Artikel erschienen am 08.01.2025
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Ein künstlicher Gelenkersatz droht, was nun?

Von Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller, Braunschweig
Karl-Dieter Heller
Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller
Chefarzt der Orthopädischen Klinik, Leiter des Endoprothetik-Zentrums

Foto: Adobe Stock / Maksym

Üblicherweise findet der Erstkontakt bei dem niedergelassenen Orthopäden statt, der die Untersuchung und auch die konservativen Behandlungen übernimmt. Ein Röntgenbild ist obligat zur Untersuchung der Arthrose des Hüft- oder Kniegelenkes. Auch wenn ein deutlicher Verschleiß im Röntgenbild zu sehen ist, bedeutet das noch lange nicht, dass operiert werden muss. Die Ziele der zunächst anzustrebenden konservativen Therapie sind die Schmerzreduktion, die Verbesserung der Beweglichkeit, die Steigerung der Belastbarkeit, die Vermeidung der Schmerzzunahme und die Verbesserung der Lebensqualität. Die Leitlinie fordert klar eine 3-monatige konservative Therapie, bestehend aus Physiotherapie, medikamentöser Behandlung und möglicherweise einer Spritzenbehandlung.

Vor einer Operation sollten alle konservativen Maßnahmen ausgeschöpft sein. Der Röntgenbefund ist alleine nicht ausschlaggebend, aber ohne gravierenden Röntgenbefund sollte keine Operation durchgeführt werden. Subjektiv sollten invalidisierende Schmerzen, ein Einbruch der Leistungsfähigkeit und objektiv ausgeprägte Bewegungseinschränkungen, Deformitäten und ein adäquates Lebensalter vorliegen. Das künstliche Gelenk ist immer der letzte Ausweg. Bei eindeutiger Indikation gibt es keine Altersgrenze nach oben oder unten. Üblicherweise empfiehlt der niedergelassene Kollege die Operation und verweist ggf. den Patienten an eine geeignete Klinik, in der dann im Sinne einer weiteren Entscheidungsfindung abgewogen wird, ob bereits eine endoprothetische Versorgung stattfinden sollte oder nicht. Die Entscheidung erfolgt nach Aufklärung durch den Arzt im Sinne einer partizipativen Entscheidungsfindung.

Die Wahl der Klinik ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Es gibt eine klare Korrelation zwischen der Menge, die in einer Klinik operiert wird und deren Ergebnissen. Der Patient sollte sich über die Fallzahlen, die eine Klinik durchführt, informieren, ebenso sollte er seinen Operateur fragen, wie häufig dieser die geplante Operation durchführt. Eine Zertifizierung zum Endoprothesenzentrum, wie sie seitens der Fachgesellschaft im Jahre 2012 etabliert wurde, birgt klare Vorteile. Die Strukturen und Prozesse in der Klinik sind dann etabliert und werden jährlich überprüft, sodass von einer hohen Struktur- und Prozessqualität ausgegangen werden kann. Auch dies beeinflusst indirekt die Qualität der Versorgung.

Ist dann im Rahmen der ambulanten Vorstellung in der Klinik die Indikation zum künstlichen Gelenk erfolgt, so geht es nun in Richtung Vorbereitung, ein OP-Termin wird vergeben. Ebenso sollte die zu wählende Klinik über eine geeignete Auswahl an Implantaten verfügen, um in jeder denkbaren Situation eine Lösung anbieten zu können. Im Vorfeld ist die Art der Reha zu klären, ambulant oder stationär, dies sollte üblicherweise bereits vor der stationären Aufnahme vom Sozialdienst der jeweiligen Klinik koordiniert werden, damit ein fließender Übergang zwischen stationärer Behandlung und Reha-Maßnahme erfolgen kann. Es setzen sich mehr und mehr sogenannte Fast-Track-Verfahren durch, d.h., schnellere stationäre Behandlungen bei gleichguten oder besseren Ergebnissen. Hierfür muss der Patient im Vorfeld optimal informiert sein, eine Prähabilitation, sprich ein Training vor der Endoprothesenimplantation, sollte durchgeführt werden, um den Patienten sowohl koordinativ als auch psychisch und kräftemäßig auf die Operation vorzubereiten.

Kliniken, die als Endoprothetikzentrum seitens der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie zugelassen sind, sind auf der Website von EndoCert (www.endocert.de) zu finden.

 

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