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Finanzen Steuern Recht

Registrierkassen

Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017

Elektronische Registrierkassen müssen ab 2017 jeden einzelnen Geschäftsvorgang aufzeichnen, diesen jederzeit lesbar sowie maschinell vorhalten und elektronisch archivieren können. Analoge Registrierkassen dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

Ostwestfalen/Lippe 2017 | Melanie Wolf, Bielefeld

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