Artikel erschienen am 01.06.2017
E-Paper

Digitale Transformation und Big Data

Von Julius von Ingelheim, Braunschweig

Was haben eigentlich die Reformation vor 500 Jahren, der wir heuer gedenken, und die digitale Transformation, die wir gegenwärtig in zunehmendem Maße erleben, gemeinsam? Die Art und Weise, wie Informationen verarbeitet und weitergegeben werden. Die Lehren Luthers hätten jedenfalls ohne den Buchdruck, den Gutenberg zuvor erfunden hatte, kaum Verbreitung gefunden. Heute leben wir gar im Zeitalter der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Technologischer Paradigmenwechsel löst Entwicklungswellen und innovationsinduzierte Investitionen aus: Es wird massenhaft in neue Techniken investiert und damit ein Aufschwung hervorgerufen. Der russische Wirtschaftswissenschaftler Nikolai Kondratjew beschrieb die dazu passende Theorie der „zyklischen Wirtschaftsentwicklung“. Was heute so selbstverständlich in Wikipedia (= digitaler Brockhaus auf Basis von Schwarmintelligenz – doch dazu später mehr) nachzulesen ist, ließ uns vor nicht allzu langer Zeit noch rätseln, was es mit dem fünften Kondratjew-Zyklus auf sich haben könnte. Der soll durch die Informations- und Kommunikationstechnologie bestimmt sein und dass man damit Geld verdienen kann. Inzwischen wissen wir’s! Besser gesagt, werden wir geradezu überrollt von dieser Welle.

Automatisierung und Digitalisierung erfassen inzwischen fast alle Bereiche des täglichen Lebens. Der zur Hannover-Messe 2011 erfundene Begriff „Industrie 4.0“ war insofern etwas irreführend, da der Eindruck entstand, das Phänomen bzw. der technologische Paradigmenwechsel spiele sich vor allem in diesem Wirtschaftszweig ab. Auch in der Medizin und der Gesundheitswirtschaft sind Automatisierung und digitale Technologien nicht mehr wegzudenken. Aber ausgerechnet auf diesem Feld hinken wir Deutschen hinterher, obwohl es dem Vernehmen nach der größte Wirtschaftszweig mit den meisten Beschäftigten ist.

Weltspitze sind wir „natürlich“ bei hochtechnisierten medizinischen (Groß-)Geräten, die als Stand-alone-Lösung ihren Zweck erfüllen und dem Arzt oder der Ärztin die Diagnose erleichtern. Auch bei Software-Lösungen, mit der jede moderne Arztpraxis versucht, dem enormen Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand unseres kleinteiligen und segmentierten deutschen Gesundheitswesens Herr zu werden, sind wir gar nicht schlecht. Die erste Halbzeit verloren haben wir dagegen im Feld von E-Health.

Was versteht man unter E-Health?

Unter dem Begriff E-Health firmiert, wie moderne Sensorik Gesunde und Kranke befähigt, ihre Gesundheit zu erhalten bzw. wiederherzustellen (das ist heute schon in den meisten Smartphones „eingebaut“).

  • wie AAL (Ambient Assisted Living) älteren Menschen die Möglichkeit eröffnet, mithilfe intelligenter Technik – auch ohne permanente Betreuung durch Pfleger – möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Vor allem Menschen mit Behinderungen erhalten durch Digitalisierung neue Möglichkeiten, sich zurecht zu finden und im Kontakt mit anderen zu bleiben. Assistenzsysteme und „intelligente" Haushalte können wirkungsvoll dabei helfen, körperliche Beeinträchtigungen auszugleichen und bei körperlichen und geistigen Einschränkungen einen längeren Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen.
  • wie die digitale Vernetzung unseres sektoral zergliederten Gesundheitswesens gelingt, um die bestmögliche Versorgung entlang der Behandlungswege der Patienten zu gewährleisten. Dabei kommt dem strukturierten Informationsaustausch nach abgestimmten Vorgaben innerhalb und zwischen den Sektoren eine herausragende Bedeutung zu. Ein unter Datenschutz-Aspekten unverdächtiges niedersächsisches Modellprojekt ist IVENA – ein System, das den örtlichen Rettungsdienstleitstellen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten der regionalen Krankenhäuser anzeigt und die Verteilung von Notfallpatienten verbessert.
  • wie Big Data und künstliche Intelligenz nicht den einzelnen Arzt ersetzen, sondern das medizinische Wissen vieler Ärzte zu Behandlungserfolgen als Schwarmintelligenz für jeden einzelnen Patienten verfügbar macht. Mit neuen Rechnergenerationen (s. u. Wolfsburger Zukunftskongress) wird dies noch genauer, weil Gesundheitsprobleme quasi vorhersehbarer werden.
  • wie die Kommunikation zwischen Patienten und Ärzten erleichtert wird. Als ein Pilotprojekt kann dabei das „Telemedizin-Netzwerk“ des Klinikums Oldenburg verstanden werden. Über eine Telemedizin-Zentrale stellt das Klinikum z. B. die ärztliche Versorgung der Arbeiter in den Offshore-Windparks sicher.
  • wie die medizinische Versorgung auch im ländlichen Raum mittels Telemedizin und den bereits genannten Maßnahmen gewährleistet werden kann. Besonders hier bieten die technologischen Innovationen der digitalen Welt eine große Chance. Eine erste regionale Erprobung erfolgte mit der im Landkreis Wolfenbüttel pilotierten „Rollenden Arztpraxis“.

