Finanzen Steuern Recht
Die bei Immobilientransaktionen mit gebotener Sorgfalt vorzunehmende und doch oft vernachlässigte Risikoprüfung
Unabhängig von der Art der Immobilie (Wohnen, Gewerbe, unbebaute Grundstücke, …) dürfte grundsätzlich für den Käufer als auch für den Verkäufer eines Objektes die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Erwerbs- bzw. Veräußerungsgeschäfts im Vordergrund stehen. Regelmäßig erfolgt dann erst im zweiten Schritt, umfänglich zumeist nur von der Käuferseite, die „technische“ Prüfung von Grund und Boden sowie der vorhandenen Bebauung.
Braunschweig 2014 | Manuel Sack, Braunschweig | Dipl.-iur., Dipl.-Im Maik Wedemeyer, Braunschweig