Immobilien
Ein Systemvergleich hat alle Kosten zu berücksichtigen. Auch die Nutzungskosten.
Seit dem 01.01.2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) durch Bauherren einzuhalten. Das Wärmegesetz soll den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bis 2020 von derzeit ca. 6 auf dann hoffentlich 14 % erhöhen.
Braunschweig 2013 | Dipl.-Ing. Jan Laubach, Braunschweig