Voraussetzung dafür ist, wie Gesundheitsdaten elektronisch und über das Netz ausgetauscht werden unter Berücksichtigung des sehr, sehr hohen Daten- und Verbraucherschutzes in Deutschland.

Schaffung der Infrastrukturen

Zunächst sind also die entsprechenden Infrastrukturen und Rahmenbedingungen herzustellen, um E-Health-fähig zu werden. Denn heute schafft das Fehlen einer einheitlichen E-Health-Infrastruktur enorme Barrieren für eine moderne und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung der Bürger, für Leistungsträger und Leistungserbringer. Darüber hinaus behindert es aufgrund mangelnder Planungssicherheit die Unternehmen bei der Entwicklung von innovativen digitalen Lösungen. Insbesondere im Flächenland Niedersachsen, mit Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung ländlicher Regionen, ist die rasche Einführung einer gemeinsamen Basis für diese Infrastruktur dringend erforderlich.

Aus der Not heraus geboren haben sich im Gesundheitswesen in den letzten zehn Jahren zahlreiche proprietäre elektronische Kommunikationsformen zwischen Leistungsträgern und einzelnen Leistungserbringern entwickelt. Treibende Kraft war es stets, für die Patientenversorgung und einzelne E-Health-Projekte diese gemeinsame Basis für die Kommunikation bereit zu stellen. Hierdurch entstehen vermeidbare Kosten größeren Ausmaßes, denn ein Standard-„Betriebssystem“ bzw. zumindest standardisierte Schnittstellen für alle Anwendungsfälle fehlen bislang in Deutschland. Das vom Bundesgesundheitsministerium verabschiedete E-Health-Gesetz greift dieses Problem zumindest schon mal auf.

Für eine Lösung dieses Problems wurde bereits 1998 (!) in den USA die Initiative „Integrating the Healthcare Enterprise (IHE)“ gegründet, die in der Zwischenzeit in 17 Ländern weltweit vertreten ist. Ziel dieser Initiative ist es, den Datenaustausch zu harmonisieren und echte Interoperabilität zu schaffen. Hierzu werden an konkreten medizinischen Prozessabläufen (Use Cases) Anforderungen an den Datenaustausch definiert, vorhandene Standards für deren Umsetzung ermittelt und konkrete Modelle mit Vorgaben an die Hersteller von Geräten und Software entwickelt (Profile). Diese IHE-Profile finden bereits Berücksichtigung in größeren E-Health-Projekten in Deutschland (NRW: eFA, Rhein-Neckar: INFOPAT, Rheinland-Pfalz: Telekardiologie, Niedersachsen: GD-Bank Braunschweig, Baden-Württemberg: Klinikum Stuttgart, Berlin: Vivantes) und in europaweiten Projekten (epsos). Ebenso ging die „E-Health-Planungsstudie Interoperabilität“ des Bundes­gesundheitsministeriums auf diese Profile ein, wenngleich dort keine entsprechenden Festlegungen getroffen wurden.

Basis einer Kommunikation nach IHE sind Profile für die eindeutige Patientenidentifikation, für die Registrierung von Verweisen auf Dokumente und Informationen in den jeweiligen Einrichtungen sowie für den Zugriff auf diese, wenn die entsprechenden Berechtigungen vorliegen. Diese Dienste werden auf regionalen oder zentralen Kommunikationskonten betrieben.

Der Beirat „eHealth.Niedersachsen“ forderte 2015 in einem umfangreichen Thesenpapier, in Niedersachsen nun zügig die Möglichkeiten eines strukturierten elektronischen Austauschs von Informationen auf Basis etablierter Standards in der Fläche zu schaffen. Stichworte sind: eine elektronische Patientenakte für Niedersachsen, die Einführung semantischer Standards in Niedersachsen, Unterstützung der Entwicklung von Pflegeklassifikationen. Darauf aufbauend schließen sich weitere notwendige Dienste an, wie die Arzneimitteltherapiesicherheit und das prozessübergreifende Behandlungsmanagement von der Arztpraxis bzw. Klinik bis zur ambulanten Nachversorgung oder Rehabilitation.

Datenschutz

Herausforderungen bestehen beim Betrieb einer derartigen Lösung im Datenschutz, wenn die Bereitstellung der Informationen einrichtungsübergreifend über konkrete Behandlungsfallzusammenhänge hinausgeht (Gesundheitsakte, Patientenakte). Andere Länder, andere Datenschutz-Sitten: Die Bereitstellung derartiger Dienste wird anderswo teilweise als hoheitliche Aufgabe gesehen (Belgien) oder durch Gesetze geregelt (ELGA Österreich). Ebenso gilt es, die Finanzierung des Betriebs einer entsprechenden Querschnittsinfrastruktur zu klären.

