Artikel erschienen am 01.06.2011
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Stiftungsmanagement – Stifterberatung oder: Wie halte ich mein Vermögen zusammen?

Die flexible und vielseitige Gestaltungsmöglichkeit speziell für Unternehmer

Von Dipl.-Kfm. (FH) Lars Dannheim, Braunschweig | Lars Hußmann, Braunschweig

„Es gibt viele Möglichkeiten, die eigene Nachfolge zu regeln“, weiß Lars Hußmann, zertifizierter Stiftungsmanager und Estate Planner bei der Braunschweigischen Landessparkasse. „Wird im Vorfeld nichts geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese ist nicht für jeden die beste Regelung, deswegen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, zum Beispiel ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten, um einen gewünschten Personenkreis zu begünstigen. Für den Fall, dass man keine Person(en), sondern zum Beispiel einen Verein oder das Gemeinwohl begünstigen möchte, kann die Gründung einer Stiftung eine sinnvolle Lösung sein.“

Die Stiftung bietet die Möglichkeit, Vermögen dauerhaft zusammenzuhalten. So können auch Betriebe bzw. Unternehmen in eine Stiftung eingebracht werden, um deren Fortbestand zu sichern. Das bietet sich zum Beispiel dann an, wenn sich keines der eigenen Kinder bereit erklärt oder in der Lage ist, das Unternehmen zu übernehmen. Das Vermögen, das in eine Stiftung eingebracht wird, egal ob Unternehmen, Immobilie oder Geld- bzw. Wertpapiervermögen, bleibt im Regelfall als solches bestehen. Daraus folgt, dass zum Beispiel das Geldvermögen nicht für den Konsum zur Verfügung steht, sondern lediglich die Erträge daraus verwendet werden dürfen.

Bei einer Stiftung werden mehrere Stiftungsarten und -formen unterschieden. In diesem Artikel widmen wir uns hauptsächlich der Familienstiftung und der gemeinnützigen bzw. mildtätigen Stiftung. Dabei ist erst einmal zu vernachlässigen, ob es sich um eine rechtsfähige oder eine treuhänderische Stiftung handelt.

Die sogenannte Familienstiftung bietet sich an, um einen begrenzten Personenkreis, zum Beispiel die eigene Familie, zu versorgen. Dabei spielt es wie bei der gemeinnützigen oder mildtätigen Stiftung keine Rolle, ob es sich um privates Vermögen in Form von Liquidität, Anleihen, Aktien, unternehmerische oder sonstige Vermögenswerte handelt. Bei der Familienstiftung können Sie vorgeben, dass das Vermögen als Ganzes zusammengehalten wird. Damit ist ausgeschlossen, dass Ihr Lebenswerk auf unterschiedliche (gesetzliche) Erben verteilt wird.

Mit Gründung einer gemeinnützigen Stiftung können Sie der Allgemeinheit Gutes tun. Dafür hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, welche die Unterstützung von Vereinen oder gemeinnützigen Projekten fördern sollen. Wollen Sie z. B. Personen helfen, die in eine Notlage geraten sind, bietet sich die Gründung einer mildtätigen Stiftung an.

Zur Gründung einer Stiftung bedarf es gar nicht so viel flüssigen Vermögens, auch Millionär muss man dazu nicht sein. Mit dem sogenannten Grundstock- oder Stiftungsvermögen lässt sich die eigene Stiftung durch unterschiedliche Vermögensgegenstände aufbauen. Das können zum Beispiel neben Geldvermögen auch Immobilien oder Unternehmensanteile sein.

„Wie Sie feststellen, gibt es sehr viele Alternativen im Bereich der Stiftungen.“ Darum empfiehlt Hußmann, sich im Vorfeld gut zu informieren und sich von einem Stiftungsmanager oder -experten beraten zu lassen. „Außerdem ist es ratsam, bereits zu Lebzeiten mit einem kleinen Betrag anzufangen, der sogenannten Anstiftung. Dieses Anfangsvermögen kann dann von Todes wegen oder durch spätere Übertragungen (Zustiftungen) in das Grundstockvermögen ausgebaut werden. So können Sie zu Lebzeiten feststellen, ob sich Ihre Stiftung so entwickelt, wie Sie möchten oder ob noch Handlungsbedarf besteht. Mit Ihrer Stiftung können Sie sicherstellen, dass Ihr Lebenswerk auch über Ihren Tod hinaus erhalten bleibt und Ihre Ziele, wie die Unternehmenserhaltung oder die Finanzierung der Pflege Ihrer Gräber, verwirklicht werden.“

