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Finanzen Steuern Recht

„Fremdes“ Eigentum in der Insolvenz

Der Rang des Eigentums wird in unserer freien Gesellschaft besonders hoch eingeschätzt. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland schützt das Eigentum durch Art. 14 Grundgesetz. Jedoch kann selbst das Eigentum keinen absoluten Schutz für sich in Anspruch nehmen.

Magdeburg 2014/2015 | Udo Müller, Hannover | Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Hannover

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