Artikel erschienen am 08.10.2015
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Wie viel ist Ihr Unternehmen wert?

Notwendigkeit der Unternehmensbewertung für die Nachfolge

Von Dipl.-Kffr. Katrin Schulze, Magdeburg | Alice Klein, M.Sc., Magdeburg

Wer den dritten Lebensabschnitt mit mehr als nur Arbeit verbringen möchte, sollte sich frühzeitig Gedanken über die Unternehmensnachfolge machen.

Was ist meine Firma wert? Wie ermittle ich den Wert meines Unternehmens?

Das sind die Standardfragen eines jeden Unternehmers, der sich mit dem Verkauf oder einer Nachfolgeregelung seines Unternehmens beschäftigt. Seit jeher haben Inhaber von Unternehmen in Deutschland ein zunehmendes Problem: die Regelung der Nachfolge und damit einhergehend die Frage nach dem der Wert des Unternehmens.

Mitunter ist der tatsächliche Wert eines Unternehmens auch in anderen Bereichen wichtig. Daneben spielt die Bewertung im Steuerrecht eine zunehmende Rolle. Denn im Erb- oder Schenkungsfall möchten nicht nur die Erben, sondern auch der Fiskus wissen, was das Erbe tatsächlich wert ist.

Ferner spielt das „richtige“ Bewertungsverfahren bei besonderen steuerlichen Konstellationen wie z. B. der Beendigung der sog. Betriebsaufspaltung eine immer wichtigere Rolle. Hier setzt die Finanzverwaltung bisher auf das sehr starre Verfahren der Oberfinanzdirektion Rheinland vom 15.11.2007, welches nur die Vergangenheitswerte betrachtet und daraus schlussfolgert: „So wird es in der Zukunft auch sein.“

Ein typischer Fall aus dem Leben

Der Witwer U. möchte noch zu Lebzeiten seine Vermögenswerte sowie die Unternehmensnachfolge regeln. Er beabsichtigt, sein Unternehmen seinem Sohn und sein Mehrfamilienhaus seiner Tochter zu schenken. U. geht davon aus, dass beide Schenkungen denselben Wert haben. Aber ist das wirklich so?

Bei der Bewertung von Immobilien gibt es öffentliche und vereidigte Sachverständige, deren Gutachten auch von der Finanzverwaltung regelmäßig anerkannt werden.

Bei Unternehmensbewertungen müssen allerdings Besonderheiten beachtet werden. Soll das Unter­nehmen im Rahmen einer Nachfolge übergeben werden, so muss ein Unternehmenswert – als Basis für die Schenkungsteuer – ermittelt werden. Je nach Sichtweise (Unternehmer vs. Finanzverwaltung) können die Unternehmenswerte dabei stark differieren. Dies kann durch unterschiedliche Auffassungen über die richtige Ermittlungsmethodik erschwert werden.

Welches Bewertungsverfahren ist das richtige?

Das geeignete Verfahren hängt insbesondere von der Branche, der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab. Die Spannbreite möglicher Bewertungsmethoden soll anhand des Ertragswertverfahrens nach IDW S 1 in Verbindung mit dem Capital-Asset-Pricing-Models (CAPM) veranschaulicht werden.

Ertragswertverfahren IDW S 1

Gemäß dem IDW S 1 in der Fassung von 2008 bestimmt sich der Wert eines Unternehmens aus dem Nutzen, den dieses basierend auf seinen im Bewertungszeitpunkt vorhandenen Erfolgsfaktoren, einschließlich seiner Innovationskraft, Produkte und Stellung am Markt, internen sowie externen Organisation, Mitarbeiter und seines Managements zukünftig erwirtschaften kann. Unter der Prämisse der Verfolgung ausschließlich
finanzieller Ziele wird der Wert eines Unternehmens aus seiner Eigenschaft abgeleitet, durch Zusammenwirken aller die Ertragskraft beeinflussenden Faktoren finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften.

Der Unternehmenswert kann wahlweise nach dem Ertragswert- oder dem Discounted-Cashflow-Verfahren bestimmt werden. Grundsätzlich sind beide Bewertungs­verfahren gleichwertig und führen bei gleichen Finanzierungs­annahmen zu annähernd identischen Ergebnissen, da sie auf denselben investitionstheoretischen Grundlagen fußen. Nachfolgend wird die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren weiter ausgeführt.

Das Bewertungsverfahren beginnt mit einer zeitpunktbezogenen Ermittlung des Barwerts der finanziellen Überschüsse des betriebsnotwendigen Vermögens. Vermögensgegenstände, die einzeln übertragen werden können, ohne dass davon die eigentliche Unternehmensaufgabe berührt wird, sind als nicht betriebs­notwendiges Vermögen zu berücksichtigen. Der Unternehmenswert ergibt sich grundsätzlich aus der Summe der Barwerte der finanziellen Überschüsse des betriebs­notwendigen und des nicht betriebsnotwendigen Vermögens.