Bei der Ausgestaltung der Stiftung sind insbesondere die Details wichtig: Beispielsweise ist bei dem Grundstock- bzw. Stiftungsvermögen zu beachten, dass der Bestand im Regelfall ungeschmälert zu erhalten ist. Dies führt dazu, dass nur die Erträge für den Stiftungszweck verwendet werden dürfen. Wollen Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das reale Vermögen in Ihrer Stiftung erhalten oder gar mehren, haben Sie die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden. Diese Rücklagen werden aus den Erträgen des Stiftungsvermögens gebildet. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um ordentliche Erträge (z. B. Zinsen und Dividenden) oder um außerordentliche Erträge (z. B. Kursgewinne) handelt.

„Bei der Geldanlage des Stiftungsvermögens können Sie aus einem großen Angebot verschiedener Anlagemöglichkeiten wählen. Es sollten jedoch einige wichtige Punkte bei der Auswahl beachtet werden“, rät Lars Dannheim, Leiter Private Banking Firmenkunden der Landessparkasse. „Neben der Sicherheit und Rendite der Geldanlage sollten Sie auch die Art der Erträge im Blick behalten. Denn Sie benötigen die ordentlichen Erträge, also Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen, um den Mittelbedarf für Ihren Stiftungszweck bedienen zu können. Damit die Stiftung Ihren Zweck erfüllen kann, sollte man sich bei der Anlage der Stiftungsmittel, auf das Know-how eines erfahrenen Beraters oder Stiftungsmanagers stützen können.“

Die Erfahrung zeigt: Die meisten Vorstände einer Stiftung legen die Stiftungsgelder in Anleihen mit einem festen Kupon an. Dies führt dazu, dass unter Umständen nicht genügend Rücklagen für einen realen Vermögenserhalt, also unter Berücksichtigung der Inflation, gebildet werden können. Der Grund liegt in der Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen. Von den ordentlichen Erträgen können Sie im Regelfall nur 1/3 der Erträge einer Rücklage zuführen. Die verbleibenden 2/3 der Erträge müssen danach für den Stiftungszweck verwendet werden. „In Zeiten einer hohen Inflation kann dies dazu führen, dass ein realer Erhalt des Vermögens nicht mehr gewährleistet ist und somit das Stiftungsvermögen an Kaufkraft verliert. Erinnern Sie sich nur einmal zurück, was Sie vor 20 oder 30 Jahren für ein Brot bezahlt haben und was Sie heute dafür bezahlen müssen.“ Aus diesem Grund empfiehlt Dannheim, bei der Geldanlage auch außerordentliche Erträge zu generieren. „Außerordentliche Erträge sind zum Beispiel Kursgewinne bei Anleihen, Aktien, Fonds oder Zertifikaten. Im Gegensatz zu ordentlichen Erträgen können Sie die außerordentlichen Erträge komplett in die Rücklage einstellen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, diese Erträge für den Stiftungszweck zu verwenden. Der Vorteil ist also, dass Sie bei außerordentlichen Erträgen gegenüber den ordentlichen Erträgen die Wahlmöglichkeit haben, ob ausgeschüttet werden soll oder nicht, also wesentlich flexibler sind.“ Bei Gründung der Stiftung sollten die der Stiftung erlaubten Anlageformen in den Anlagegrundsätzen festgelegt werden.

Steuerliche Vorteile bietet die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung oder die Zustiftung in eine bestehende Stiftung. Darüber hinaus kann die gemeinnützige oder mildtätige Stiftung von weiteren Steuervorteilen profitieren wie zum Beispiel der Befreiung von der Abgeltungsteuer.

„Das Feld der Stiftungsgründung und Stiftungsberatung ist – wie die Beispiele zeigen – sehr komplex.“ Deswegen empfiehlt Hußmann, sich im Vorfeld bei einem erfahrenen Partner zu informieren und beraten zu lassen. Eine solche Expertise bietet die Braunschweigische Landessparkasse. Sie belegt in der „Ewigen Bestenliste“ der Fuchs-Briefe – das führende Private Banking-Testmedium im deutschsprachigen Raum – im Bereich Stiftungsmanagement und -beratung den dritten Platz und wurde als einer der drei besten Manager für Stiftungsvermögen 2011 ausgezeichnet.

Bei einer Stiftungsgründung sind viele Themen, wie etwa die persönliche Nachfolgeplanung, die Förderziele, die Risikoeinstellung etc. einzubeziehen und in ein stimmiges Gesamtkonzept einzubetten.

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