Artikel erschienen am 26.12.2015
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Optimierung von Nettoentgelt – Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Von Wolf-Dieter Jordan, Paderborn

Mehr Netto vom Brutto? Geht so etwas? Viele Arbeitnehmer stören die hohen Abgaben vom Einkommen. Denn die Lebenshaltung wird nicht günstiger und Lohnerhöhungen lassen oft auf sich warten. Und selbst wenn diese kommen, wundert man sich, wie wenig netto davon bleibt. Lebenshaltungskosten wie Tanken, Internetnutzung, Handy und Altersvorsorge u. a. werden aus dem Netto und somit aus dem versteuerten Einkommen bezahlt. Doch das muss nicht sein. Immer noch wenig bekannt sind die mehr als 20 im Steuer- und Sozialversicherungsrecht geschaffenen Möglichkeiten, solche Kosten aus dem Bruttoeinkommen zu zahlen und so mehr aus dem Netto zu machen. In der Praxis hat sich die Optimierung von Entgelt bereits einen Namen gemacht: Nettolohnopti­mierung oder Barlohnumwandlung. Diese bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber interessante Vorteile.

Wie funktioniert die Nettolohnoptimierung?

Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber das Bruttoeinkommen, um bestimmte Beiträge zu reduzieren. Stattdessen werden Sachleistungen des Arbeitgebers, die i. d. R. steuer- und sozialversicherungsfrei bzw. pauschal besteuert gezahlt werden können, gewährt. In der Folge entsteht dadurch ein höheres Gesamtnettoeinkommen sowie oft eine geringere Belastung für den Arbeitgeber. Davon profitieren alle Gehaltsgruppen, auch Minijobber!

Die Bausteine, die für eine Umwandlung oder On-top-Zahlung genutzt werden können, sind im Ein­kommen­steuer­gesetz und Sozial­gesetz­buch geregelt. Unter anderem gehören hierzu Handynutzung, Tankkarten, Garagen­mieten bei Dienstwagen, Werbe­flächen­miet­verträge sowie Essens­checks.

Gehaltsabrechnung
  aktuelle
Abrechnung
optimiert
mit neuer bAV
Monatliches Bruttogehalt 2 926,59 Euro 2 879,00 Euro
baV-Beitrag Arbeitnehmer 0,00 Euro 170,00 Euro
baV-Beitrag Arbeitgeber 0,00 Euro 26,59 Euro
Steuerpflichtiges Bruttogehalt 2 926,59 Euro 2 524,50 Euro
Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt 2 926,59 Euro 2 524,50 Euro
Steuerrechtliche Abzüge 208,28 Euro 117,40 Euro
SV-rechtliche Abzüge 591,91 Euro 510,58 Euro
Summe Abzüge 800,19 Euro 627,98 Euro
Netto-Verdienst 2 126,40 Euro 2 251,02 Euro
+ Netto-Bezüge / – Netto-Abzüge – 26,59 Euro – 284,50 Euro
Auszahlungsbetrag 2 099,81 Euro 1 966,52 Euro
+ Sachbezüge 0,00 Euro 135,50 Euro
Netto nach Sachbezügen 2 099,81 Euro 2 102,02 Euro

Umwandlung von Bruttoentgeltbestandteilen – ein Beispiel:

Arbeit­nehmer A ist 30 Jahre alt, ver­heiratet und verdient monatlich 2 900 Euro brutto. Er erhält vermögens­wirksame Leistungen i. H. v. 26,59 Euro. Sein Kollege wies ihn auf die Möglichkeit, mehr aus dem Netto zu machen, hin und er hat sich dazu beraten lassen. Er vereinbart nun mit dem Arbeitgeber eine Um­wandlung im Tausch gegen Sachbezüge wie z. B. Tank­karte, Essens­gut­scheine, Werbe­flächenmiete und Handy­kosten­zu­schüsse. Da Arbeit­nehmer A die Möglich­keiten der betrieb­lichen Alters­vorsorge über eine Ent­gelt­um­wandlung nach § 3 Nr. 63 Ein­kommen­steuer­gesetz noch nicht genutzt hat, wandelt er nun zusätzlich noch 196,59 Euro monatlich um (inkl. vermögens­wirk­same Leistungen).

Ergebnis: Arbeitnehmer A erhält nicht nur ein leicht gestiegenes Nettoeinkommen inklusive der Sachbezüge, sondern darüber hinaus auch noch eine betriebliche Altersvorsorge ohne Mehraufwand i. H. v. fast 200 Euro monatlich! Daraus resultiert zum Rentenbeginn eine monatlich garantierte Rente von 320 Euro. Berücksichtigt man die ausgewiesene Überschussbeteiligung (Quelle: Morgen und Morgen/VolkswohlBund, Rentenversicherung D/SR), ergibt sich eine Gesamtrente von 689 Euro monatlich. So könnte ohne Mehraufwand ein Teil der Versorgungslücke im Alter geschlossen werden.

