Immobilienmakler
Die Auswahl des richtigen Dienstleisters sollte wohl bedacht sein
Von Ursula Voß, BraunschweigEin Immobiliengeschäft ist für die meisten Menschen einmalig in ihrem Leben. Da es hier um größere Summen geht, sollte bei der Auswahl des Maklers auf einen guten Ruf, eine nachweisbare Qualifikation sowie gute Marktkenntnisse geachtet werden.
Es gibt selbständige aber auch angestellte Makler sowie solche, die für Banken und Baufinanzierer arbeiten. Letztere bieten Dienstleistungen wie Finanzierung, Bausparen oder auch Versicherungen aus einer Hand an. Selbstständige Makler arbeiten dafür meist mit Partnern zusammen und vermitteln deren Dienste an ihre Kunden.
Vielfältige Aufgaben
Die Aufgaben eines Maklers bestehen im Wesentlichen in der Preisfindung und Einschätzung der Immobilie, dem Erstellen eines professionellen Exposés, der Organisation von Besichtigungen, Bewerbung der Objekte im Internet, in den Medien oder in Schaukästen sowie Preisverhandlungen zwischen den Parteien. Eine Beratung über die optimale Präsentation des Objekts zum Verkauf sollte ebenfalls zu den angebotenen Leistungen gehören. Ein gutes Netzwerk sowie die Vermittlung aus der bestehenden Kundenkartei beschleunigen den Kauf und Verkauf.
Kunden sind anspruchsvoller geworden und erwarten eine umfassende Dienstleistung. Hier geht es nicht nur um Fachkompetenz, sondern um Beratung und auch Moderation zwischen den Vertragspartnern.
Ein seriöser Makler hat alle wichtigen Informationen und Unterlagen zur Immobilie schnell parat. Fragen nach Grundriss und Detailinformationen sollte er unkompliziert beantworten können. Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins ist eine gute Erreichbarkeit des Maklers auch in den Abendstunden oder am Wochenende vorteilhaft. Ein kurzfristiger Besichtigungstermin erhöht die Verkaufschancen.
Unterschiedliche Vertragstypen prüfen
Entscheidend für die Qualität der Bearbeitung ist zumeist der Vertrag, den Sie mit Ihrem Makler abschließen. Wer beim Verkauf seiner Immobilie oder bei der Suche nach einem geeigneten Objekt die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen möchte, sollte daher sorgfältig prüfen, welche Vertragsform er wählt.
Beim „einfachen“ Maklerauftrag besteht für den Makler keine Verpflichtung zum Tätigwerden. Bei einem Makleralleinauftrag hingegen schon, der Auftraggeber darf hier aber keinen weiteren Makler einschalten, jedoch selbst nach Käufern suchen. Bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag darf der Auftraggeber weder einen anderen Makler beauftragen, noch selber Interessenten suchen. Bei den letztgenannten Vertragstypen unterliegt der Makler aber einer stetigen Aufklärungs-, Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht.
Betreuung bis hin zum Vertragsschluss
Kommt es zum Vertragsabschluss, ist der Makler Ansprechpartner zur Vorbereitung des Kaufvertrages bis hin zur Abwicklung beim Notar. Fragen zum Kaufvertrag sollte er kompetent erklären können. Er informiert den Auftraggeber über sämtliche Kosten wie Steuern und Gebühren, die durch den Vertragsabschluss entstehen. Normalerweise ist der Makler bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages anwesend und kann unter Umständen bei auftretenden Problemen hilfreich zur Seite stehen.
Für seine Dienste erhält der Makler eine Provision. Die Höhe variiert zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises. Die Provision wird je nach Vereinbarung vom Verkäufer, vom Käufer oder anteilig von beiden Parteien gezahlt. Provisionsvereinbarungen sollten in den Kaufvertrag aufgenommen werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
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