Finanzen Steuern Recht
Auch im entsprechend historisch gewachsenen mittelständischen Konzern stellt sich die Frage nach der Rückführung von Auslandsgewinnen nach Deutschland. An die Gewerbesteuerfreiheit stellt das Gesetz dann deutlich erhöhte Anforderungen, wenn diese aus Drittstaaten wie z. B. den USA oder China stammen.
Ostwestfalen/Lippe 2019 | Dr. iur. Uwe Hohage, Bielefeld