Artikel erschienen am 01.06.2011
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Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur

im Rahmen von Partnerschaftsmodellen mit Stiftungen

Von Dr. iur. Rüdiger Scheller, Braunschweig

1. Ausgangssituation

Die öffentliche Infrastruktur ist trotz Konjunkturprogramm II in weiten Teilen renovierungs- und erneuerungsbedürftig. Nach Hochrechnung des Deutschen Instituts für Urbanistik besteht allein im kommunalen Bereich ein Instandhaltungsrückstau von 700–800 Mrd. Euro. Die Finanzkrise und die sich daraus ergebenden Anstrengungen der öffentlichen Hand, diese zu überwinden, haben dazu geführt, dass die öffentlichen Haushalte noch stärker belastet wurden. Durch die gängige Praxis in der Vergangenheit – Defizite durch Schuldenaufnahmen zu kompensieren – ist bereits eine weitestgehende Handlungsunfähigkeit der kommunalen Struktur eingetreten. Ausnahmen wie die Stadt Braunschweig bestätigen die Regel, allerdings machen diese auch deutlich, dass besondere Gestaltungsnotwendigkeiten bestehen, um die Krise zu überwinden. Neben der Haushaltskonsolidierung durch Einsparung und Stellenkürzungen sind Privatisierungen oder Teilprivatisierungen probate Mittel. Eines dieser Instrumente ist auch die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur durch Private im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP). Eine Variante dieser Gestaltungsform ist die Finanzierung solcher Einrichtungen durch gemeinnützige Stiftungen, in denen Private (Unternehmen oder Bürger) aufgrund verbesserter gesetzlicher Rahmenbedingungen unter Ausnutzung von steuerlichen Förderungen und Vereinfachungen motiviert werden, diese Gestaltung zu wählen.

Da es sich in der Regel um sensible Einrichtungen im sozialen Bereich handelt (Kinderbetreuung, Kultur, Freizeit und Sport), die die Lebensqualität einer Region oder eines Ortes ausmachen, muss man die Bürger und die Unternehmen sozusagen mitnehmen, dass sie im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung und der Notwendigkeit, den gesellschaftlichen Wandel zu begleiten, aktiviert werden.

Der aktuelle Stiftungsboom hat auch vor diesem Hintergrund seine Begründung. Das gemeinnützige Tun hat auch immer eine Doppelfunktion, da gleichzeitig die Situation der betroffenen Bürger und Unternehmen, wenn auch nicht kurzfristig messbar, im Rahmen der Umweltattraktivität und der Standortqualität verbessert wird. Neben diesem Eigennutz, der besonderen sozialen und gesellschaftlichen Anerkennung, hat die Stiftungsvariante den wesentlichen Vorteil, dass steuerliche Anreize gegeben sind, die an dieser Stelle nicht vertieft werden, sondern in einem gesonderten Beitrag dokumentiert und dargestellt werden. Es geht über die Vereinheitlichung des Spendenhöchstbetrages, über die Erleichterung des Sonderausgabenabzuges bis zu den Vor- und Rücktragsrechten von Verlusten für Stifter und Großspender. Eine besondere Rolle kommt dabei auch dem Sponsoring zu. Damit werden gemeinnützige Organisationen unterstützt, die eine Gegenleistung in der Regel von Kommunikationsleistungen, sprich Werbeeffekten, für die leistenden Unternehmer ermöglichen. Das Unternehmen kann sich profilieren und für sich und die eigenen Produkte werben. Gemein- und privatnützig motiviertes Handeln überlagern sich hier. Eine dauerhaft und nachhaltig angelegte Gemeinwohlförderung erfordert allerdings die Gründung bzw. Unterstützung einer gemeinnützigen Unternehmens- oder Bürgerstiftung.

2. Die Errichtung der gemeinnützigen Stiftung

Mit der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung im Rahmen des strategisch angelegten bürgerschaftlichen Engagements beweist ein Unternehmen oder ein Bürger im besonderen Maße, dass ihm die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung wichtig ist.

Die Unternehmensstiftung führt in ihrem Namen den Namen ihres (Gründer-) Unternehmens und trägt damit zur Entwicklung der Corporate Identity des Unternehmens bei.

