Behandlung seelischer Verletzungen nach lebensbedrohlichen Ereignissen
Von Dr. med. Gabriele Grabowski, Königslutter | Christian Ränicke, Königslutter am Elm
Neben traumatischen Belastungen durch Verkehrsunfälle gehören Gewalt, körperliche sowie sexuelle Misshandlung, sexueller Missbrauch zu Hause, in Institutionen, aber auch Terroranschläge und Naturkatastrophen zu möglichen Gefahren, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sein können.
Nach einem traumatischen Ereignis wird die initiale Reaktion, gem. ICD-10, als akute Belastungsreaktion bezeichnet. Ein Gefühl von Bewusstseinsveränderung, Desorientierung nach dem Ereignis, die Aufmerksamkeit ist überall und nirgends, eine erhöhte Unruhe durchzieht den Körper. Diese Symptome können innerhalb der ersten Stunde nach dem belastenden Ereignis auftreten und bis zu acht Stunden anhalten, wenn die Belastung vorübergehend oder gemildert ist.
Nach frühestens vier Wochen, bei persistierender Symptomatik, kann die Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) gestellt werden. Die Diagnosekriterien im Kinder- und Jugendbereich sind seit Jahren untersucht und validiert worden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass mit Erreichen des Schuleintrittsalters die Diagnosekriterien (wiederholtes Erleben des Traumas durch sich aufdrängende Erinnerungen, Träume/Alpträume, Gefühl der Betäubung, Freudlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Schreckhaftigkeit) angewandt werden können. Für Kinder unter sechs Jahren ist es notwendig, die Diagnosekriterien – entsprechend dem Alter des Kindes – anzupassen.
Zum Beispiel können sich Wiedererlebenssymptome deutlich von denen im Erwachsenenalter unterscheiden und sich eher im Spielverhalten und in Verhaltensweisen widerspiegeln, die die Aspekte des Traumas ausdrücken können. Plötzliches Schreien im Schlaf, Angst vor dem Einschlafen, Angst vor der Autofahrt, nicht in die Kita wollen, die Schule aus Angst um einen Elternteil vermeiden und ggf. Verhaltensweisen, die nicht dem aktuellen Alter des Kindes entsprechen, sondern eher an bereits vergangene Jahre erinnern (Daumenlutschen, Anklammern, Babysprache, nächtliches Einnässen) stellen Eltern vor die Herausforderung, sich möglichst zeitnah professionellen Rat einzuholen.
Notfallpsychologische/-psychiatrische Interventionen sollten jetzt zum Tragen kommen, um bei belasteten Kindern, Jugendlichen und betroffenen Eltern in den ersten Stunden, Tagen und Wochen das aktuelle Leiden zu verkleinern und das Risiko auf mittel- und langfristige psychische Störungen zu verringern. Aus den Studienlagen und Erfahrungen bei der Bewältigung von Großschadensereignissen zeigt sich zudem, dass Interventionen für Kinder mit erhöhtem Risikopotenzial zielführend sind. Nach einem notwendigen Risikoscreening könnte bereits eine notfallpsychologische Intervention, z. B. bestehend aus zwei bis drei Sitzungen Psychoedukation unter Einbeziehung der Bezugspersonen, bereits symptomreduzierend sein.
Dabei werden alle Beteiligten über die körperlichen und psychischen Befindlichkeiten aufgeklärt, die nach einem traumatisierenden Ereignis auftreten können. Ebenfalls könnte das Ereignis stabilisierend rekonstruiert und Copingstrategien zur aktuellen Stressbewältigung vermittelt werden. Bei anhaltender Symptomatik (nach vier bis sechs Wochen) empfiehlt sich eine spezielle psychotraumatherapeutische Behandlung (vgl. dazu: Landolt/Hensel).
Bezieht man sich an dieser Stelle auf Erkenntnisse aus Fachtagungen (z. B.: „Opferforum“ des Weissen Ring, März 2018, Mainz), muss leider ernüchternd festgestellt werden, dass die durchschnittlichen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung bei drei Monaten liegen und sich die Wartezeit spezifisch nach Region und Bundesland unterscheidet. Eine Auswertung von 1053 Gutachterberichten zeigte zudem auf, dass 30 % der Patienten mit PTBS-Symptomatik nicht die leitliniengerechte traumafokussierte Behandlung erhielten. Jede vierte Behandlung wurde von den Studienauswertern als unzureichend eingestuft (vgl. dazu Schäfer).
Im Zuge der politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in Institutionen – insbesondere an Kindern und Jugendlichen – wurden 2012 Rahmenempfehlungen aufgestellt. So heißt es dort: „… aufgrund der komplexen Problematik ... stellt das zeitnah zu realisierende und multidisziplinäre Angebot (der) PIA (psychiatrischen Institutsambulanz) als spezialisierte Traumaambulanzen (…) einen wichtigen Versorgungsbaustein dar.
Eine solche Schwerpunktsetzung sollte flächendeckend zur Verfügung stehen und deshalb in den Verträgen der Krankenkassen mit diesen Einrichtungen weiter ausgebaut werden“ (vgl. Rahmenempfehlungen 2012).
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