Ärztlicher Ethos
Ein Spagat zwischen beruflicher Verantwortung und wirtschaftlich-rechtlicher Umsetzbarkeit
Von Dr. iur. Steffen Ullrich, BraunschweigUmstrukturierung der Versorgungslandschaft
Der Gesundheitssektor ist im Umbruch. Medizinisch komplexe Gebilde sind im Vormarsch. Niedergelassene Ärzte schließen sich zu Gemeinschaftspraxen oder medizinischen Versorgungszentren zusammen, während Krankenhausträger medizinische Nahversorgung übernehmen. Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung verschwimmen. All dies ist nicht schlimm, sondern politisch erwünscht. Nur so können Synergieeffekte geschaffen und kann dem Spannungsfeld von zunehmend begrenzten Ressourcen (Zeit, Geld, ärztliches Personal) Einhalt geboten werden. Von der Entwicklung der Vernetzung profitieren Ärzte und Patienten.
Die gewünschte Tendenz darf aber nicht dazu führen, dass die soziale Identität ärztlicher Leistungen zu Lasten einer marktwirtschaftlichen Identität weicht. Der Patient muss unabhängig vom Versorgungskonzept im Mittelpunkt ärztlicher Berufsausübung verbleiben. Die gesetzlichen Anforderungen für Vernetzungen und Kooperationen sind im Vertragsarzt- und ärztlichem Berufsrecht zwar weiterhin streng regulierend und für den Laien undurchsichtig, aber im Laufe der Zeit immerhin gelockert.
Digitalisierung und Telemedizin
Die wachsende Digitalisierung im Gesundheitssektor hat enormes Potenzial für Arzt und Patient, birgt aber auch Herausforderungen. So können durch Telemedizin lange Anfahrtswege oder unnötige Arztbehandlungen vermieden werden. Ärzte können Therapien am Bildschirm erläutern oder Heilungsprozesse begutachten. Allerdings muss der Schutz sensibler Daten und das Gebot des persönlichen Arztkontaktes gewährleistet sein. Das E-Health-Gesetz bereitet den rechtlichen Weg für digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen. Es sieht z. B. vor, dass Video-Sprechstunden die physische Untersuchung beim Arzt ersetzen können (§ 7 Abs.4 der MBO-Ä). Die ausschließliche Behandlung eines Patienten über Kommunikationsmedien ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Primär soll der Arzt den Patienten weiter persönlich behandeln. Kommunikationsmedien finden nur unterstützend Anwendung. Fehlender persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt kann das Vertrauensverhältnis belasten. Zudem dürfen Gespräche nicht aufgezeichnet werden, die Übertragung muss speziell verschlüsselt sein. Der Datenschutz fordert die Einholung einer schriftlichen Einwilligung.
Blick in die Zukunft
Ärzte schließen sich zunehmend zu wirtschaftlich geprägten Kooperationen zusammen, deren rechtlicher Rahmen ohne Hilfe kaum zu durchdringen ist. Die Zukunft der Medizin wird digital sein. Es muss sichergestellt sein, dass das Vertrauensverhältnis weder durch Digitalisierung noch durch Ökonomisierung geschwächt wird. Der Arzt hat in seinem Rollenverhalten als Helfer eine Bringschuld gegenüber dem Patienten. Hierbei muss die Fokussierung auf ärztliche Berufsmaxime Gradmesser beim Einsatz von Kommunikationsmedien und bei wirtschaftlich-rechtlicher Umstrukturierung sein.