Die Prognose zukünftiger finanzieller Überschüsse stellt das Kernproblem jeder Unternehmensbewertung dar. Als Ausgangspunkt für Plausibilitätsüberlegungen dient im Allgemeinen die in der Vergangenheit erwiesene Ertragskraft. Dabei sind bei der Bewertung nur die Überschüsse zu berücksichtigen, die aus bereits eingeleiteten Maßnahmen resultieren oder aus einem dokumentierten und hinreichend konkretisierten Unter­nehmens­konzept hervorgehen. Sofern die Ertragsaussichten aus unternehmensbezogenen Gründen bzw. aufgrund veränderter Markt- und Wettbewerbsbedingungen zukünftig abweichen werden, sind die sichtbaren Unterschiede einzubeziehen.

Bei der Ermittlung von Unternehmenswerten ist, unter Berücksichtigung rechtlicher Restriktionen, grundsätzlich von der Ausschüttung der finanziellen Überschüsse auszugehen, die aufgrund eines zum Bewertungsstichtag dokumentierten Unternehmenskonzepts vorliegen.

Für die Bewertung eines Unternehmens sind zukünftige finanzielle Überschüsse mit einem angemessenen Zinssatz auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren. Dieser Kapitalisierungszinssatz dient dazu, die sich ergebenden Zahlenreihen an einer Entscheidungs­alternative zu messen.

Unter der Annahme einer unbegrenzten Lebensdauer wird der Unternehmenswert durch die künftigen finanziellen Überschüsse determiniert. Eine solche zukunftsorientierte Bewertungs­konzeption findet sich auch in den Grundsätzen des Instituts der Wirtschafts­prüfer in Deutschland e. V. (IDW) zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i. d. F. 2008).

CAPM als Referenzmodell

Die Verwendung des Capital Asset Pricing Models (CAPM) bei der Unternehmens­bewertung ist eine weltweit etablierte Praxis. Daneben werden sowohl im Controlling als auch im Rechnungs­wesen die Kapitalkosten auf der Grundlage des CAPM ermittelt. Auch der Haupt­fachaus­schuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat mit den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmens­bewertungen (IDW S 1 i. d. F. 2008) die kapitalmarkt­bezogene Ermittlung des Kapitalisierungs­zinssatzes empfohlen und sich für die marktgestützte Ableitung des Risiko­zuschlags ausdrücklich auf das CAPM als Referenzmodell bezogen.

Dabei erfolgt die Ermittlung des Risikozuschlags in der internationalen Bewertungs­praxis schon seit längerer Zeit, aber inzwischen auch in Deutschland ganz überwiegend auf der Basis des CAPM. Dieses Verfahren basiert auf dem Ergebnis aus dem unter­nehmens­spezifischen Betafaktor und der Markt­risikoprämie. Demnach entsprechen die Eigen­kapitalkosten eines Unternehmens der Summe aus risikolosem Zins und einem unter­nehmens­individuellen Risikozuschlag.

Der Risikozuschlag stellt das Produkt aus der Marktrisikoprämie und dem Grad des unternehmens­individuellen systematischen Risikos dar. Letzteres wird im Betafaktor ausgedrückt.

Ungeachtet der methodischen Kritik und der Schwierigkeiten der empirischen Überprüfbarkeit liegt der entscheidende Vorteil des CAPM in der Möglichkeit, Eigenkapitalkosten anhand beobachtbarer Kapital­markt­daten bestimmen zu können. Durch Rückgriff auf Kapital­markt­daten wird die Meinung der Marktteilnehmer abgebildet. Insbesondere erfolgt keine Verengung auf die ausschließliche Einschätzung des Bewerters. Hierdurch können subjektive Einflüsse bei der Ermittlung des Risikozuschlags verringert werden. Damit ist diese Form der kapitalmarktgestützten Ermittlung des Risikozuschlags insbesondere auch für objektivierte sowie für rechnungslegungsorientierte Bewertungen geeignet.

Als Ergebnis eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Bewertungstheorie und Praxis nimmt IDW S 1 eine herausragende Stellung im deutschen Bewertungs­umfeld ein und gilt daher bei Fragen der Bewertung von Unternehmen als maßgeblicher Bewertungsstandard.

Die wesentliche Herausforderung bei der Anwendung eines Zukunftserfolgsverfahrens folgt aus der Unsicherheit künftiger Entwicklungen. Der Bewertungszeitraum sollte nicht allzu fern in der Zukunft liegen, da sich die künftige Entwicklung so sicherer prognostizieren lässt.

Fazit und Handlungsempfehlung

Unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie Ihr Unternehmen aufgeben oder verkaufen wollen, ist es wichtig, sich mit der Unternehmens­bewertung auseinander­zusetzen. Dabei sollten Sie möglichst objektiv an die Bewertung heran gehen und emotionale Befindlichkeiten außer Acht lassen. Es empfiehlt sich daher, einen unabhängigen Dritten mit der Bewertung zu beauftragen.

Da darüber hinaus das Thema „Nachfolge“ vor dem 100. Geburtstag des Unternehmers oft tabu, der Tod dagegen nicht planbar ist, empfiehlt es sich, sich frühzeitig Gedanken über die Zukunft des Unternehmens zu machen. Die Planungs- und Vorbereitungszeit einer guten Unternehmens­nachfolge beträgt i. d. R. rund 5 Jahre, bis der Nachfolger die Fußstapfen des Übergebers ausfüllen kann.

Fotos: Panthermedia/Sebastian Duda

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