Artikel erschienen am 29.08.2019
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Die Vorsorgevollmacht muss man einfach haben

Von LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

Fast alle Menschen wünschen sich mit klarem Geist aus dem Leben zu scheiden. Die Realität enttäuscht nahezu die Hälfte von ihnen: Rund 40 % der Menschen in Deutschland haben Wachheitsstörungen am Ende des Lebens, im Wesentlichen nach Demenz. Diese Menschen können sich mangels Geschäftsfähigkeit nicht mehr um ihre Geschäfte kümmern, nicht wirksam entscheiden, ob und wie sie ärztlich behandelt werden, und auch nicht erklären, wie sie sterben wollen. Weil man sich dieser Realität stellen muss, sollten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für jeden selbstverständlich sein.

Worum geht es in der Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man einen Menschen seines Vertrauens Entscheidungen zu treffen und gegenüber Ärzten durchzusetzen, die man selber treffen würde, wenn man nicht bewusstlos wäre oder Wachheitsstörungen hätte.

Die Vorsorgevollmacht enthält eine Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht, sodass sich der Bevollmächtigte von den Ärzten alle Informationen beschaffen kann. Auf dieser Grundlage kann er entscheiden, welche Therapien durchgeführt werden, ob eine laufende Behandlung abgebrochen wird und wann der Betroffene zuhause weitergepflegt werden soll.

Sie sollte regeln, welche medizinische Behandlung gewollt ist, wer der Hauptbevollmächtigte sein soll und wer gegebenenfalls als „weiterer Bevollmächtigter“ diesen ersetzen kann, wenn der Hauptbevollmächtigte ausfällt.

Worum geht es in der Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist „der vorletzte Wille“. Ist davon auszugehen, dass der Betroffene nicht mehr das Bewusstsein erlangt, gibt die Patientenverfügung vor, ob Lebensverlängerung um jeden Preis oder lieber ein rasches und möglichst schmerzfreies Ende gewünscht wird. Hier wird auch festgelegt, in welchen Fällen man den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen oder den Einsatz von Palliativmedizin verlangt.

Warum sollte man dies regeln?

Man muss sein Lebensende selbstbestimmt regeln, solange man das kann. Wenn man nicht mehr geschäftsfähig ist, ist es zu spät. Im Zweifel tendieren die Ärzte dazu, alles medizinisch Mögliche zu unternehmen, um den Patienten am Leben zu erhalten. Welche Entscheidungen ein gerichtlich bestellter Betreuer trifft, ist ungewiss.

Den behandelnden Ärzten geben Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Sicherheit. Sie können sich darauf verlassen, was der Bevollmächtigte als Behandlungswunsch angibt. Die Angehörigen werden erheblich entlastet. Sie können sich legitimieren und schriftlich nachweisen, was der Betroffene will. Sie bekommen von den Ärzten alle Informationen. Gerade für nicht verheiratete Lebenspartner oder die Kinder ist das äußerst hilfreich.

Wann sollte man sich darum kümmern?

Man sollte sich am Besten sofort darum kümmern. In der Presse ist regelmäßig von Menschen mittleren Alters zu lesen, die nicht vorgesorgt haben und damit für familiäres Chaos sorgen. Man denke nur an den Rennfahrer Michael Schumacher oder an den Prinz Wilhelm von Oranien, die beide schwere Ski-Unfälle hatten.

Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden sich auf der Homepage des Justizministeriums. Anwälte und Notare beraten Interessierte. Gerade bei älteren oder kranken Menschen ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll, damit die Ärzte ihre Wirksamkeit nicht in Zweifel ziehen können.

Bild: Fotolia/Spidi1981

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