Artikel erschienen am 04.06.2019
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KfW-Förderung im Wohnungsbau

Wieviel ist nötig und lohnt sich der Mehraufwand?

Von Dr.-Ing. Jennifer König, Braunschweig

Neue Wohngebäude – unabhängig, ob von privaten Eigentümern oder Wohnungsbaugesellschaften – müssen sich stets wachsenden Nutzeranforderungen als auch sich stets verschärfenden gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen. Die daraus resultierenden, meist erhöhten Rahmenbedingungen an das energetische Konzept sowie die technische Komplexität stehen im Widerspruch zur Forderung nach wirtschaftlichen und nutzerbedarfsorientiert betriebenen Gebäuden. Doch wie finanziert sich ein derartiger Anspruch und ist ein erhöhter Aufwand zur Nutzung von Fördermitteln der richtige Weg?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – ist als zentrale Fördereinrichtung heutzutage jedem ein Begriff. Private Bauherren, aber auch Wohnungsbauunternehmen oder Investoren und Bauträger können zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse beantragen. Je nach Programm steigen dabei mit der Förderhöhe auch die energetischen Ziele, denen die Gebäude gerecht werden müssen.

Der Haken

Der KfW-55-Standard ist seit April 2016 im Neubau das Mindestmaß zur Förderfähigkeit. Das Gebäude darf also maximal 55 % der Energie eines nach Marktstandard errichteten Hauses verbrauchen. Das klingt prinzipiell nicht nach zu scharfen Kriterien. Die Praxis zeigt jedoch, dass besonders bei Gebäudekubaturen mit Vor- und Rücksprüngen oder Einschnitten (Balkonen/Loggien), die ein ungünstiges Verhältnis von Außenfläche zu Volumen haben, sehr hohe Dämmstärken notwendig sind, um diese Kriterien zu erfüllen. Wird das Gebäude dabei konventionell über Gas beheizt, steigen die Anforderungen weiter. Für Einfamilienhäuser bedeutet der KfW-55-Standard dann die Umsetzung von Bauteilaufbauten, die denen eines Passivhauses gleichzusetzen sind. Im Geschosswohnungsbau ist es glücklicherweise etwas weniger kritisch. Dort sind die Ziele mit einem moderaten Mehr an Dämmung erreichbar.

Finanzierungskonditionen in der Kritik

Die KfW-Finanzierung ist nicht immer die kostengünstigste Lösung. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Bauherren bei geschicktem Verhandeln mit ihrer Hausbank vergleichbare Kredit- und Zinskonditionen erhalten können. Damit reduziert sich die Attraktivität der KfW-Förderung auf den reinen Tilgungszuschuss und die maximal fünf tilgungsfreien Anlaufjahre. Die Mehrinvestitionen für die Haustechnik und die erhöhten Dämmstärken und Bauteilausbildungen relativieren diesen Vorteil rasch.

Was kostet es tatsächlich?

Die aktuellen jährlichen Verbrauchskosten von Einfamilienhäusern liegen für den gesetzlichen Mindeststandard der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) für Heizung und Warmwasser etwa bei 700 Euro/a. Bei einem KfW-55-Standard sind es ca. 550 Euro/a und bei einem KfW-40-Standard ca. 500 Euro/a. Die KfW beziffert die Mehrkosten für einen KfW-55-Standard gegenüber dem gesetzlichen Mindestenergiestandard bei einem Einfamilienhaus mit 230 m² auf ca. 13 000 Euro. Bei einem Zuschuss von 5 000 Euro ergibt sich bei Ausführung im KfW-55-Standard somit eine Amortisation von fast 53 Jahren. Dieser Umstand ist für Bauherren bei Ausführung des KfW-55-Standards nicht wirklich attraktiv.

Fazit

Für Einfamilienhäuser ist das Ziel KfW nur schwer bis gar nicht erreichbar. Der Einsatz moderner und aufwendiger Technik führt zu hohen Mehrkosten, die über die Zuschüsse und die vermeintliche Zinsverbilligung nicht attraktiv gemindert werden können. Energiesparen im Sinne der KfW bedeutet in diesem Zusammenhang, nicht gleichzeitig Geld zu sparen – die Planung muss tatsächlich individuell beurteilt werden.

Bilder: Fotolia/Matthias Buehner

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