Finanzen Steuern Recht
Weisen Rechnungen die im UStG geforderten Anforderungen nicht auf, versagt das Finanzamt den resultierenden Vorsteuerabzug im Zeitpunkt der Entstehung. Bislang konnte der begehrte Vorsteuerabzug konnte allerdings erst im Zeitpunkt der Rechnungskorrektur vorgenommen werden. Der EuGH findet allerdings, dass der Unternehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit mit dem Vorsteuerabzug vollständig von der geschuldeten Umsatzsteuer entlastet werden soll.
Ostwestfalen/Lippe 2017 | Michael Bökamp, LL.M., Herford