Finanzen Steuern Recht
Vertrauen genügt nicht – Kontrolle ist nötig
Im kaufmännischen Verkehr werden häufig Bürgschaften gestellt. Ist der Bürge eine bekannte Bank oder Versicherungsgesellschaft, verführt das oft dazu, sich vom „großen Namen“ blenden zu lassen und die Bürgschaft nicht genau zu überprüfen. Das kann zu bösen Überraschungen führen, wenn der Sicherungsfall eintritt. Mancher Gläubiger macht dann die Erfahrung, dass die Bürgschaft wertlos ist.
Ostwestfalen/Lippe 2015 | Dr. iur. Bernhard König, Detmold