeiten Sie einen Notfallplan, erteilen Sie Vollmachten, verfassen Sie ein Testament, erstellen Sie Übersichten zu erteilten Vollmachten, Zuständigkeiten/Aufgaben und über das Vermögen, fügen Sie geschäftliche Unterlagen wie Gesellschaftsvertrag, andere bedeutende Verträge und Versicherungspolicen bei, schreiben Sie wichtige Kontaktdaten von Beratern, Geschäftspartnern und Familienangehörigen auf, notieren Sie Passwörter für die Zugänge zur EDV / zu Bankkonten / zum Tresor und hinterlegen Sie Zweitschlüssel. Sammeln Sie diese Unterlagen und Informationen in einem Notfallkoffer.
Der Notfallplan hilft Ihren Vertretern, sich einen Überblick über die Unternehmenssituation zu verschaffen und zeigt ggf. konkrete, sofort umzusetzende Maßnahmen auf. Er sollte die Personen benennen, die Sie als Unternehmenschef kurz- und langfristig vertreten werden. Zudem sind Angaben über die strategischen Unternehmensziele und über drohende Risiken bei Ausfall des Unternehmers notwendig. Ziel ist es, den Zugang zu allen wichtigen Unterlagen/Informationen und den Erhalt des Unternehmer-Know-hows zu ermöglichen.
Mit Vollmachten – insbesondere Vorsorge- und Generalvollmacht sowie einer Patientenverfügung – sichern Sie die uneingeschränkte und sofortige Handlungsfähigkeit. Die notarielle Beglaubigung der Vollmachten ist in einigen Fällen (z. B. im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften) zwingend notwendig und erhöht in anderen Fällen die Akzeptanz im Rechtsverkehr, da der Notar neben der Echtheit der Unterschrift v. a. die Geschäftsfähigkeit bestätigt. Die Vorsorgevollmacht lässt sich individuell auf die persönliche Situation des Vollmachtgebers zuschneiden. Der Vollmachtgeber bevollmächtigt die Vertrauensperson, ihn im Fall seiner Geschäftsunfähigkeit, in den in der Vollmacht bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Sie kann jederzeit zurückgezogen werden, solange der Vollmachtgeber selbst noch geschäftsfähig ist. Eine Generalvollmacht ist eine uneingeschränkte Vollmacht für alle denkbaren rechtlichen Stellvertretungen im geschäftlichen und/oder im privaten Bereich, jedoch mit Ausnahme von höchstpersönlichen Rechtsgeschäften wie z. B. der Errichtung eines Testaments. Die Patientenverfügung bezieht sich auf noch nicht unmittelbar bevorstehende medizinische Maßnahmen. Der Vollmachtgeber bestimmt in schriftlicher Form, welche medizinischen Behandlungsmaßnahmen er wünscht und/oder nicht wünscht. Die Patientenverfügung schafft so Rechtssicherheit für den Fall, dass der Vollmachtgeber im Krankheitsfall seinen Willen nicht mehr äußern kann.
Belastungstest
Die nächsten Sommerferien kommen bestimmt – gönnen Sie sich einen zwei-, drei- oder vierwöchigen Sommerurlaub und testen Sie Ihre bis dahin ergriffenen Vorkehrungen für Ihre längere Abwesenheit vom unternehmerischen Alltag.
Strategische Hilfe
Die Nachfolge im Unternehmen lässt sich strategisch und systematisch aufbauen, sofern über ein Nachfolgekonzept frühzeitig nachgedacht wird. Je früher Sie die Unternehmensübergabe planen, desto mehr Alternativen bieten sich. Es gilt, die verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten im Familien- und Erbrecht unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und individueller Bedürfnisse der abgebenden sowie der übernehmenden Generation zu beurteilen. Die Alternativen reichen von der familieninternen Unternehmensübergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, der Schenkung unter Lebenden oder durch Testament, über (Familien-)Stiftungen oder dem Einsatz eines Fremdmanagements bis hin zum Unternehmensverkauf.
Die Unternehmensübergabe kann gezielt unter Ausschöpfung von steuerlichen Begünstigungen zur Minimierung der steuerlichen Belastung und des Liquiditätsabflusses auf die nächste(n) Generation(en), erfolgen. Für die abgebende Generation ist eine angemessene Altersversorgung von Bedeutung. Für die übernehmende Generation stellt sich die Frage nach einer realistischen Finanzierbarkeit der Unternehmensübergabe. In diesem Zusammenhang kann ein Rechtsformwechsel Ihres Unternehmens sinnvoll sein. Zu den verschiedensten Varianten der Unternehmensübergabe zählt z. B. auch die (Familien-)Stiftung, um das unternehmerische Vermögen langfristig über mehrere Generationen zu erhalten. Das Stiftungsvermögen sowie die Stiftungserträge werden wesentlich im Familieninteresse (z. B. zur Versorgung und Ausbildung von Familienangehörigen künftiger Generationen) genutzt.
Wichtig sind die Abstimmung und die Anpassung des Gesellschaftsvertrags, des Testaments und der Altersvorsorgevereinbarungen mit dem bzw. an das Nachfolgekonzept. Für die Analyse Ihrer Situation, Bedürfnisse und Wünsche, die Erarbeitung des Konzepts für die Unternehmensübergabe mithilfe Ihrer Berater und die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen sollten durchaus mehrere Jahre eingeplant werden.
Fazit
Als Unternehmer sind Sie für die erfolgreiche Führung Ihres Unternehmens verantwortlich. Wappnen Sie Ihr Unternehmen für Notsituationen, damit es übergangsweise auch ohne Sie läuft. Das Leben geht weiter – Sie können es beeinflussen. Bereiten Sie den Ernstfall vor, damit die Nachfolger in Ihre Fußstapfen treten und den Weg in Ihrem Sinne weitergehen können.
Bild: Depositphotos/happymay