Die Existenz einer Stiftung beruht auf drei für das Stiftungsgeschäft wesentlichen Elementen:

  • Stiftungszweck, der in der Regel gemeinnützig ist. In ihm manifestiert sich der Stifterwille. Der Zweck prägt maßgeblich die Individualität der Stiftung. An ihm orientieren sich Programm und Projekte der Stiftung. Der Stiftungszweck kann danach unterschieden werden, ob die Stiftung in einem Bereich tätig ist, der in inhaltlicher Nähe zum Unternehmenszweck liegt oder ob die Stiftung zwar von einem Unternehmen errichtet wurde, jedoch inhaltlich in unternehmensfremden Bereichen tätig ist.
  • Stiftungsvermögen, aus dessen Erträgen die Verwirklichung des Zwecks erfolgt. Es wird bei Unternehmen oder Bürgern aus Anlass eines Jubiläums oder aus dem Unternehmensgewinn dotiert und rentierlich angelegt und sollte so ausreichend bemessen sein, das der Stiftungszweck dauerhaft und nachhaltig erfüllt werden kann. Es gibt auch Zuwendungsstiftungen, bei denen der Stifter nur einen kleineren Kapitalstock einbringt und die Leistungen der Stiftung durch jährliche Zuwendungen ermöglicht.
  • Stiftungsorganisation, welche die Handlungsfähigkeit der Stiftung durch eine zweckmäßige Organstruktur sicherstellt. Stiftungen, besonders von Unternehmen, haben meist zwei Organe. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung nach innen und außen und führt die Geschäfte. Der Stiftungsrat oder das Kuratorium, in denen neben Führungskräften des Stifterunternehmens externe Persönlichkeiten mit hoher fachlicher oder gesellschaftlicher Reputation eingebunden werden können, berät bzw. kontrolliert den Vorstand.

3. Checkliste für Stiftungswillige

Die Beratungspraxis hat Checklisten für Unternehmen bzw. Bürger entwickelt, damit die Probleme bei der Gründung einer Stiftung besser gelöst werden können. Bevor eine Stiftung gegründet wird und auch in der laufenden Tätigkeit sind folgende Punkte besonders wichtig und zu klären:
1. Stiftungszweck
2. Begünstigung
3. Stiftungssatzung
4. Tätigkeitsrahmen
5. Stiftungsvermögen
6. Stiftungsorganisation
7. Stiftungsvorstand
8. Stifterveto
9. selbstständige oder treuhänderische Stiftung
10. Stiftungsumwandlung
11. Gründung zu Lebzeiten oder von Todes wegen
12. qualifizierte Rechts- und Steuerberatung
13. Wirtschaftsprüfung und betriebswirtschaftliche Beratung

Neben der Möglichkeit der privaten Stiftung können auch kommunale Stiftungen mit Betreuung von Stiftungsvermögen und der Implementierung von Stiftungsverwaltungen Anlass geben, öffentliche Investitionen in kommunale Hände zu legen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Stifter nicht nur den gemeinnützigen Zweck seiner Stiftung bestimmt, sondern auch mitwirken will.

Daneben besteht durch den Erfolg von Bürgerstiftungen, z. B. der Bürgerstiftung Braunschweig, die Möglichkeit, durch derartige Einrichtungen eine breite lokale Basis aufzubauen, um persönliches und finanzielles Engagement von Bürgern auch in kleinen Volumina zu aktivieren. Es werden Aufgaben, die normalerweise in der staatlichen kommunalen Verantwortung liegen, ergänzt durch modellhafte Initiativen, Projekte und Förderungen in Verbindung oder Ergänzung zu kommunalen Angeboten.

Eine Variante dieser Struktur sind die Treuhandstiftungen, die häufig an die Bürgerstiftung angebunden sind, in die der Stifter die Dienstleistungen delegieren und trotzdem seinen Stifterwillen verwirklichen kann.

Nicht unerwähnt sollten die von Finanzdienstleistern initiierten Stiftungen bleiben. Häufig sind es Sparkassen-Stiftungen (z. B. die Stiftung NORD/LB • Öffentliche), in unserer Region aber auch die Stiftung der Volksbank BraWo. Dort stehen erhebliche Fördersummen zur Verfügung, um u. a. öffentliche Einrichtungen zu unterstützen bzw. Dienstleistungen zu erbringen, so häufig Projekt-, aber auch Objektfinanzierungen durchzuführen.

