Immobilien
Herstellungs- und Anschaffungskosten bei vermieteten Immobilien
Im Bereich von vermieteten Immobilien spielt die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten eine erhebliche Rolle. So kann bei Vorliegen von Erhaltungsaufwendungen der investierte Betrag sofort oder wahlweise auf fünf Jahre verteilt als Werbungskosten abgezogen werden.
Braunschweig 2013 | Dipl.-Kfm. Jörg Bode, Braunschweig