Artikel erschienen am 06.01.2014
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Anlagekonzepte neu denken

Beratungsdepot oder Vermögensverwaltung? Die richtige Entscheidung treffen!

Von Karsten Pohl, Paderborn

Beratungsdepot oder Vermögensverwaltung – eine Entscheidung, die jeder Kapitalanleger für sich treffen muss. Diese hat weitreichende Folgen gerade auch in einer Niedrigzinsphase und will somit gut überlegt sein.

Der Begriff „Niedrigzinsphase“ ist eher als schmeichelhafte Umschreibung der derzeitigen Kapitalmarktsituation zu verstehen. Denn bei einem Zinsniveau zwischen 0,25 % und 1,65 %, gemessen an deutschen Pfandbriefen mit ein bis sieben Jahren Laufzeit, kann der Kapitalanleger nach Kosten sowie Steuern auf den Kapitalertrag nicht mehr die Inflationsrate schlagen. Im Gegenteil, eine risikolose Anlage führt zu einem nicht unerheblichen realen Wertverlust.

Selbstverständlich hilft dieser politisch gewollte Nie­d­rigzins den großen Schuldnern, allen voran den hoch verschuldeten Staaten, ihre Zinsausgaben zu senken und somit die Haushalte zu konsolidieren. Darüber hinaus relativieren sich die Verbindlichkeiten über die Höhe der Inflationsrate, wird doch die Verschuldung in Prozent des Bruttoinlandsproduktes gemessen. Die „kalte Enteignung“ der Sparer ist ein aktuelles Phänomen, das sich, sofern politisch weiterhin gewollt, durchaus noch über einen langen Zeitraum hinziehen kann. Der Begriff der risikolosen Anlage bekommt somit eine neue Bedeutung in der Konsequenz eines realen Vermögensverlustes. Insofern reicht es heute nicht mehr aus, Anlagekapital auf dem Bankkonto verzinslich zu parken. Ohne Wahrnehmung von Chancen, die systemimmanent natürlich auch Kursschwankungen beinhalten, ist ein Vermögenserhalt nicht mehr darstellbar.

Somit suchen viele Kapitalanleger nach der richtigen, strukturierten Vermögensanlage. Dass dabei in möglichst viele Vermögensklassen investiert werden sollte, um die Kurschancen und -risiken möglichst breit zu streuen, ist selbstverständlich. Eine entscheidende Komponente kommt in der aktuellen Situation hinzu, denn bei einem derzeit niedrigen Zins wird die Wertentwicklung auch maßgeblich über die Kosten entschieden.

Während bei dem Beratungsmandat sämtliche Anlageentscheidungen durch den Anleger zu treffen sind, übernimmt dies in der Vermögensverwaltung der Portfoliomanager nach einzelvertraglich festgelegten Anlagerichtlinien. Wer ein Beratungsmandat führt, muss sich selbst um seine Anlagegeschäfte kümmern. Vielen ist dies zu zeitaufwendig und sie wollen die Entscheidung lieber den Experten überlassen. Dabei kann die Beschäftigung mit den Finanzmärkten doch auch sehr interessant sein. Darüber hinaus sind gerade risikoarme Anlagen aufgrund der entfallenden Verwaltungskosten sinnvolle Beratungsdepotinstrumente. Dabei unterstützt der Anlageberater den Entscheidungsprozess des Anlegers.

Sicherlich zeigen sich viele Anleger zurückhaltend in Anlageentscheidungen aufgrund der schwankungsreichen und überraschenden Marktentwicklungen in den vergangenen Jahren. Da dies auch für die Zukunft zu erwarten ist, wünschen sich viele Kunden ein gut gemanagtes Anlagekonzept mittels einer Vermögensverwaltung. Dabei sollte absolute Transparenz oberste Priorität haben.

Dies beginnt schon bei der Auswahl des Buchungs­standortes. Wer gibt schon gerne sein Kapital in fremde Hände, noch dazu in weiter Entfernung, und wird erst auf Nachfrage über den aktuellen Stand seiner Kapitalanlage informiert. Vertrauen ist gut, Transparenz ist besser. Die Verbuchung der liquiden Mittel und der Depotwerte auf den Konten bei der Hausbank stellt für die Mehrzahl der Anleger einen nicht zu unterschätzenden Sicherheitsaspekt dar. Natürlich gibt es auch gute Gründe für die Verbuchung der Werte außerhalb der Hausbank oder auch im Ausland. Diese Möglichkeit wird allerdings eher seltener genutzt. Können die Konten online eingesehen werden, hat der Anleger das gute Gefühl, jederzeit über seine Vermögenswerte informiert zu sein – und dies unabhängig von den obligatorisch vierteljährlich geführten Reportinggesprächen, ein echter Mehrwert in schwierigen Marktphasen.

Eine individuelle Vermögensverwaltung sollte darüber hinaus auch Transparenz in den Anlageinstrumenten aufweisen. Bei Anlagevermögen über 300 000 Euro darf der Anleger – trotz anderslautender Beteuerungen zahlreicher Vermögensverwalter – eine Anlage mit Schwerpunkt in Einzeltiteln sowohl im Aktien- wie auch im festverzinslichen Bereich erwarten. Um Gesamtmarktentwicklungen abzubilden oder Spezialthemen zu berücksichtigen, sind Investmentfonds durchaus geeignet. Aufgrund der Kostenthematik (Verwaltungsgebühr) sollte sich ihr Einsatz jedoch in Grenzen halten.

