Artikel erschienen am 13.02.2023
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Cash is King

Anforderungen an Liquidität und Liquiditätsplanung in kritischen Zeiten

Von Dr. Iur. Andreas Spahlinger, Stuttgart | Dr. iur. Matthias Tresselt, Stuttgart

Glücklich schätzt sich in diesen Zeiten, wer über ein ausreichendes Liquiditätspolster verfügt – doch weshalb ist das eigentlich auch rechtlich so wichtig? Und wie überwacht man das?

Liquidität als zentrales Entscheidungskriterium

Durch das Inkrafttreten eines „Gesetzes zur Milderung der sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgen“ (SanInsKG) am 09.11.2022 und die zunehmende Zahl der Unternehmensinsolvenzen sind die Insolvenzantragspflichten und die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung verstärkt in den Blick gerückt. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die verfügbaren liquiden Mittel nicht ausreichen, um die aktuell fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen, sich daran auch bei Einbeziehung der in den nächsten zwei bis drei Wochen verfügbaren Mittel und fälligen Verbindlichkeiten nichts ändert und die Liquiditätslücke mehr als zehn Prozent beträgt. Überschuldung ist gegeben, wenn keine positive Fortführungsprognose besteht, weil die Gesellschaft voraussichtlich ihre Zahlungsverpflichtungen in den nächsten vier Monaten (ab 01.01.2024 gilt hierfür wieder ein Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten) nicht erfüllen kann und eine zu Liquidationswerten aufgestellte Stichtagsbilanz zeigt, dass die Summe der Verbindlichkeiten die Summe der Vermögenswerte übersteigt. Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung muss unverzüglich, bei Zahlungsunfähigkeit aber spätestens nach drei Wochen und bei Überschuldung spätestens nach acht Wochen (ab 01.01.2024 wieder spätestens nach sechs Wochen) ein Insolvenzantrag gestellt werden. Eine ausreichende Liquidität (für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten) ist außerdem regelmäßig erforderlich, damit der Jahresabschluss mit Fortführungswerten aufgestellt werden kann und die Geschäftsleiter durch die Fortführung des Unternehmens keine strafrechtlichen Risiken eingehen.

Strenge Anforderungen an die Liquiditätsplanung

Eine sachgerechte Liquiditätsplanung des Unternehmens ist demnach von zentraler Bedeutung. Die Geschäftsleiter sollten auf der Basis einer aktuellen und realistischen Unternehmensplanung eine rollierende und stets aktuelle 13-Wochen-Liquiditätsplanung aufstellen, in die sämtliche überwiegend wahrscheinliche Zahlungseingänge sowie sämtliche mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entstehende und fällig werdende Verbindlichkeiten einzustellen sind. Zeigt die Liquiditätsplanung auf Wochenbasis ein kritisches Bild, kann eine taggenaue Planung erforderlich werden. Für die Überschuldungsprüfung und zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken ist zusätzlich eine Vorschau über einen längeren Zeitraum erforderlich. Trotz der vorübergehenden Verkürzung des Prognosezeitraum für die Fortführungsprognose auf 4 Monate, ist hier weiterhin ein Zeitraum von (mindestens) 13 Monaten zu empfehlen. Besonderheiten, die einer intensiveren rechtlichen Prüfung bedürfen, können sich etwa aus der Einbindung des betroffenen Unternehmens in einen Cash Pool oder vergleichbare konzerninterne Zahlungs- und Verrechnungssysteme ergeben. Gleiches gilt für die Berücksichtigung von Sanierungsbeiträgen oder Unterstützungsleistungen Dritter.

Erhebliche Haftungsrisiken für Geschäftsleiter

Kommt es zur Insolvenz, drohen Geschäftsleitern insbesondere dann erhebliche Haftungsrisiken, wenn der Insolvenzantrag verspätet gestellt wurde. In Betracht kommt unter anderem eine straf- und zivilrechtliche Verantwortlichkeit wegen Insolvenzverschleppung. Auch das Risiko einer Strafbarkeit und Haftung wegen Eingehungsbetrugs besteht, wenn zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits absehbar war, dass es im Verlauf zur Insolvenz kommen würde, noch Vertragspartner zu ungesicherten Vorausleistungen veranlasst wurden. Weitere erhebliche Haftungsrisiken ergeben sich vor allem aus Verstößen gegen die insolvenzrechtlichen Zahlungsverbote. In vielen Fällen stellen Insolvenzverwalter fest, dass ein Insolvenzgrund bereits Wochen oder Monate vor der Antragstellung vorlag. Die sich daraus ergebenden Ansprüche gegen die Geschäftsleiter können sehr hoch sein (mitunter mehrstellige Millionenbeträge) und sind häufig auch nicht vollumfänglich von D&O-Versicherungen gedeckt.

Monitoring durch erfahrene Berater

Vor dem Hintergrund dieser Haftungsrisiken empfiehlt es sich, bei ersten Anzeichen von möglichen Liquiditätsproblemen oder einer drohenden Krisensituation zu überprüfen, ob das erforderliche Monitoring „mit Bordmitteln“ gewährleistet werden kann oder ob hierfür Unterstützung durch externe Berater benötigt wird. In der Praxis zeigt sich oft, dass entweder überhaupt keine Liquiditätsplanung vorliegt oder sie jedenfalls nicht den (insolvenz-)rechtlichen Anforderungen entspricht. Berater können bei der Aufstellung der rechtlich benötigten Liquiditätsplanung unterstützen. Auch das regelmäßige Durchsprechen der Liquiditätsplanung und sonstiger für das Bestehen der positiven Fortführungsprognose wichtiger Faktoren mit erfahrenen Beratern entlastet das Management.

Fazit

Geschäftsleiter waren bereits in den vergangenen Jahren stark gefordert, und die Herausforderungen werden auch im Jahr 2023 nicht weniger. Gerade in Bereichen, in denen erhebliche Haftungsrisiken drohen und das regulatorische Umfeld durch Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen einem stetigen Wandel unterworfen ist, ist es ratsam, zur Entlastung des Managements, auf qualifizierte Berater zurückzugreifen.

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