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Die Vorsorgevollmacht
Weit verbreitet ist die Vorstellung, dass nach einem Todesfall – quasi automatisch – der Ehepartner oder andere nahe Angehörige die notwendigen Entscheidungen treffen werden. In Deutschland gibt es jedoch kein gesetzliches Vertretungsrecht für erwachsene Personen.
Halle (Saale) 2015/2016 | Uta Hesse, Halle (Salle