Gerade institutionelle Anleger wie Stiftungen oder kirchliche Einrichtungen bevorzugen nachhaltige Anlagekonzepte. Diese bieten auch dem Privatanleger durchaus Vorteile. Es ist empirisch nicht erwiesen, dass die Auswahl der Vermögenswerte unter Nachhaltigkeitskriterien eine höhere Wertentwicklung erwarten lässt. Allerdings werden bestimmte Risiken ausgesteuert, was im Fall z. B. von BP (Umweltrisiken) in den Portfolios hilfreich war. Ausgeschlossen werden Unternehmen, die bestimmte harte oder auch relative Auswahlkriterien nicht erfüllen, z. B. keine Beteiligung an der Waffenindustrie, an Kernenergie, Glücksspiel oder Pelzhandel.

Eine Vermögensverwaltung unter Nachhaltigkeitskriterien auszuwählen, hat einen nicht zu unterschätzenden, zweiten Vorteil: Der Einsatz von Fonds ist bereits systemseitig begrenzt. Denn die typischen börsengehandelten Investmentfonds (ETFs) und Publikumsfonds erfüllen die Nachhaltigkeitskriterien nicht. Dies ist im Regelfall nur über Einzeltitel möglich. Also führt ein nachhaltiges Anlagekonzept zu einer hohen Produkttransparenz und vermeidet über Direktanlagen die doppelte Kostenstruktur bei Fonds in einer Vermögensverwaltung.

Hat ein Kapitalanleger die Anlageentscheidung in Richtung Vermögensverwaltung als Kern seines Anlagekonzeptes getroffen, stellt sich die Frage nach der Gewichtung von schwankungsreichen Bestandteilen. Wobei hierunter hauptsächlich die Aktienquote verstanden wird. Dass auch andere Vermögensklassen erhebliche Kursschwankungen aufweisen können, ist sicherlich jedem in den Jahren 2008 und 2009 ins Bewusstsein gerückt. Wichtig ist dabei zu unterscheiden, welche Vermögenswerte über eine Vermögensverwaltung abgebildet werden sollen oder auch besser nicht. Denn wer für ein Vermögens-„management“ zahlt, der muss dem Portfoliomanager auch etwas zu managen geben. Die jährlich anfallende Verwaltungsgebühr ist dort gut investiert, wo aktives Management stattfindet oder überhaupt stattfinden kann.

Denn äußerst risikoarme Positionen oder auch Einzelanlagen, die mit einem langfristigen Zeithorizont erworben werden sollen (Buy-and-Hold-Positionen), sind gegebenenfalls besser in einem Beratungsdepot aufgehoben. Wer in einen Pfandbrief investiert mit einer Restlaufzeitrendite von unter einem Prozent, wird nach Abzug der Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 bis 1,5 % nicht wirklich einen Mehrwert erfahren. Warum nicht diese Werte in ein Beratungsdepot kaufen und die Fälligkeit abwarten?

Werden derartige Anlagen im Rahmen eines rollierenden Systems nach Fälligkeiten gestaffelt angelegt, halten sich Zeitaufwand und Entscheidungsnotwendigkeiten sehr in Grenzen.

Bei einem „rollierenden Fünfer“ wird der für diese festverzinslichen Wertpapiere festgelegte Teilanlagebetrag in fünf gleichen Beträgen für ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre investiert. Der jährlich fällige Anlagebetrag ist nur wieder in einer fünfjährigen Anleihe vergleichbarer Güte zu reinvestieren. Die Vorteile dieser Strategie liegen auf der Hand: Das Risiko, dass die Zinsen bei unstrukturierter Fälligkeit gerade niedrig sind, wird vermindert (Wiederanlagerisiko). Es besteht für diesen Teilbetrag Planungssicherheit der künftigen Erträge, da nur ein Fünftel pro Jahr neu investiert werden muss. Und die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer beträgt nur zwei bis drei Jahre. Trotzdem partizipiert der Anleger von den in der Regel höheren Zinsen im Fünfjahresbereich gegenüber 2,5 Jahren.

Vor allem aber entfallen Verwalterkosten. Die Entscheidung zum Erwerb der richtigen Anleihe kann bequem mit dem Anlageberater des Vertrauens im Rahmen des vierteljährlichen Reportinggesprächs zur Vermögensverwaltung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Betreuung des Beratungs- und Verwaltungsmandats aus einer Hand. Möglichst noch über einen Kundenstamm. Die notwendigen Geld- und Depotkonten werden unter der identischen Kundennummer geführt. Gleiches gilt für sehr langfristig ausgerichtete Depotwerte, wie sie beispielsweise offene Immobilienfonds darstellen.

Fazit

Es gibt trotz vielfach anderslautender Philosophien nicht nur eine Entscheidung für ein Beratungs- ODER Verwaltungsmandat. In der Kombination kann gerade in der heutigen Zeit die richtige Entscheidung liegen. Kern des Anlagkonzeptes kann/sollte bei größeren Vermögen ein Verwaltungsmandat darstellen. Risikoärmere und langfristige Anlagen sind in Bezug auf ein Beratungsmandat zu prüfen.

Transparenz ist der Schlüssel zum Erfolg:

  • Transparenz im Buchungsstandort
  • Transparenz auf Produktebene: Einzel-/Direktanlagen vor Fonds – Trend zu nachhaltigen Konzepten
  • Transparenz im Preis: nur für das Vermögen eine Verwaltungsgebühr zahlen, wo es auch etwas Wesentliches zu verwalten gibt. Ansonsten Mut zur eigenen Entscheidung.

Den Schlüssel zum Erfolg sehen wir gerade in der Kombination aus Beratungsmandat und Vermögensmanagement. Dies bedeutet EIN Hauptansprechpartner und EIN mandatübergreifendes Gesamtreporting. Eben alles aus einer Hand!

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