Artikel erschienen am 27.08.2019
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Verantwortung über das eigene Leben hinaus

Die Stiftung als Instrument des nachhaltigen Engagements

Von Tina Schirmer, Braunschweig

Haben Sie schon über eine eigene Stiftung nachgedacht?

Es gibt viele Gründe und Anlässe, aus denen Sie sich dafür entscheiden können, eine Stiftung zu errichten. Meist ist es der Wunsch, etwas bewegen zu wollen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, oder weil Sie von einer Krankheit persönlich betroffen sind oder ein gesellschaftlicher Missstand Sie zum Handeln herausfordert. Sie können aber auch über eine Stiftungserrichtung Ihren Nachlass regeln, wenn z. B. keine geeigneten Erben vorhanden sind, beispielsweise Sie kinderlos sind oder Ihre Nachkommen kein Interesse am Erbe haben, insbesondere wenn es um die Weiterführung eines Unter­nehmens geht. Auch können Sie Ihr Lebenswerk in einer Stiftung zusammenhalten. Auch eine eigene Erbschaft ist häufig ein Impuls oder Sie wollen einfach Ihre Nachkommen kontinuierlich bedenken.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Errichtung einer Stiftung?

Wenn Sie sich für die Errichtung einer Stiftung entschieden haben, gibt es im Grunde drei verschiedene Möglichkeiten:

  • durch eine Verfügung von Todes wegen: Sie errichten Ihre Stiftung per Testament oder Erbvertrag. Auf diese Weise haben Sie Ihr gesamtes Vermögen zu Lebzeiten zur freien Verfügung. Denn Vermögen, das in den Besitz einer Stiftung übergegangen ist, kann nicht wieder zurückgefordert werden, selbst wenn Sie als Stifter/in später finanziell in Bedrängnis geraten.
  • zu Lebzeiten: Wenn Sie Ihre Stiftung zu Lebzeiten errichten, können Sie die Stiftungsgründung und -führung nachhaltig prägen und die wunschgemäße Umsetzung sicherstellen.
  • als Mischform: Um von den Vorteilen beider vorgenannten Lösungen zu profitieren, können Sie Ihre Stiftung zu Lebzeiten errichten und mit einer Minimaleinlage ausstatten. So können Sie sich aktiv engagieren. In Ihrem letzten Willen verfügen Sie, dass später weitere Vermögenswerte aus dem Nachlass in Ihre Stiftung fließen.

Welche Stiftungsform ist die richtige Lösung?

Die Rechtsform der Treuhandstiftung ist in der Regel das richtige Instrument, wenn Sie Ihr Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen wollen, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde.

Stellt sich heraus, dass das Vermögen, das Sie der zu errichtenden Stiftung zukommen lassen wollen, zu gering ist, um dauerhaft ausreichende Erträge zu erwirtschaften, erweist sich die Verbrauchsstiftung als richtiges Instrument. Sie ist darauf ausgerichtet, dass das Stiftungsvermögen zur Erreichung der Stiftungszwecke verbraucht wird. Für diese Stiftungsform gilt mithin der Grundsatz der Erhaltung des Stiftungsvermögens nicht.

Die rechtsfähige Stiftung hingegen benötigt eine Struktur, d. h. sie wird von einem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten und muss sich selber verwalten. Es ist rechtlich erforderlich, dass die Stiftung die in ihrer Satzung verankerten Zwecke sowohl dauernd als auch nachhaltig verfolgen kann. Das Stiftungsvermögen ist dabei zu erhalten und muss so groß sein, dass die Erträge aus dem Vermögen der Stiftung ausreichen, um die Stiftungszwecke zu erfüllen.

Wenn Sie ausschließlich oder überwiegend die Mitglieder Ihrer Familie unterstützen und zudem verhindern möchten, dass das Vermögen nicht durch Erbgänge zersplittert und dass gleichzeitig eine Versorgung und wirtschaftliche Absicherung der Nachkommen gewährleistet wird, ist die Familienstiftung die richtige Form. Hier ist jedoch zu bedenken, dass diese Form grundsätzlich nicht gemeinnützig ist. So ist die Einbringung des Stiftungsvermögens bei der Gründung sowie auch als Zustiftung erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig. Darüber hinaus unterliegt die inländische Familienstiftung in regelmäßigen Abständen von 30 Jahren mit ihrem am jeweiligen Stichtag vorhandenen Vermögen der Erbschaftsteuer.

