Artikel erschienen am 01.04.2013
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Der Projektsteuerer: Aufgaben und Leistungsbild

Die Aufgaben des Planers sind hinlänglich bekannt – wann aber sollten Bauherren einen Projektsteuerer einschalten?

Von Dipl.-Ing. Jan Laubach, Braunschweig

Strengere Finanzierungsrichtlinien, erhöhte Anforderungen an die Betriebskostenreduzierung oder auch der Wunsch nach möglichst nachhaltigen Immobilienkonzepten für eine flexible Drittverwendungsmöglichkeit der Immobilie haben die Komplexität heutiger Projekte in der Regel erweitert. Viele Bauherren bedienen sich deshalb zur Realisierung ihrer Projekte der Unterstützung eines Projektsteuerers. Was aber sind die Aufgaben des Projektsteuerers und die Grundlagen der Zusammenarbeit? Ein kurzer Überblick:

Definition:

Die Projektsteuerung unterstützt den Bauherrn bei der Übernahme von delegierbaren Bauherrenfunktionen. Hierzu zählen üblicherweise die Handlungsbereiche der Organisation und Dokumentation, der Qualitäten und Quantitäten, der Kosten und Finanzierung sowie der Termine und Kapazitäten. Neu hinzugekommen sind die Aufgabenbereiche Versicherung und Logistik.

Projektleitung:

Üblicherweise liegt die Projektleitung beim Bauherrn. Aufgabe der Projektleitung ist das Erreichen der definierten Projektziele. Wird dem Projektsteuerer zusätzlich die Projektleitung übertragen, so erhält er damit Entscheidungs-, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis für das Projekt. Hierzu erhält er im Regelfall vom Bauherrn eine Vollmacht. Die Kombination aus Projektsteuerung und Projektleitung wird auch als Projektmanagement bezeichnet.

Interessenvertretung:

Qualifizierte Projektsteuerer sind in der Regel im Deutschen Verband der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V. (DVP) organisiert. Der Verband bietet Lehrgänge mit Abschluss zum zertifizierten Projektsteuerer/Projektmanager an.

Vergütung:

Die Vergütung von Projektsteuerungsleistungen unterliegt nicht der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Seit 1996 haben sich das Leistungsbild und die Vergütungsempfehlungen des DVP (Deutscher Verband der Projektmanager) und des AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) durchgesetzt. In Abhängigkeit von der Projektgröße und -komplexität liegen die Vergütungsstrukturen für Projektsteuerungsleistungen bei Übertragung aller Handlungs- und Leistungsbereiche bei ca. 1 bis 2 % der Projektgesamtkosten.

Worauf ist bei der Auswahl des Projektsteuerers zu achten? Der Projektsteuerer soll ggf. auch in Kombination mit einer ihm übertragenen Projektleitung die alleinigen Projektziele des Bauherrn verfolgen und erreichen! Dies setzt spezifische Erfahrung aus der Realisierung vergleichbarer Projekte voraus. Der Projektsteuerer braucht Durchsetzungsvermögen gegenüber den Projektbeteiligten. Gleichzeitig muss er ein hohes Maß an sozialer Kompetenz besitzen, um alle Projektbeteiligten in kritischen Projektsituationen an das Ziel zu führen.

Ein guter Projektsteuerer entlastet den Bauherrn massiv bei der Erreichung der Projektziele und ist anerkannter Ansprechpartner aller Projektbeteiligten – insbesondere auch der Finanzierungspartner!

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