Was so komplex klingt, ist aber alles beherrschbar – sogar hinsichtlich des Datenschutzes! Denn Eigentümer der Daten ist und bleibt der Patient, der mit seinen eigenen Erfahrungen mit den gewachsenen technologischen Möglichkeiten längst selbst erkannt hat, dass gerade im Gesundheitswesen ein geschützter Datenaustausch ihm selbst am meisten nutzt.

Die Zukunft

Kann man einen 0:2-Rückstand aus einer ersten Halbzeit noch aufholen? Ja. Niedersachsen hat auf der Plattform der Metropolregion Hannover-Göttingen-Braunschweig-Wolfsburg mit dem „Schaufenster E-Mobilität“ schon einmal bewiesen, dass man bundesligareif mitspielen kann. Genauso steht nun die
„E-Health.metropolregion“ in den Startlöchern. Südostniedersachsen ist integraler Teil des Vorhabens mit dem Potenzial, dass es den Durchbruch nicht nur in Niedersachsen bringt, sondern bundesweit zum Leuchtturm wird. Bedingung ist, dass stationäre und ambulante Leistungserbringer kooperativ und geschlossen mitmachen.

Die Zeit ist (über)reif! Das nimmt man jedenfalls als Erkenntnis mit aus dem Wolfsburger Zukunftskongress, der zeitgleich zum Verfassen meines Artikels hier im Juni stattfand. Dort war bereits von der nächsten Computergeneration die Rede, den Quantencomputern, die sogar das Moore’sche Gesetz (Rechenleistung der Computer verdoppelt sich alle 12 Monate) in Frage stellen. Einer der Hersteller, die dort auftraten, sprach von der Potenzierung des Moore’schen Gesetzes, was schier unvorstellbare Möglichkeiten im Bereich der Simulation, der Automatisierung und der Künstlichen Intelligenz eröffnet. Schöne neue Welt? Ich meine ja, wenn wir sie nicht fürchten, sondern produktiv zum Nutzen auch der Patienten einsetzen – und Ministerien und Gesetzgeber den Rahmen schaffen.

Erfreulicherweise steht die Digitalisierung des Gesundheitswesens jetzt auch auf Bundesebene im Fokus: So hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Eckpunkte zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft veröffentlicht. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen einer Kooperation konkrete Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens bekannt gegeben. Die Ministerien sind sich in ihren Forderungen einig, die Digitalisierung zu stärken und, so das BMWi, „Hemmnisse abzubauen und Innovationen Luft zum Atmen zu geben“. Gerade für den Bereich der Telematik und Telemedizin sind diese Forderungen eine wichtige Unterstützung in der Realisierung eines digitalen, zukunftsfähigen Gesundheitswesens.

Die großen Ziele

Die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, und vom Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, vorgelegten Maßnahmen umspannen drei Ziele:

  • Gründung einer Dialog-Plattform Digitale Gesundheit, um gemeinsam mit allen Verantwortlichen aus Gesundheitsversorgung, Wissenschaft und Wirtschaft die Nutzung von Technologien zur Bereitstellung und Auswertung großer Datenmengen (Big-Data) für die Patientenversorgung zu gestalten;
  • Vorantreiben der Einführung von elektronischen Patientenakten, die dazu beitragen, Forschung und Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern;
  • verstärkte Förderung von Projekten, die die Möglichkeiten des digitalen Fortschritts im Gesundheitswesen aufzeigen und helfen, z. B. bei der Behandlung von Krebserkrankungen, weitere Durchbrüche zu erzielen.

Die zweite Halbzeit um den E-Health-Cup verspricht jedenfalls spannend zu werden und wir könnten gerade hier in Niedersachsen dabei die notwendigen Tore schießen!

Bild: Fotolia/vrx123

Ähnliche Artikel

Finanzen Steuern Recht

Webbasierte Energieausschreibung

Ein wesentlicher Faktor zur Senkung der Energiekosten ist die Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Beschaffung von Energie. Die webbasierte Ausschreibung ist eine Möglichkeit, die Energiebeschaffung effizient und somit kostengünstig umzusetzen.

Braunschweig/Wolfsburg 2017 | Dipl.-Ing. (FH) Denny Karwath, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Das Unternehmen im Web 2.0

Rechtliche Risiken beim Umgang mit Social Media (Facebook, Twitter, Blogs etc.)

Das Web 2.0 verändert die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing aller Unternehmen – unabhängig davon, ob man das Internet als Vertriebskanal nutzt oder nicht. Im nutzergenerierten Web wird die Kundenkommunikation schneller, direkter und transparenter. Im Gegensatz zur E-Mail eines enttäuschten Kunden ist die negative Kundenbewertung sofort für viele sichtbar.

Hannover 2012 | Dipl.-Volkswirt, Rechtsanwalt, Joachim Rudo, Hannover