Fazit

Wenn Sie stiften, schaffen Sie etwas Bleibendes, denn Stiftungen

  • nehmen sich oft gerade solcher Zukunftsfragen an, für die es möglicherweise in der Gesellschaft keine oder noch keine Mehrheiten gibt,
  • kümmern sich um Themen, die zwar einerseits dringlich sind, für die sich aber andererseits nicht kurzfristig Lösungen finden lassen,
  • fördern mit ihren Anstößen und ihrem Vordenken den gesellschaftlichen Wandel,
  • sind bedeutsame Impulsgeber und Projektträger für viele notwendige Entwicklungen in unserem Gemeinwesen,
  • entstehen gerade dort, wo die Zivilgesellschaft besser, effizienter und menschlicher wirken kann als der Staat,
  • stärken das Miteinander in unserer Gesellschaft mit ihrer Orientierung am Gemeinwohl.

Ohne Stiftungen wäre Deutschland nicht nur gesellschaftlich und finanziell, sondern vor allem auch kulturell ärmer.

Wollen Sie ‚Danke!‘ sagen und Verantwortung über Ihr eigenes Leben hinaus übernehmen? Dann errichten Sie eine Stiftung und unterstützen Sie Ihre Familie oder das gesellschaftliche Engagement.

Die Stiftung: Zahlen, Daten, Fakten

Der Begriff der Stiftung ist im Gesetz nicht definiert und daher zunächst einmal nur ein Oberbegriff für eine komplexe Vielfalt von Körperschaften, die im privaten, öffentlichen und kirchlichen Recht verankert sein können. Der Prototyp einer Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie besteht allein aus ihrem Vermögen, das von einem oder mehreren Stiftern einem oder mehreren Zwecken auf Dauer gewidmet ist. Ihr Vermögen darf in seiner Substanz grundsätzlich nicht angegriffen werden, es ist in seinem Bestand zu erhalten. Sie ist auf ewig angelegt. Durch die staatliche Anerkennung als juristische Person auf unbeschränkte Dauer erlangt sie rechtliche Selbständigkeit.

Die nicht rechtsfähige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt, wird durch einen Vertrag zwischen zwei Parteien gegründet. Eine staatliche Stiftungsaufsicht, wie bei der klassischen Stiftungsform, gibt es nicht. Der Stifter überlässt sein Vermögen einem Treuhänder und macht diesem verschiedene Auflagen. So muss der Treuhänder (z. B. eine andere Stiftung oder eine Stiftungsverwaltung) das Stiftungskapital erhalten und darf die Erträge aus dem Vermögen nur für diejenigen Zwecke verwenden, die der Stifter in der Satzung festgelegt hat.

Neben der Errichtung einer eigenen Stiftung, gibt es weitere Möglichkeiten, das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen:

  • Spende: Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft, wie z. B. eine Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat.
  • Zustiftung: Mit einer Zustiftung kann man den Vermögensstock seiner eigenen Stiftung bzw. das Stiftungsvermögen einer weiteren bereits existierenden Stiftung, die den gewünschten Förderschwerpunkt abdeckt, aufstocken.
  • Stiftungsfonds: Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Der Betrag geht in das Grundstockvermögen der Stiftung ein, der gegenüber die Zuwendung erfolgt. Der Stifter seinerseits kann sich vorbehalten, mit weiteren Zustiftungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen den Fonds aufzustocken. Der Fonds kann den Namen des Stifters tragen.

Die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen ist in Deutschland in den zurückliegenden Jahren stetig gestiegen. Allein im Jahr 2018 wurden 554 neue Stiftungen errichtet, sodass der Bestand an rechtsfähigen Stiftungen auf 22 743 angestiegen ist. Nach aktuellen Schätzungen werden in Deutschland seit einigen Jahren deutlich mehr treuhänderische als rechtsfähige Stiftungen errichtet. In Deutschland soll es ca. 20 000 Treuhandstiftungen geben, wobei die genaue Anzahl unbekannt ist. Denn anders als rechtsfähige Stiftungen werden Treuhandstiftungen nicht von der Stiftungsaufsicht erfasst.

Bild: Fotolia/sarayut_sy

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