Finanzen Steuern Recht
Arbeitsrechtliche Besonderheiten und Gestaltungsoptionen
Das Arbeitsrecht gilt nicht selten als „Deal-Breaker“ bei dem Erwerb von Betrieben oder Betriebsteilen. Denn in derartigen Erwerbssituationen stoßen nicht selten die Interessen des Erwerbers an der Übernahme einer möglichst bereits vor Erwerb durchgeführten, an seinen Interessen und Bedürfnissen ausgerichteten Restrukturierung und die Vorgaben des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes aufeinander.
Hamburg 2014 | Dr. iur. Daniela Rossa-Heise, Hamburg | Alexander Oberreit, Hamburg