Portrait: Der Facility-Management-Fakten-Service
Von Dipl.-Ing. (FH) Denny Karwath, HannoverUnfälle mit Personenschaden in Immobilien haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Gerichte zunehmend einen Schuldigen suchen und diesen häufig im Immobilieneigentümer finden, wenn er in Unkenntnis falsch handelt oder seinen Pflichten nicht nachkommt. Viele Betreiber sind sich der steigenden Haftungsrisiken und der möglichen Folgen gar nicht bewusst, für die sie unter Umständen später persönlich haftbar gemacht werden könnten. Auch wer als „Betreiber“ im Sinne des Gesetzes gilt, ist oft unklar!
Genau hier setzt der FM-Fakten-Service an und überträgt diesen Anforderungsdschungel in eine für Sie transparente, leicht verständliche und umsetzbare Form. Regelmäßig erhalten Sie auf Immobilieneigentümer und -nutzer zugeschnittene FM-Fakten, die Ihnen bei der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung helfen und Ihnen mehr Rechtssicherheit bei dem Betrieb Ihrer Immobilien geben.
Halbjährlich erhält der Leser die nötigen Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen. Neben grundsätzlichen Verantwortungen, wird auch stets über Neuerungen und Änderungen in der Branche informiert.
Die zeitintensive Ausarbeitung der aktuellen Normen wird dem Leser erspart, indem diese stellvertretend für ihn gesichtet und in kurzen, aber verständlichen Informationstexten zusammengefasst werden. Ohne den Fakten-Service wären Betreiberverantwortliche gezwungen, sich sämtliche kostenpflichtige Normen zu beschaffen und diese umfangreichen Werke zu lesen um notwendige Informationen für sich herauszufiltern. Neben dem enormen Zeitaufwand besteht auch die Gefahr, dass es aufgrund der komplizierten Fach-/Bürokratensprache zu Fehlinterpretationen oder Missverständnissen kommen kann. Die etwaigen Folgen dieses Risikos sind schlecht absehbar und könnten schlimmstenfalls persönliche Haftungen zur Folge haben.
Der „FM-Praxistipp“ welcher sich bei nahezu jedem Artikel finden lässt, gibt hierbei – wie der Name bereits verrät – praktische Tipps um eben jene themenspezifische Aktualisierungen richtig umzusetzen. Zusätzlich befinden sich häufig nützliche Tipps und Links bei den Artikeln, um sich intensiver über ein Thema informieren zu können.
Bereits über 220 Unternehmen, welche Immobilien besitzen und nutzen, erhalten den Fakten-Service als Informationsmedium. Dabei ist der Bezug für die einzelnen Betreiber denkbar einfach gehalten, da die Ausgaben in digitaler Form verteilt werden.
Die Themenvielfalt zeigt, dass der FM-Fakten-Service Nützliches und Wissenswertes für alle Immobilienbetreiber bietet und es Ihnen ermöglicht, in kompakter Form über Ihre Verantwortung zu informieren.
In der heutigen Zeit werden schnelle Informationen als eines der wichtigsten Güter gehandelt. Demnach ist eines der wichtigsten Anliegen, den Leser stets auf dem aktuellsten Stand zu wissen, um nicht nur auf den Märkten zu bestehen, sondern vor allem, um auch auf kurzfristige Änderungen reagieren zu können.
Verlässliche Quellen sind in den Weiten des Internets keine Selbstverständlichkeit und somit wird dem Leser durch den Fakten-Service ein Stück Sicherheit bei der Wahrnehmung seiner Betreiberverantwortung gegeben.
Mehrwert durch den FM-Fakten-Service für Ihr Unternehmen:
- Zeitnahe Information zu wesentlichen gesetzlichen Änderungen und Neuerungen
- Transparenz im „Anforderungsdschungel“
- Facility Management und „Rund um die Sicherheit“ zusammengefasst
- Hintergrundwissen zu den Themen FM und Sicherheit
- Konkrete Informationen, Tipps und Links zu Arbeitskreisen, Literatur und Veranstaltungen
- Im Bedarfsfall schnelle und umfassende fachliche Unterstützung
Themenübersicht aus den letzten Ausgaben | ||
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Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung: Kundenveranstaltungen können schnell unter die VStättVO fallen |
Legionellen: Hauseigentümern drohen Bußgelder (Fallbeispiel aus 2015) |
Betreiberverantwortung: Grundlegende Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Neuerung 2015) |
Videosysteme: Orientierungshilfe zum Datenschutz |
Psychische Belastung bei der Arbeit: Berücksichtigung der Faktoren in der Gefährdungsbeurteilung |
DIN EN 16247: |
Arbeitsschutzrecht: Übertragung von Unternehmerpflichten (Neuerung 2015) |
Arbeitsstättenverordnung: Novellierung verschoben (wichtige Information 2015) |
Sicherheitstechnik: Elektrische Verriegelungssysteme in Rettungswegen |
Aufzugsanlagen: Unerkannte Probleme – Notruf und Alarmplan (Neuerung Ende 2015) |
Betriebsbeauftragte: Was braucht man? – Wen, wann und wozu? |
Rauchmelderpflicht in Wohnungen: Übergangsfristen zur Nachrüstung enden zum 31.12.2015 (Fristeneinhaltung 2015) |
Foto: Panthermedia/Jan Pietruszka