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Finanzen Steuern Recht

D&O für Aufsichtsräte

So sichern Sie sich qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft

Den heutigen geschäfts- und aufsichtsführenden Organen ist ihre persönliche Haftung und deren Umfang aufgrund vielfältiger Rechtsprechung überwiegend bewusst und bekannt. Bei den geschäftsführenden Organen ist auch die entsprechende Absicherung über eine D&O-Versicherung mittlerweile marktüblich und wird verstärkt nachgefragt. Die entsprechende Absicherung von Aufsichtsratsmitgliedern ist hingegen noch nicht so weit verbreitet.

Magdeburg 2013/2014 | Frank Kaspar, Magdeburg

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