Artikel erschienen am 20.05.2014
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Wertermittlung von Arztpraxen

Von Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol. Ingo Lippmann, Braunschweig

Bereits heute zeigt sich, dass die Zahlungen aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen höchstwahrscheinlich nicht ausreichen, um den im aktiven Berufsstand gewohnten Lebensstandard im Alter ohne Abstriche fortzuführen. Bei Ärztinnen und Ärzten bildet daher der Verkaufserlös der eigenen Praxis oft einen bedeutenden Teil der privaten Altersvorsorge.

Die Höhe eines zukünftig erzielbaren Verkaufserlöses ist allerdings zu Zeiten der Vorsorgeplanungen noch ungewiss, da viele mit Unsicherheit behaftete Einflussfaktoren auf diese Wertentwicklung einwirken. Daher ergibt sich für viele Ärzte bereits zu Zeiten der Altersvorsorgeplanung bei der eigenen Sparkasse oder Bank die Notwendigkeit der realistischen Bewertung ihrer Praxis. Bei der Vielzahl der anwendbaren Bewertungsverfahren haben sich kombinierte Bewertungsmethoden durchgesetzt, die den Wert einer Arztpraxis als Summe aus seinem Substanzwert und seinem immateriellen Wert („Goodwill“) bestimmen. Bei Arztpraxen übersteigt der Goodwill den Substanzwert i. d. R. deutlich, siehe Abb. 1.1

Abb. 1: Praxisübernahmen: Entwicklung und Zusammensetzung der Kaufpreise (Durchschnittswerte Einzelpraxen aller Fachrichtungen in Westdeutschland)

Der Substanzwert einer Arztpraxis stellt den Wert dar, der heute aufgewendet werden müsste, um diese mit gleicher Leistungsfähigkeit wieder einzurichten. Der Wert orientiert sich an den Wiederbeschaffungskosten der Vermögensgegenstände. Alternativ wird die Indizes-Methode verwendet, wobei die Zeitwerte der Gegenstände über veröffentlichte Indizes ermittelt werden.

Der Großteil des Wertes einer Praxis wird von der Höhe des Goodwills geprägt. Einen bedeutenden Einfluss hierauf hat die Person des bisher praktizierenden Arztes (sog. „guter Ruf“). Dabei wird davon ausgegangen, dass sich dieser Teil des Goodwills nach ca. drei bis fünf Jahren nach Ausscheiden des bisherigen Arztes auf Null reduziert hat. Maßstab für die Ermittlung des Goodwills sind oft der Umsatz oder der Gewinn der Arztpraxis, wobei jeweils der Durchschnittswert der vergangenen drei bis fünf Jahre ermittelt und um außerordentliche Einflussfaktoren bereinigt wird.2 Anschließend wird dieser mit einem Goodwill-Faktor multipliziert, der mit Zu- und Abschlägen versehen werden kann. Dem Verkehrswert recht nahe kommen gemischte Multiplikatormethoden aus Umsatz und Gewinn.3 Bei diesen setzt sich der Goodwill z. B. aus der gewichteten Summe des Produkts aus Umsatz mit Umsatzmultiplikator und dem Produkt aus Gewinn mit Gewinnmultiplikator zusammen.

Die Berücksichtigung künftiger Erträge bei der Wertermittlung von Arztpraxen ist über die modifizierte Ertragswertmethode möglich. Dabei wird die klassische Ertragswertmethode für die Bewertung von Arztpraxen modifiziert.4 Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der vom bisherigen Goodwill maßgeblich beeinflusste Ertrag unendlich lange zur Verfügung steht, wird eine begrenzte Laufzeit unterstellt.

Die Ergebnisse der ermittelten Werte bilden eine Spanne, zwischen denen der Wert der Arztpraxis realistisch einzusortieren ist. Bei der Ermittlung dieses Wertes und bei der darauf aufbauenden privaten Vorsorgeplanung kann die eigene Sparkasse oder Bank umfassend beraten und fachspezifisch unterstützen.

1 Vgl. hierzu und im Folgenden: Schmid-Domin, Horst G.; Bewertung von Arztpraxen und Kaufpreisfindung, 4. Auflage Berlin 2013, S. 110 ff.
2 Vgl. a. a. O., S. 125 ff.
3 Vgl. a. a. O., S. 148.
4 Vgl. a. a. O. S. 152ff.

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