ESG-Litigation
Prozessrisiken für Unternehmen aufgrund von Klimaklagen und Greenwashing-Vorwürfen
Von Dr. iur. Marc Ruttloff, Stuttgart | Prof. Dr. iur. Eric Wagner, StuttgartI. Klimaklagen
Gerade große Unternehmen, derzeit vor allem in der Automobilbranche und im Energiesektor, müssen sich vermehrt mit sog. Klimaklagen auseinandersetzen. Hierunter sind Klagen zu verstehen, in welchen Individualpersonen die Unterlassung von klimaschädigendem Verhalten oder die Vornahme von Maßnahmen gegen den Klimawandel verlangen. Regelmäßig durch Umweltverbände und NGOs unterstützt, richten sich diese Klagen aktuell vor allem gegen große Unternehmen stellvertretend für als besonders klimaschädlich empfundene Branchen. So hatte ein niederländisches Gericht Royal Dutch Shell zur drastischen Reduzierung ihres CO2-Ausstoßes verurteilt. Vor deutschen Gerichten sind Klimaklagen bspw. gegen Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz und RWE anhängig – teilweise ergingen bereits erstinstanzliche Urteile.
II. Greenwashing
Auch wegen des sog. „Greenwashings“ werden vermehrt Prozesse gegen Unternehmen eingeleitet. „Greenwashing“ betrifft die Bemühungen eines Unternehmens, um die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten oder sich selbst gegenüber Dritten als umweltbewusster und verträglicher darzustellen. Zusätzliche Relevanz gewinnt dies insbesondere aufgrund zunehmender gesetzlicher Berichts- und Kommunikationspflichten zu umweltrelevanten Faktoren auf nationaler und europäischer Ebene. Für Unternehmen begründet der Vorwurf des „Greenwashings“ insbesondere zivilrechtliche Haftungsrisiken und lauterkeitsrechtliche Risiken wegen irreführender Werbung. Aktuell geht bspw. die Verbraucherzentrale gegen Tesla und die FIFA wegen „Greenwashing“-Vorwürfen vor.
III. Ausblick
Aufgrund der hohen Relevanz von ESG-Faktoren in Gesellschaft und Gesetzgebung ist davon auszugehen, dass Prozessrisiken im Bereich der ESG weiter ansteigen.
In Zukunft könnten Klimaprozesse jedes Unternehmen treffen, dessen Geschäftsbetrieb nachteilige Umwelteinflüssen bewirkt. Selbst bei im Ergebnis unbegründeten Klagen, drohen Reputationsverluste und hoher finanzieller Aufwand für die Verteidigung. Daher sollte die Angriffsfläche für Klimaklagen idealerweise in Abstimmung mit juristischer Expertise reduziert werden.
Der potenzielle Adressatenkreis von „Green-washing“-Vorwürfen dürfte aufgrund umfangreicher branchenübergreifender Komm-
unikationspflichten zu umweltrelevanten Faktoren beträchtlich sein. Die Kontrolle der Stichhaltigkeit von öffentlichen Äußerungen sollte durch entsprechende Prozesse und ggf. externen juristischen Rat gewährleistet werden.
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