4. Beispiele:

Volkswagen Halle Braunschweig
Das Projekt der VW-Halle in Braunschweig ist ein Stiftungsmodell besonderer Art. Dort hat die Stadt Braunschweig im Rahmen eines auf 20 Jahre angelegten Erbbaurechtes für seiner Zeit 1 DM pro Jahr der Stiftung Sport und Kultur für Braunschweig ein Grundstück zur Verfügung gestellt, auf dem die Stiftung dann als Bauherrin und Projektträgerin eine Mehrzweckhalle errichtet hat. Stiftungsgründer waren die Stadt Braunschweig sowie die VOLKSWAGEN AG, NORD/LB, die Richard Borek GmbH & Co. KG und die Öffentliche Versicherung Braunschweig, die neben der Stiftung durch erhebliche Sponsoringbeiträge einen Großteil der notwendigen Investitionsmittel bereitgestellt haben. Der Rest wurde durch eine Kreditaufnahme ermöglicht. Die Amortisation des Kredites erfolgt durch die Pacht der Betriebsgesellschaft. Diese Pacht ist geringer als bei einer Amortisation des gesamten Investitionskapitals.

Es handelt sich nicht um ein sog. Voll-ÖPP-Modell, da die Betreibergesellschaft eine stadteigene Tochtergesellschaft ist. Durch das Stiftungs- und Sponsoringmodell ist eine Investition von ca. 15 Mio. Euro erreicht worden. Die Sponsoringleistung war steuerbegünstigt, d. h. für die Stifter und Sponsoren sofort abzugsfähig. Durch Heimfall nach Ablauf von 20 Jahren fallen Grundstück und Halle gegen einen Entschädigungsbetrag an die Kommune zurück. Durch Einbeziehung von Leistungsträgern bei Bau und Betrieb der Halle sind Zustiftungen und weitere Sponsoringbeiträge möglich geworden. Zwischenzeitlich hat eine Erweiterung der Halle mit einem Investitionsvolumen von ca. 8 Mio. Euro stattgefunden. Auch dabei ist die Finanzierung weitgehend über Sponsoring und Stiftungsbeträge dargestellt worden.

Till Eulenspiegel-Museum Schöppenstedt
Aufgrund der Entwicklung der kommunalen Strukturen der Gemeinde Schöppenstedt und der überregionalen Bedeutung des bestehenden Till Eulenspiegel-Museums für die Region im Braun­schweiger Land als Identifikationsmerkmal für die Tourismusentwicklung gewinnt die Umstrukturierung des derzeitigen kommunalen Museums Till Eulenspiegel in Schöppenstedt eine besondere Bedeutung und hat eine nachhaltige Struktursicherung zum Ziel.

In einem Initiativkreis wird zzt. diskutiert, ob in Verbindung mit einer öffentlichen privaten Partnerschaft und einer gemeinnützigen Stiftung eine Lösung gefunden wird, die sowohl bürgerschaftliches Engagement mit Stiftungsgedanken verbindet und die Möglichkeit einer Projektfinanzierung durch private Unternehmen mit der Folge eröffnet, dass wirtschaftliche Ergebnisse sowohl für den Träger des Museums, als auch für den privaten Partner eintreten.

Dies geschieht auch deswegen, um die bisherigen Förderungen durch andere regionale Stiftungen, die laufende Projekte des Till Eulenspiegel-Museums gefördert haben, aufrechtzuerhalten. Nur wenn der Träger eine dauerhafte Existenzsicherung vorweist, können die einzelnen Projekte gefördert werden. So verzahnen sich unterschiedliche Stiftungszwecke auch zum gemeinsamen Verbund.

Das ist in der Braunschweiger Region beispielhaft. Durch das Haus der Braunschweigischen Stiftungen am Löwenwall und die Initiative der dort schon tätigen Stiftungen (Stiftung Nord/LB • Öffentliche, Bürgerstiftung Braunschweig, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz) werden viele andere Stiftungen und private Stiftungen angeregt, gemeinsame Projekte zu realisieren, um die Verantwortlichkeit für die Region im Rahmen von Stiftungsstrukturen zu verstärken und so nachhaltig die Lebensqualität und Attraktivität in der Region zu steigern. Dies ist schon jetzt ein wesentlicher und wird in Zukunft ein noch wichtigerer Baustein für die Beschaffung von qualifizierten Arbeitskräften. Die Beteiligten wissen sehr wohl, dass der Aufbau von Stiftungen erhebliche Mittel bindet, aber das kommt den Unternehmen im Rahmen einer nicht rechenbaren Attraktivitätssteigerung ihrer Unternehmensstandorte zugute, den Bürgern allemal, weil sie die Einrichtungen nutzen und im Rahmen der Steigerung der allgemeinen Lebensqualität daran partizipieren.

In diesem Sinne sind die Unterstützung der Kommunen bei der Lösung ihrer finanziellen Probleme und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eine wichtige Teilaufgabe und Klammer für ein regional aktives und erfolgreiches Stiftungsnetzwerk.

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