Vorsicht bei „Alles aus einer Hand“
Von Jochen Schurer, BraunschweigHilft der Dienstleister bei der Schadensaufklärung dann nicht aktiv mit oder manipuliert er diese womöglich noch, hat der Kunde häufig das Nachsehen. Dann gibt es Fälle, wo z. B. das Eintreffen der Sicherheitskraft nach einer Alarmauslösung nicht mehr nachzuvollziehen ist, da „versehentlich“ der Speicher in der Einbruchmeldeanlage nicht mehr auszulesen ist. Ist die Gefahrenmeldeanlage jetzt auch noch auf die Notrufzentrale des gleichen Sicherheitsanbieters aufgeschaltet, wird man auch von dort keine erhellenden Antworten erwarten können. Ähnliche Szenarien sind natürlich auch bei der Übertragung von Videobildern, Verlust von Objektschlüsseln etc. denkbar.
Der kluge Kunde trennt den Sicherheitsdienstleister und den Anbieter für Sicherheitstechnik bewusst, weiß er doch, dass sich diese Dienstleister gegenseitig überwachen bzw. kontrollieren. So fällt die Aufklärung eines Schadensereignisses in der Regel leichter und Manipulationen bei der Aufklärung oben genannter Ereignisse sind nahezu unmöglich. Bei der Suche nach geeigneten Facherrichtern für Gefahrenmeldeanlagen und zertifizierten Sicherheitsunternehmen helfen die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Ihrer Region. Zu achten ist bei dem Dienstleister insbesondere auf eine Zertifizierung der VdS Schadensverhütung GmbH, um ein hohes Qualitätsniveau sicherzustellen.