Finanzen Steuern Recht
§ 37b EStG: Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
Im Wirtschaftsleben werden zur Pflege der Geschäftsbeziehungen zu Kunden, des Arbeitsklimas oder zur Belohnung bzw. zum Anreiz der Arbeitnehmer für zu erbringende Leistungen zahlreiche freiwillige Sachzuwendungen hingegeben. Derartige nicht in Geld erbrachte Zuwendungen sind beim Empfänger grundsätzlich als Einnahme zu versteuern.
Ostwestfalen/Lippe 2012 | Heike Kleine-Tebbe, Bielefeld