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Immobilien

Abgrenzung von Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen

Herstellungs- und Anschaffungskosten bei vermieteten Immobilien

Im Bereich von vermieteten Immobilien spielt die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten eine erhebliche Rolle. So kann bei Vorliegen von Erhaltungsaufwendungen der investierte Betrag sofort oder wahlweise auf fünf Jahre verteilt als Werbungskosten abgezogen werden.

Braunschweig 2013 | Dipl.-Kfm. Jörg Bode, Braunschweig

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