Große Krankenhausreform 2024
Von Dr. iur. Steffen Ullrich, Braunschweig
Foto: Adobe Stock/ Curioso.Photography
1. Die wichtigsten Maßnahmen und Ziele der Krankenhausreform
- Qualitätsverbesserung (stärkere Ausrichtung der Krankenhausleistungen an Qualitätskriterien)
- Kapazitätsmanagement (Anpassung der Krankenhausbetten an den Bedarf)
- Neubewertung der Krankenhausfinanzierung (Einführung von Vorhaltevergütungen anstelle bzw. neben Fallpauschalen)
- Digitalisierung durch Einführung elektronischer Gesundheitsakten
- Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch sektorübergreifende Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern
- Gewinnung und Bindung von qualifiziertem medizinischen Personal
- Unterstützung von Forschung und Innovation.
2. Konkrete Umsetzung bleibt unklar
Es ist leider noch völlig ungeklärt, wie die Maßnahmen konkret ausgestaltet und die Ziele erwirkt werden sollen. Insbesondere bei den Krankenhausträgern sorgt die Reform für großen Unmut. Bettenreduzierungen und Leistungskürzungen werden befürchtet. Bereits jetzt stehen viele Krankenhäuser vor dem wirtschaftlichen Aus. Es steht zu befürchten, dass einige Krankenhäuser die Reform nicht überleben werden. Umso wichtiger ist die Vernetzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung durch größere fachübergreifende Versorgungseinheiten. Hierdurch können finanzielle Risiken abgefedert, Synergieeffekte genutzt und bessere Bedingungen für Personal und Patienten gefördert werden.
Da der rechtliche Handlungsspielraum für Kooperationen noch immer eingeschränkt ist, bedarf es ähnlich wie bei der Gestaltung von Gemeinschaftspraxen oder MVZs einer gründlichen Vorbereitung, vor allem in der Vertragsgestaltung, damit es später kein böses Erwachen gibt.
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