Leben
Ein Hilfsmittel für Angehörige, Erben und Bevollmächtigte
Die Erstellung eines Notfallordners ist sicherlich mit zum Teil nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Der mögliche Nutzen eines solchen Ordners, nicht nur für Angehörige, Erben oder sonstige Dritte, sondern auch für den Vollmachtgeber bzw. Erblasser selbst, ist jedoch nicht zu unterschätzen. So kann der eigene Wille tatsächlich umgesetzt werden.
Braunschweig/Wolfsburg 2019–2021 | Dr. iur. Dirk Beddies, Braunschweig