Artikel erschienen am 01.01.2012
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Patente – Tretminen im Markt

Marktposition sichern mit aktiver Patentstrategie auch in China

Von Dipl.-Ing. Joachim Gerstein, Hannover

Nahezu jeder spezielle Markt ist ein mit gewerblichen Schutzrechten potenziell vermintes Tätigkeitsfeld. Die Marktteilnehmer haben ihr Terrain mit scharfen Minen oder Blindgängern abgesteckt, sodass der Freiraum für neue Produktgestaltungen begrenzt ist. Die auf jeden Fall notwendige passive Patentstrategie mit Analyse von Schutzrechten Dritter bei der Produktentwicklung sollte mit einer aktiven Patentstrategie mit Anmeldung und Durchsetzung eigener Schutzrechte flankiert werden. Die „Verlegung von Minen“ nur in Deutschland ist oft jedoch zu kurz gesprungen. Insbesondere chinesische Wettbewerber haben Chance und Risiko von Schutzrechten erkannt und nutzen diese als strategisches Instrument zum Ausbau ihrer Marktposition.

Aufsehen erregte bereits 2007 eine Entscheidung eines ostchinesischen Gerichts in Wenzhou, mit der die Firma Schneider Electric auf Klage eines chinesischen Wettbewerbers Chint zu Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Gewinns von mehr als 36 Mio. Euro verurteilt wurde. Chint hatte ein chinesisches Patent für eine von Schneider Electric schon lange vorher außerhalb Chinas in einer Miniatursicherung eingesetzten Technologie erhalten. Der Fehler war, dass eine eigene patenthindernde schriftliche Veröffentlichung – z. B. mittels Patentanmeldung – versäumt wurde.

Durch weitreichende Änderungen des chinesischen Patentgesetzes würde ab 01.10.2009 eine solche Vorbenutzung im Ausland dem Patent entgegenstehen. Dies erfordert aber einen zweifelsfreien Beweis.

Die mit jährlichen Steigerungsraten von mehr als 20 % signifikant steigende Patentaktivität chinesischer Wettbewerber, die verstärkt eigene Claims im „Minenfeld“ abstecken, ist eine neue Gefahr. Chinesische Firmen fangen vehement an, den Freiraum der etablierten Firmen durch strategische Nutzung von Schutzrechten einzuschränken.

Bereits vor der Revision des chinesischen Patentrechts konnten auch für den Mittelstand gute Erfahrungen bei der Durchsetzung von Patenten in China gewonnen werden. Hierzu gibt es prinzipiell drei Wege: die gerichtliche Durchsetzung, das Verwaltungsverfahren und die Grenzbeschlagnahme. Die gerichtliche Durchsetzung ist bei den komplexen technischen Sachverhalten in Patentverletzungsverfahren eher geeignet als das Verwaltungsverfahren, in dem auch kein Schadensersatz zugesprochen werden kann.

Ein Klageverfahren vor den spezialisierten IP-Kammern der Intermediate People’s Courts, die erfahrungsgemäß objektiv und gegenüber Ausländern unvoreingenommen sind bzw. für Klagen von ausländischen Klägern mit Streitwerten von mehr als 100 Mio. Yuan vor den Higher People’s Courts, lässt sich mit vertretbarem Aufwand durchführen.

An erster Stelle steht erst einmal die Beweissicherung, die durch spezialisierte Detektive unterstützt wird. Es ist bemerkenswert, wie schnell und einfach es den Detektiven gelingt, Zugang zu den Betrieben zu erhalten und die nötigen Beweise zu beschaffen. Im Klageverfahren erhalten die Parteien mit kurzen Fristen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme und es wird kurzfristig ein Beweistermin angesetzt. Oftmals sind die Patentverletzer zur Reduzierung ihrer Kosten auch freiwillig bereit, weitreichende Unterlassungserklärungen abzugeben, sofern die Schadensersatzforderung reduziert wird.

Für ein rasches und erfolgreiches Vorgehen sollten die in notariell beglaubigter und für Urkunden außerhalb Chinas in legalisierter Form vorzulegenden Urkunden und Beweise rechtzeitig vorbereitet werden. Entscheidend ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Patent- und Rechtsanwälten vor Ort, die mit erfahrenen Detektiven zusammenarbeiten und technisches Grundverständnis mitbringen.

Die Verteidigung des Beklagten mit dem Argument der fehlenden Patentfähigkeit erfordert eine Nichtigkeitsklage. Störende Patente können aber oftmals aufgrund der zügigen Verfahren, die schon innerhalb von zwei Jahren durch alle drei Instanzen abgeschlossen werden können, nicht rechtzeitig vernichtet werden. Die Vernichtung hat zwar rückwirkenden Effekt, wirkt jedoch grundsätzlich nicht auf bereits vollstreckbare Urteile.

Insbesondere im Hinblick auf die ansteigende Patentaktivität chinesischer Wettbewerber ist daher eine regelmäßige Überwachung von Patentanmeldungen dringend zu empfehlen.

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