Auch der Arbeitgeber profitiert. Die Lohnnebenkosten werden in diesem Beispiel um 81,45 Euro gesenkt. Davon kann der Arbeitgeber zur Mitarbeitermotivation zusätzlich weitere On-top-Bausteine gewähren oder eine betriebliche Krankenversicherung. Durch die Bruttolohnabsenkung entstehen entsprechend niedrigere Ansprüche gegenüber den Sozialträgern. Es setzt sich immer mehr durch, dass aus der Arbeitgeberersparnis die Ansprüche wieder mittels privater Versicherung erhöht bzw. ausgeglichen werden. Im Ergebnis bleibt es für den Arbeitgeber dennoch oft bei einer kostenneutralen Position.

Umwandlung statt Gehaltserhöhung – ein Beispiel:

Die Fragestellung, ob eine Gehaltserhöhung oder eine Optimierung wirtschaftlich sinnvoller ist, lässt sich nach den bisherigen Ausführungen leicht beantworten. Nimmt man eine Gehaltserhöhung von 100 Euro brutto an, bleiben davon als zusätzliches Netto 57,45 Euro übrig. Das ist nicht sehr attraktiv.

Nutzt man stattdessen die Optimierungsbausteine und gewährt On-top-Leistungen i. H. v. 100 Euro, kommen diese dem Arbeitnehmer in voller Höhe zugute.

Die Veränderung von Entgeltbestandteilen berührt verschiedene Rechtskreise wie in erster Linie arbeitsrechtliche, steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und versicherungsvertragliche Aspekte. Diese müssen für eine tragfähige Lösung für sich genommen rechtssicher gestaltet werden.

Zur steuerlichen Absicherung empfiehlt sich eine Anrufungsauskunft bzw. eine verbindliche Auskunft beim Betriebsstättenfinanzamt. So wird im Nachhinein kein Störfall eintreten können. Zur haftungsrechtlich sichereren Versorgung mit sämtlichen Formularen und Verwaltung der Bausteine empfiehlt sich die Kooperation mit einem Spezialanbieter. Eine Entscheidung sollte deswegen eine fundierte Beratung durch Spezia­listen voraussetzen, die sich in den zu betroffenen Themen gut auskennen.

Reguläre Gehaltsabrechnung
  aktuelle
Abrechnung
Neu
Monatliches Bruttogehalt 2 926,59 Euro 3 026,59 Euro
Steuerpflichtiges Bruttogehalt 2 926,59 Euro 3 026,59 Euro
Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt 2 926,59 Euro 3 026,59 Euro
Steuerrechtliche Abzüge 208,28 Euro 230,61 Euro
SV-rechtliche Abzüge 591,91 Euro 612,13 Euro
Summe Abzüge 800,19 Euro 842,74 Euro
Netto-Verdienst 2 126,40 Euro 2 183,85 Euro
+ Netto-Bezüge / – Netto-Abzüge – 26,59 Euro – 26,59 Euro
Auszahlungsbetrag 2 099,81 Euro 2 157,26 Euro
Optimierte Gehaltserhöhung
  aktuelle
Abrechnung
Erhöhung
mit Sachbezug
Monatliches Bruttogehalt 2 926,59 Euro 3 026,59 Euro
Steuerpflichtiges Bruttogehalt 2 926,59 Euro 2 926,59 Euro
Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt 2 926,59 Euro 2 926,59 Euro
Steuerrechtliche Abzüge 208,28 Euro 208,28 Euro
SV-rechtliche Abzüge 591,91 Euro 591,91 Euro
Summe Abzüge 800,19 Euro 800,19 Euro
Netto-Verdienst 2 126,40 Euro 2 226,40 Euro
+ Netto-Bezüge / – Netto-Abzüge – 26,59 Euro – 126,59 Euro
Auszahlungsbetrag 2 099,81 Euro 2 099,81 Euro
+ Sachbezüge 0,00 Euro 100,00 Euro
Netto nach Sachbezügen 2 099,81 Euro 2 199,81 Euro

Fazit

Jeder Arbeitnehmer, auch ein Minijobber, kann Entgelt optimieren – sowohl durch Tausch von Bruttoentgelt in Sachbezüge oder durch On-top-Leistung bei einer Gehaltserhöhung. Durch geschickte Berechnung kann man die betriebliche Altersvorsorge quasi kostenneutral hinzusparen sowie durch Arbeitgeberausgleiche die verringerten Renten und Sozialversicherungsansprüche wieder auf den ursprünglichen Stand stellen. Der Arbeitgeber bindet durch flexible Vergütungsmodelle Mitarbeiter und spart je nach Gestaltung selbst auch Geld ein. Entscheidend dafür ist eine fundierte Beratung durch Spezialisten, eine Bestätigung des Betriebsstättenfinanzamts sowie die haftungsrechtlich sichere Verwaltung der Entgeltbausteine.

Foto: Panthermedia/Supertrooper

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